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  5. Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn?
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Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn?
Pasch
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#1
19.04.2024, 12:36
Hallo Freunde!

Ich werde den Arbeitgeber wechseln. Dass die Beiträge zur Berufshaftpflicht durch den Arbeitgeber übernommen werden ist klar und das ist auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Die Kanzleien, mit denen ich derzeit in Kontakt stehe, sagen mir aber nun, dass dies vom Lohn abgezogen würde. Eine kurze Recherche bringt zutage, dass laut BFH jedenfalls die "Mindestdeckung" lohnsteuerpflichtig ist (wird also "geteilt"; was darüber geht, ist lohnsteuerfrei). Scheint also erstmal zu stimmen.

Das ist mir so aber neu. Vielleicht verstehe ich da etwas falsch oder meine jetzige Kanzlei macht da irgendetwas falsch... 

Wenn ich auf meine jetzigen Monatslohnabrechnungen schaue, taucht das dort nirgends auf. Beim Blick auf die  "Jahresabrechnung" ist mir dann aber aufgefallen, dass mein Bruttojahresarbeitslohn dort höher ausfällt als das, was ich vertraglich verdiene. Sind darin etwa die Beiträge zur Berufshaftpflicht inkludiert? Leider steht es dort nicht, was dies alles beinhaltet.

Ich frage deshalb, weil ich sichergehen will, dass von meinem Monatslohn (in der neuen Kanzlei) nicht auf einmal mehrere hundert Euro Beitragszahlung zusätzlich als Lohn versteuert werden.

Beste Grüße
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Hans123
Member
***
Beiträge: 91
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#2
21.04.2024, 10:11
(19.04.2024, 12:36)Pasch schrieb:  Hallo Freunde!

Ich werde den Arbeitgeber wechseln. Dass die Beiträge zur Berufshaftpflicht durch den Arbeitgeber übernommen werden ist klar und das ist auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Die Kanzleien, mit denen ich derzeit in Kontakt stehe, sagen mir aber nun, dass dies vom Lohn abgezogen würde. Eine kurze Recherche bringt zutage, dass laut BFH jedenfalls die "Mindestdeckung" lohnsteuerpflichtig ist (wird also "geteilt"; was darüber geht, ist lohnsteuerfrei). Scheint also erstmal zu stimmen.

Das ist mir so aber neu. Vielleicht verstehe ich da etwas falsch oder meine jetzige Kanzlei macht da irgendetwas falsch... 

Wenn ich auf meine jetzigen Monatslohnabrechnungen schaue, taucht das dort nirgends auf. Beim Blick auf die  "Jahresabrechnung" ist mir dann aber aufgefallen, dass mein Bruttojahresarbeitslohn dort höher ausfällt als das, was ich vertraglich verdiene. Sind darin etwa die Beiträge zur Berufshaftpflicht inkludiert? Leider steht es dort nicht, was dies alles beinhaltet.

Ich frage deshalb, weil ich sichergehen will, dass von meinem Monatslohn (in der neuen Kanzlei) nicht auf einmal mehrere hundert Euro Beitragszahlung zusätzlich als Lohn versteuert werden.

Beste Grüße

Bei mir ist das in der Lohnabrechnung nirgendwo aufgetaucht und wurde auch nicht vom Lohn abgezogen. Ich würde nirgendwo anfangen, wo mir das vom Lohn abgezogen wird, weil mir das sehr geizig erscheint.
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Noname1211
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#3
21.04.2024, 11:14
Theoretisch dürfte das so sein, da du die Titularversicherung für deine Zulassung eigentlich persönlich vorhalten musst. Ob es wirklich immer so gemacht wird, weiß ich nicht…
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Friedman
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#4
21.04.2024, 11:29
Beinahe jede Zuwendung ist Lohn, die nicht ganz überwiegend im betrieblichen Interesse liegt. Viel spricht bei einer Berufshaftpflicht dafür, dass es sich bei der Übernahme durch den AG teilweise um Lohn handelt, da sie auch deinem wirtschaftlichen Interesse dient und du als RA gesetzlich verpflichtet bist, eine einschlägige Versicherung abzuschließen. Das kann dein AG aber auch einfach gebührenfrei per Anrufungsauskunft mit dem FA abklären.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2024, 11:34 von Friedman.)
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
21.04.2024, 12:02
(21.04.2024, 11:29)Friedman schrieb:  Beinahe jede Zuwendung ist Lohn, die nicht ganz überwiegend im betrieblichen Interesse liegt. Viel spricht bei einer Berufshaftpflicht dafür, dass es sich bei der Übernahme durch den AG teilweise um Lohn handelt, da sie auch deinem wirtschaftlichen Interesse dient und du als RA gesetzlich verpflichtet bist, eine einschlägige Versicherung abzuschließen. Das kann dein AG aber auch einfach gebührenfrei per Anrufungsauskunft mit dem FA abklären.

Es ist bereits finanzgerichtlich geklärt, dass das Lohn ist. Wenn der Arbeitgeber das trotzdem bezahlt, übernimmt er vermutlich die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf.

Vom Lohn abziehen kenne ich nicht, aber auf's Brutto oben drauf (damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden) ist in vielen Kanzleien ein gängiger Weg.
Da der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Kosten der Berufshaftpflicht seiner angestellten Anwälte zu zahlen, kann er vereinbaren, was er möchte. Wenn er den Beitrag vom Brutto abziehen möchte, finde ich das zwar ungewöhnlich, er kann es aber machen. Als Gehaltsumwandlung kommt es für dich voraussichtlich immer noch besser, als wenn du es aus deinem Netto zahlst.
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Pasch
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#6
21.04.2024, 14:47
Danke für eure Antworten.

Mir kommt es auch etwas ungewöhnlich vor, zumal die betreffende Kanzlei auch nicht in ihrem Arbeitsvertragsangebot aufführt, dass "der Arbeitgeber die Beiträge für die Berufshaftpflicht, für die Rechtsanwaltskammer" usw. übernimmt, wenngleich es mir mündlich so versichert wurde, aber eben mit dem Hinweis, dass dies "zu versteuern sei". In meinem aktuellen Arbeitsvertrag und auch in den anderen Angeboten von Kanzleien ist dieser Hinweis aber immer ausdrücklich zu finden. 

Ich habe halt wenig Lust darauf, dass dann bei der neuen Kanzlei - wenn ich dort anfangen sollte - von meinem Brutto noch mehr abgezogen wird als ohnehin schon, weil dann aufeinmal "mehr Lohn" wegen der Beiträge im Raum steht.
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 252
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#7
22.04.2024, 13:47
Ich verstehe das nicht so ganz... Ich bin afaik über meinen Arbeitgeber mitversichert. Daneben habe ich eine eigene Berufshaftpflicht mit der Mindestdeckungssumme. Die kostet mich ~160€/Jahr. Mein vertragliches Brutto entspricht auch dem auf meiner Abrechnung und erwähnt wird eine Berufshaftplicht darauf nicht.

Wären die 160€/Jahr dann das, was dir abgezogen würde oder läuft das bei dir nochmal ganz anders?
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#8
22.04.2024, 14:16
Der AG bezahlt bei uns die Versicherung. Wir versteuern den geldwerten Vorteil. Insofern taucht das dann zweimal auf der Gehaltsabrechnung auf. Einmal als Lohn und einmal als Abzugsposten vom Netto. Im Ergebnis zahlt man dann halt 42% davon anstatt die Ausgabe vollständig selbst zu zahlen und dann von der Steuer abzusetzen.
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