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Erstes Mitarbeitergespräch -wann kann man wieviel % mehr „verlangen“?
regresskreisel
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Registriert seit: Oct 2020
#1
13.04.2024, 17:21
Hallo,
ich bin seit Juli 23 in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt am Main fest angestellt und mache hauptsächlich Arbeitsrecht. Der Berufseinstieg erfolgte, nachdem ich dort Ref.und wissenschaftlicher Mitarbeiter war. 

Mein erstes Mitarbeitergespräch findet Anfang Juni statt und ich frage mich, ob ich das Thema Gehalt schon ansprechen sollte,obwohl ich unterjährig da bin? 

Ich mache ca.18-23k Umsatz pro Monat.  Die ersten paar Monate auch mal etwas weniger,weil ich in Teilzeit anfing. Zur Zeit bekomme all in (also mit 13.Monatsgehalt) 65k Brutto. Ich weiß leider nicht,was die anderen Damen und Herren, die neu anfangen so verdienen,aber sicher mehr, weil sie sich zB privat versichern konnten und vorher nicht verbeamtet waren. Dann müssen sie ja die Beitragsbemessungsgrenze zumindest erreichen. 

Mir ist klar, dass ich noch eingearbeitet werde,aber der Umsatz ist ja nun mal trotzdem da und mein direkter Vorgesetzter guckt sich auch nicht mehr allzu viel ausführlich an,dh er wird da jetzt keine massiven Einbußen in seiner Statistik haben. 

Welche Gehaltssprünge sind denn überhaupt realistisch? So 10-15 Prozent? Die Gehälter werden wohl jährlich angepasst,aber keiner redet natürlich offen darüber. 

Danke schon mal für das Feedback!

VG
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#2
13.04.2024, 19:39
Ca. 10% mehr kannst du jedenfalls mal fordern. Peil doch erstmal 72k an, das wären glatt 6k im Monat. Wenn du so auf 200k Jahresumsatz kommst, ist die Größenordnung von 70k auch passend.
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ALTER MANN
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#3
15.04.2024, 09:47
Bei im Durchschnitt 20k Umsatz im Monat wären das ja auf Jahr 240k. Da kann man auch an 80k Gehalt denken.
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Unkreativ
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#4
16.04.2024, 21:32
Du bekommst 65k in einer mittelständischen Kanzlei in FFM?  Huh Mich würde ja mal interessieren, wer da so geizig ist. 

Wenn du gute Arbeit machst und Einsatz zeigst etc, würde ich mal offensiv 10k mehr fordern. Wenn sie dir nicht pauschal 10k geben wollen, kann man das ja mit Boni regeln oder so.
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#5
16.04.2024, 22:00
(16.04.2024, 21:32)Unkreativ schrieb:  Du bekommst 65k in einer mittelständischen Kanzlei in FFM?  Huh Mich würde ja mal interessieren, wer da so geizig ist. 

Wenn du gute Arbeit machst und Einsatz zeigst etc, würde ich mal offensiv 10k mehr fordern. Wenn sie dir nicht pauschal 10k geben wollen, kann man das ja mit Boni regeln oder so.

Cheese Die Kanzlei will ich sehen, die bei 200k Umsatz 120k Gehalt zahlt. Dann müsste Freshfields seinen 2nd years ja 350k zahlen.
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Unkreativ
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Registriert seit: Aug 2023
#6
18.04.2024, 09:07
Frage ist auch, warum er gerade mal auf 200k kommt. Bei nem Stundensatz von 200€ pro Stunde wären das gerade mal 1000 billables im Jahr. Da muss schon irgendwas sehr falsch laufen. 
Auch der Overhead sollte deutlich geringer sein als in ner GK.

Im übrigen redet keiner von 120k. Aber 80k müssten in FFM(!) drin sein.
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#7
18.04.2024, 09:26
(18.04.2024, 09:07)Unkreativ schrieb:  Frage ist auch, warum er gerade mal auf 200k kommt. Bei nem Stundensatz von 200€ pro Stunde wären das gerade mal 1000 billables im Jahr. Da muss schon irgendwas sehr falsch laufen. 
Auch der Overhead sollte deutlich geringer sein als in ner GK.

Im übrigen redet keiner von 120k. Aber 80k müssten in FFM(!) drin sein.

Ahhh..my bad. Ich habe 10k im Monat gelesen  Cheese was drin sein sollte, hängt eben vom eigenen Umsatz und der Kanzlei ab. Wenn es in der Kanzlei nicht läuft (oder bei einem selbst nicht), ist es egal, ob man in FFM oder Warnemünde sitzt. Wenn es an der Kanzlei liegt, muss man notfalls wechseln.

Aber wahrscheinlich unterschätzt du, wie viel in einer normalen Kanzlei doch über RVG läuft und wie wenig Anfänger teilweise von ihrer Arbeit abrechnen können. Der Umsatz erscheint mir daher nicht unrealistisch. Klar, bei Hengeler kannst du 2.000 Stunden abrechnen, weil du endlose DDs machst oder für einen Fristverlängerungsantrag auch einfach 4 Stunden aufschreiben kannst, weil eh keiner die Rechnung kontrolliert. Bei einer normalen Kanzlei sieht das anders aus.
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Unkreativ
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Beiträge: 9
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Registriert seit: Aug 2023
#8
18.04.2024, 18:48
Da ich tatsächlich in einer "normalen" Kanzlei in FFM arbeite, behaupte ich, einen ganz guten Einblick zu haben. Ist zugegeben nicht zu 100% vergleichbar, weil ich mehr Erfahrung habe als OP, aber wenn ich mein jetziges Gehalt zurückrechne müsste ich auf die ca 80k kommen, die ich genannt habe. 

Aber naja, am Ende auch alles etwas theoretisch. RVG gibt's bei uns jedenfalls nicht. Genauso wenig wie 4h für nen FVA (selbst 0.4 scheint mir schon etwas hoch 😅).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2024, 18:50 von Unkreativ.)
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