10.04.2024, 17:39
Welche Rolle spielen in Berlin die Nebengebiete?
Laut der Prüfungsordnung sollen diese Nebengebiete alle zum Prüfungsstoff gehören. Werden diese Nebengebiete auch wirklich in den Klausuren abgefragt?
Und wie sieht es mit dem Kommunalrecht aus? Muss man sich mit den Besonderheiten des (Kommunal-)Verfassungsrechts in Berlin auskennen? Oder sind in den Klausuren wegen des Ringtauschs die kommunalrechtlichen Fälle sowieso nach fremdem oder fiktivem Landesrecht zu lösen?
- Arbeitsrecht (und ArbGG)
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Staatsorganisationsrecht
- Verfassungsprozessrecht
Laut der Prüfungsordnung sollen diese Nebengebiete alle zum Prüfungsstoff gehören. Werden diese Nebengebiete auch wirklich in den Klausuren abgefragt?
Und wie sieht es mit dem Kommunalrecht aus? Muss man sich mit den Besonderheiten des (Kommunal-)Verfassungsrechts in Berlin auskennen? Oder sind in den Klausuren wegen des Ringtauschs die kommunalrechtlichen Fälle sowieso nach fremdem oder fiktivem Landesrecht zu lösen?
10.04.2024, 22:19
(10.04.2024, 17:39)CocoC schrieb: Welche Rolle spielen in Berlin die Nebengebiete?
- Arbeitsrecht (und ArbGG)
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Staatsorganisationsrecht
- Verfassungsprozessrecht
Laut der Prüfungsordnung sollen diese Nebengebiete alle zum Prüfungsstoff gehören. Werden diese Nebengebiete auch wirklich in den Klausuren abgefragt?
Und wie sieht es mit dem Kommunalrecht aus? Muss man sich mit den Besonderheiten des (Kommunal-)Verfassungsrechts in Berlin auskennen? Oder sind in den Klausuren wegen des Ringtauschs die kommunalrechtlichen Fälle sowieso nach fremdem oder fiktivem Landesrecht zu lösen?
Also theoretisch kann das dran kommen. Praktisch: Ich habe keine Klausur gesehen, wo davon was schwerpunktmäßig dran kam.
Gesellschaftsrecht sollte man in den Grundzügen kennen, v. a. GmbH, OHG, KG und GbR. Habe einmal eine Klausur gesehen, wo man einiges an Wissen bzgl. GbR brauchte, wobei man da gut mit dem Kommentar arbeiten konnte.
Handelsrecht sollte man vor allem die Normen kennen, die Abweichungen vom BGB vorsehen, wobei die im Regelfall mit einer Fußnote im Habersack stehen. Beispiel: § 771 BGB hat eine Fußnote zu § 349 HGB.
Arbeitsrecht kann man im Prinzip weglassen. Nie erlebt, das was dazu kam. Habe mal gelesen, dass der gestörte Gesamtschuldnerausgleich dran kommen kann. Das ist im Grüneberg kommentiert.
Staatsorga- und Verfassungsrecht braucht man im Prinzip nicht. Ein wenig wissen, wie ein Gesetz entsteht (falls es mal in der Klausur thematisiert wird) und welche rechtlichen Prüfungspunkte bestehen, schadet aber nicht. Wo man keinesfalls auf Lücke setzen darf: Grundrechte. Da ist vertieftes Wissen wichtig für ÖR-Klausuren.