14.08.2019, 13:25
Hallo ihr Lieben!
Kann mir jemand mitteilen, ob es bei drohendem Ablauf der Widerspruchsbegründungsfrist eine Möglichkeit (§ 123 VwGO?) gibt, Rechtsnachteile zu vermeiden, falls die Behörde den Antrag auf Verlängerung der Frist ablehnt bzw. nicht reagiert?
Oder könnte man im Nachhinein in einem Hauptsacheverfahren dagegen vorgehen, falls man z.B. eine Ermessensreduktion auf Null annimmt (bspw. wegen Krankheit/beruflicher Auslastung etc.) ?
Dankeschön! :-)
Kann mir jemand mitteilen, ob es bei drohendem Ablauf der Widerspruchsbegründungsfrist eine Möglichkeit (§ 123 VwGO?) gibt, Rechtsnachteile zu vermeiden, falls die Behörde den Antrag auf Verlängerung der Frist ablehnt bzw. nicht reagiert?
Oder könnte man im Nachhinein in einem Hauptsacheverfahren dagegen vorgehen, falls man z.B. eine Ermessensreduktion auf Null annimmt (bspw. wegen Krankheit/beruflicher Auslastung etc.) ?
Dankeschön! :-)
14.08.2019, 19:59
Hä?
15.08.2019, 22:25
Im Ernstfall bliebe ja die Wiedereinsetzung nach 32 (?) VwVfG, wenn die Frist ohne Verschulden versäunt wird, dh die Behörde den Antrag nicht (rechtzeitig) bescheidet, wie bei den Anträgen ans Gericht.