02.04.2024, 13:54
Hallo zusammen,
verstehe ich es richtig auf der Seite des LJPA, dass wir die Kommentare in Niedersachsen ebenfalls kommentieren können, sprich unterstreichen dürfen und 5 Paragraphen an die Normen im Kommentar ranschreiben dürfen?
LG
verstehe ich es richtig auf der Seite des LJPA, dass wir die Kommentare in Niedersachsen ebenfalls kommentieren können, sprich unterstreichen dürfen und 5 Paragraphen an die Normen im Kommentar ranschreiben dürfen?
LG
02.04.2024, 18:12
Hi,
ich habe es damals bei Unterstreichungen belassen. Das Merkblatt sagt zwar, dass ‚Hilfsmittel‘ fünf Paragraphenverweise und gelegentliche Unterstreichungen enthalten dürfen und sagt auch an anderer Stelle, dass die Kommentare ‚Hilfsmittel‘ sind, ich hatte aber einfach nicht genug Eier, das durchzuziehen und wollte es auch nicht drauf ankommen lassen, mich mit der Aufsichtsperson während der Klausur streiten zu müssen.
Wirklich bestätigen kann dir das wahrscheinlich nur das hilfsbereite LJPA.
ich habe es damals bei Unterstreichungen belassen. Das Merkblatt sagt zwar, dass ‚Hilfsmittel‘ fünf Paragraphenverweise und gelegentliche Unterstreichungen enthalten dürfen und sagt auch an anderer Stelle, dass die Kommentare ‚Hilfsmittel‘ sind, ich hatte aber einfach nicht genug Eier, das durchzuziehen und wollte es auch nicht drauf ankommen lassen, mich mit der Aufsichtsperson während der Klausur streiten zu müssen.
Wirklich bestätigen kann dir das wahrscheinlich nur das hilfsbereite LJPA.
04.04.2024, 12:43
Okay, danke, dann frage ich mal nach :)