30.03.2024, 12:46
Hallo,
ich habe gehört, dass es prinzipiell in Arbeitsverträgen als angestellter Rechtsanwalt zwei Möglichkeiten gibt:
a) Niedrigeres "Fixgehalt" mit der Möglichkeit durch Überstunden das Gehalt aufzustocken
b) Höheres Gehalt mit Abgeltung aller Überstunden
Könnt ihr mir eine *ungefähre* Größenordnung an die Hand geben, um wie viel % das Gehalt in Variante b) höher sein sollte als das Fixgehalt in Variante a)?
Danke vorab.
ich habe gehört, dass es prinzipiell in Arbeitsverträgen als angestellter Rechtsanwalt zwei Möglichkeiten gibt:
a) Niedrigeres "Fixgehalt" mit der Möglichkeit durch Überstunden das Gehalt aufzustocken
b) Höheres Gehalt mit Abgeltung aller Überstunden
Könnt ihr mir eine *ungefähre* Größenordnung an die Hand geben, um wie viel % das Gehalt in Variante b) höher sein sollte als das Fixgehalt in Variante a)?
Danke vorab.
30.03.2024, 13:15
Bezahlte Überstunden sind absolut unüblich. Dazu müsste die Arbeitszeit ja überhaupt zuerst erfasst werden
30.03.2024, 13:20
Mein Ausbilder in der Anwaltsstation (Wirtschaftskanzlei) hat mir das mit den 2 Modellen so erklärt und dass sie das in der Kanzlei nach Modell a) handhaben.
Bei konkreteren Fragen wich er allerdings immer aus.
Bei konkreteren Fragen wich er allerdings immer aus.
30.03.2024, 14:02
Nur meine Sicht als Selbständiger: Ich würde eher auf ein vernünftiges Fixum + Umsatzbeteiligung oder Bonus bei Zielerreichung schauen, denn auf Überstunden. Als Rechtsanwalt ist die maßgebliche Kennzahl weniger die tatsächliche Arbeitszeit, sondern der Umsatz.
Grob gesagt: Dein Chef wird zufriedener mit Dir sein, wenn Du "nur" 40 Stunden reisst, aber 300k Umsatz, als wenn Du 48 Stunden machst, dafür nur 160k Umsatz.
Ein bisschen wegzukommen vom Tausch Zeit gegen Geld muss das Ziel sein. Wenn Du zB mit 8 Std Arbeit am Tag 5 x 250 Euro billen kannst, viel besser als mit 11 Stunden nur 4 x 250 billables.
Grob gesagt: Dein Chef wird zufriedener mit Dir sein, wenn Du "nur" 40 Stunden reisst, aber 300k Umsatz, als wenn Du 48 Stunden machst, dafür nur 160k Umsatz.
Ein bisschen wegzukommen vom Tausch Zeit gegen Geld muss das Ziel sein. Wenn Du zB mit 8 Std Arbeit am Tag 5 x 250 Euro billen kannst, viel besser als mit 11 Stunden nur 4 x 250 billables.
30.03.2024, 15:44
Überstunden können nur ganz abgegolten werden mit dem Gehalt, wenn das Gehalt über die Beitragsbemessungsgrenze geht. Sind aktuell ca 87000. Sonst geht das gar nicht
30.03.2024, 16:02
(30.03.2024, 14:02)Strafverteidiger schrieb: Nur meine Sicht als Selbständiger: Ich würde eher auf ein vernünftiges Fixum + Umsatzbeteiligung oder Bonus bei Zielerreichung schauen, denn auf Überstunden. Als Rechtsanwalt ist die maßgebliche Kennzahl weniger die tatsächliche Arbeitszeit, sondern der Umsatz.
Grob gesagt: Dein Chef wird zufriedener mit Dir sein, wenn Du "nur" 40 Stunden reisst, aber 300k Umsatz, als wenn Du 48 Stunden machst, dafür nur 160k Umsatz.
Ein bisschen wegzukommen vom Tausch Zeit gegen Geld muss das Ziel sein. Wenn Du zB mit 8 Std Arbeit am Tag 5 x 250 Euro billen kannst, viel besser als mit 11 Stunden nur 4 x 250 billables.
Danke! Das macht natürlich Sinn. Aber auch hier die Frage: Was für Umsatzbeteiligungen sind in der Praxis üblich?
Leider wird über solche Themen im Ref gar nicht gesprochen, sodass man sich gerade in der Bewerbungsphase etwas verloren fühlt.
30.03.2024, 18:49
(30.03.2024, 16:02)Rathalos schrieb:(30.03.2024, 14:02)Strafverteidiger schrieb: Nur meine Sicht als Selbständiger: Ich würde eher auf ein vernünftiges Fixum + Umsatzbeteiligung oder Bonus bei Zielerreichung schauen, denn auf Überstunden. Als Rechtsanwalt ist die maßgebliche Kennzahl weniger die tatsächliche Arbeitszeit, sondern der Umsatz.
Grob gesagt: Dein Chef wird zufriedener mit Dir sein, wenn Du "nur" 40 Stunden reisst, aber 300k Umsatz, als wenn Du 48 Stunden machst, dafür nur 160k Umsatz.
Ein bisschen wegzukommen vom Tausch Zeit gegen Geld muss das Ziel sein. Wenn Du zB mit 8 Std Arbeit am Tag 5 x 250 Euro billen kannst, viel besser als mit 11 Stunden nur 4 x 250 billables.
Danke! Das macht natürlich Sinn. Aber auch hier die Frage: Was für Umsatzbeteiligungen sind in der Praxis üblich?
Leider wird über solche Themen im Ref gar nicht gesprochen, sodass man sich gerade in der Bewerbungsphase etwas verloren fühlt.
Gute Frage, aber das kommt extrem auf die Kanzlei und das Rechtsgebiet an.
In ner FWW Kanzlei bist Du, wenn es dumm läuft, im ersten Jahr Draufzahlgeschäft, da wirst Du als Angestellter wenig Spielraum haben, wenn das Festgehalt ok ist, da Du Dich schwer tun wirst, nen ordentlichen Umsatz (sagen wir mal 100 - 150k) im ersten Jahr zu erwirtschaften.
Wenn Du zB 60k verdienst, kannst aber im 2. Jahr ja mal schauen. Da dann zB ausmachen ab 150k Umsatz nochmal nen Bonus von 10 % vom Umsatz. Wären dann bei 150k im 2. Jahr schon 60 + 15k. Dann bleiben nach Abzug von Lohnnebenkosten wahrscheinlich grob noch 60k, die in der Kanzlei bleiben zur Kostendeckung, Partner etc, was fair klingt. Irgendwie so. Kommt aber echt auf die Kanzlei an. Da muss man die ersten Jahre auch immer wieder nachjustieren, das ist normal.
In größeren Kanzleien kenne ich Modelle, wo man ab 250/300k Umsatz ordentlich was mitnehmen kann, Umsatzerwartung GK aktuell kenne ich für Einsteiger keine.
30.03.2024, 21:04
Danke!










