19.03.2024, 14:55
(19.03.2024, 13:51)Spencer schrieb: Fehlendes Unternehmerisches Denken kann man den Absolventen, die jahrelang auf die Befähigung zum Richteramt und das erreichen der hierfür erforderlichen „Staatsnote“ in zwei „Staatsexamen“ hin getrimmt wurden, nicht verübeln. Letztlich schreiben sie die Fixierung ihrer Ausbildung auf eine Beschäftigung beim Staat und die Notengläubigkeit ihres Ausbildungssystems erst mal konsequent fort. Gelernt ist schließlich gelernt ;-)
Ja, da kann ich nur zustimmen. Verübeln kann man das sicherlich nicht. Daran arbeiten kann man aber, sofern man in die freie Wirtschaft möchte.
19.03.2024, 16:54
Fazit: Auch als jemand, wo nur 2xA hat, aber "unternehmerisch ist", kann man mehr verdienen wie ein GK-Anwalt
19.03.2024, 20:09
Perspektivisch ja, warum denn nicht? Es soll auch Leute mit 4er Abi und sogar ohne Abi geben, die mehr verdienen als 1,0er-Absolventen…