10.08.2019, 06:48
Hallo, ich werde am Ende August mit der mündlichen Prüfung des 2. Examens fertig sein.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob ich mich direkt um eine Stelle als RA‘in bewerben sollte oder lieber zunächst als Wiss. Mitarbeiterin? Der Hintergrund ist, dass ich bei meiner RA-Stationen nicht so viel gelernt habe, weil mein Ausbilder mir kaum was beigebracht hatte, obwohl ich sehr hart gearbeitet habe. Ich habe ja schon viele Schriftsätze und RA-Schreiben etc. angefertigt bzw. Erfahrung mit Klageerhebung bis zum Antrag auf Kostenerstattung. Ich fühle mich irgendwie nicht sicher, weiß nicht, ob der neue Chef mich anschreien würde, wenn ich evtl. zu viel Fragen stellen würde...
Meine Frage an euch wäre, habt ihr direkt nach dem 2. Examen die RA-Zulassung beantragt bzw. als RA gearbeitet?
Es geht nur um den Einstieg als RA, wenn man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ich freue mich auf eure Antwort.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob ich mich direkt um eine Stelle als RA‘in bewerben sollte oder lieber zunächst als Wiss. Mitarbeiterin? Der Hintergrund ist, dass ich bei meiner RA-Stationen nicht so viel gelernt habe, weil mein Ausbilder mir kaum was beigebracht hatte, obwohl ich sehr hart gearbeitet habe. Ich habe ja schon viele Schriftsätze und RA-Schreiben etc. angefertigt bzw. Erfahrung mit Klageerhebung bis zum Antrag auf Kostenerstattung. Ich fühle mich irgendwie nicht sicher, weiß nicht, ob der neue Chef mich anschreien würde, wenn ich evtl. zu viel Fragen stellen würde...
Meine Frage an euch wäre, habt ihr direkt nach dem 2. Examen die RA-Zulassung beantragt bzw. als RA gearbeitet?
Es geht nur um den Einstieg als RA, wenn man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ich freue mich auf eure Antwort.
10.08.2019, 07:24
Ja, natürlich. Unbedingt als RAin anfangen und nicht als wiss. MA. Mit letzterem tust du dir und deinem Lebenslauf keinen gefallen, wenn du es nur machst, weil du dich “unsicher” fühlst. Jede Kanzlei ist sowieso anders (organisiert) und Referendare kriegen zB in großen Kanzleien eh keinen Einblick über Dinge, die in einer kleinenKanzlei Gang und Gäbe sind und vom Anwalt gemacht werden müssen. Es erwartet auch niemand, dass du die perfekre rAin bist...schon gar nicht als berufsanfänger. Da ist immer einarbeitungszeit mit bei - das wirst du locker er packen, also nur mut. manche tauchen die ganze station nur oder leisten nicht viel und schaffen das auch ohne problem - zeige mehr selbstbewusstsein.
10.08.2019, 09:15
(10.08.2019, 07:24)Gast09725 schrieb: Ja, natürlich. Unbedingt als RAin anfangen und nicht als wiss. MA. Mit letzterem tust du dir und deinem Lebenslauf keinen gefallen, wenn du es nur machst, weil du dich “unsicher” fühlst. Jede Kanzlei ist sowieso anders (organisiert) und Referendare kriegen zB in großen Kanzleien eh keinen Einblick über Dinge, die in einer kleinenKanzlei Gang und Gäbe sind und vom Anwalt gemacht werden müssen. Es erwartet auch niemand, dass du die perfekre rAin bist...schon gar nicht als berufsanfänger.Vielen herzlichen Dank für deine hilfreiche Antwort!! :heart:
13.08.2019, 05:53
Wissenschaftliche Mitarbeiterin ist mE nur dann sinnvoll, wenn du was anderes machen willst und noch was überbrücken musst, zB für einen Verbesserungsversuch. Ansonsten sollte man sofort in den Beruf starten. In der Praxis lernt man am besten.