14.03.2024, 20:46
Man hört ja oft dass die Praktiker besonders streng sind. Beispiele wären nett
14.03.2024, 21:14
Das ist nicht nur vom Korrektor, sondern auch vom jeweiligen "Fehler" und dem Gesamteindruck der Bearbeitung abhängig. Pauschale Aussagen sind daher nur schwer zu treffen. Man kann aber jedenfalls sagen, dass (deutlich) weniger wohlwollend als in den AG Klausuren korrigiert wird.
15.03.2024, 10:13
Ich würde es vorsichtig verallgemeinern und sagen dass tendenziell eher strenger kontrolliert wird und gerade nicht wohlwollend.
Das macht aber auch Sinn, da die Prüfung dazu dient die Praxistauglichkeit des Prüflings zu testen und bekanntermaßen die letzte Hürde ist, bevor der Prüfling auf die Bevölkerung "losgelassen" wird.
Es werden dennoch keine unüberwindbaren Aufgaben gestellt; ein gute Vorbereitung reicht in den meisten Fällen mit der gewissen Portion Glück aus, um eine angemessene Note zu erreichen.
Das macht aber auch Sinn, da die Prüfung dazu dient die Praxistauglichkeit des Prüflings zu testen und bekanntermaßen die letzte Hürde ist, bevor der Prüfling auf die Bevölkerung "losgelassen" wird.
Es werden dennoch keine unüberwindbaren Aufgaben gestellt; ein gute Vorbereitung reicht in den meisten Fällen mit der gewissen Portion Glück aus, um eine angemessene Note zu erreichen.
15.03.2024, 10:17
Ich würde sagen, dass der Maßstab praxisnah ist: Fehler, die in der Praxis nicht vorkommen dürfen, werden sicher als schwerer empfunden als Fragen von eher akademischem Interesse, die in der Praxis niemanden interessieren.
15.03.2024, 18:38
Das kommt auf den Korrektor an. Ich hatte in mehreren Klausuren Punktunterschiede von drei Punkten. Insgesamt empfand ich die Bewertung aber deutlich strenger als noch im ersten Examen.
15.03.2024, 18:44
(15.03.2024, 10:17)Praktiker schrieb: Ich würde sagen, dass der Maßstab praxisnah ist: Fehler, die in der Praxis nicht vorkommen dürfen, werden sicher als schwerer empfunden als Fragen von eher akademischem Interesse, die in der Praxis niemanden interessieren.
Das kann ich nicht uneingeschränkt sagen. Habe zB massiv Punktabzüge bekommen, weil ich nicht bei jeder einzigen Zulässigkeitsvoraussetzung bei der FFK analog § 113 I 4 VwGO geprüft habe, ob die jeweilige Vorschrift (Vorverfahren, Frist) anwendbar ist, sondern habe immer nur in 2 Sätzen gesagt warum ja oder nein. Hier lag ein riesiger Klausurschwerpunkt und ich dachte, es sei in der Praxis ausdiskutiert, was bei Erledigung vor Klageerhebung zu machen ist. Hier hätte man laut Korrektorvermerk Meinungsstreits aus Literatur und Rspr bringen sollen. Fand ich schon etwas exotisch für ne Klausur im 2. StEx und vor allem, dass das so ins Gewicht fiel.
15.03.2024, 18:52
(15.03.2024, 18:44)Mindermeinung schrieb:(15.03.2024, 10:17)Praktiker schrieb: Ich würde sagen, dass der Maßstab praxisnah ist: Fehler, die in der Praxis nicht vorkommen dürfen, werden sicher als schwerer empfunden als Fragen von eher akademischem Interesse, die in der Praxis niemanden interessieren.
Das kann ich nicht uneingeschränkt sagen. Habe zB massiv Punktabzüge bekommen, weil ich nicht bei jeder einzigen Zulässigkeitsvoraussetzung bei der FFK analog § 113 I 4 VwGO geprüft habe, ob die jeweilige Vorschrift (Vorverfahren, Frist) anwendbar ist, sondern habe immer nur in 2 Sätzen gesagt warum ja oder nein. Hier lag ein riesiger Klausurschwerpunkt und ich dachte, es sei in der Praxis ausdiskutiert, was bei Erledigung vor Klageerhebung zu machen ist. Hier hätte man laut Korrektorvermerk Meinungsstreits aus Literatur und Rspr bringen sollen. Fand ich schon etwas exotisch für ne Klausur im 2. StEx und vor allem, dass das so ins Gewicht fiel.
Das ist in der Tat untypisch für eine Klausur im 2. Examen. Ich sehe sehr selten Klausuren, in denen klassische Meinungsstreits ausgebreitet werden sollen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
15.03.2024, 18:57
(15.03.2024, 18:44)Mindermeinung schrieb:(15.03.2024, 10:17)Praktiker schrieb: Ich würde sagen, dass der Maßstab praxisnah ist: Fehler, die in der Praxis nicht vorkommen dürfen, werden sicher als schwerer empfunden als Fragen von eher akademischem Interesse, die in der Praxis niemanden interessieren.
Das kann ich nicht uneingeschränkt sagen. Habe zB massiv Punktabzüge bekommen, weil ich nicht bei jeder einzigen Zulässigkeitsvoraussetzung bei der FFK analog § 113 I 4 VwGO geprüft habe, ob die jeweilige Vorschrift (Vorverfahren, Frist) anwendbar ist, sondern habe immer nur in 2 Sätzen gesagt warum ja oder nein. Hier lag ein riesiger Klausurschwerpunkt und ich dachte, es sei in der Praxis ausdiskutiert, was bei Erledigung vor Klageerhebung zu machen ist. Hier hätte man laut Korrektorvermerk Meinungsstreits aus Literatur und Rspr bringen sollen. Fand ich schon etwas exotisch für ne Klausur im 2. StEx und vor allem, dass das so ins Gewicht fiel.
Das, was du da aufführst, sehe ich (leider) auch immer mal wieder als Zweitbeurteiler und dürfte daran liegen, dass die LJPAs die Zulässigkeit zu lieben scheint. Nahezu jeder Prüfvermerk enthält breite (fast lehrbuchhafte) Ausführungen hierzu. Wenn d. Beurteiler/in dann stark an der Lösungsskizze haftet und/oder dogmatische Fragen ganz spannend findet, bemängelt er/sie das Fehlen entsprechender Ausführungen.
Ich - und ich glaube auch andere Korrektoren in der Staatsprüfung, die hier im Forum reinschauen - finden das zwar unsinnig, aber als Prüfling muss man sich leider klar machen, dass nicht jeder Beurteiler sich so klar von dem Prüfvermerk distanzieren kann. Anders kann ich mir deine Schilderung, die ich auch schon beobachtet habe, nicht erklären.
16.03.2024, 21:16
(14.03.2024, 20:46)Examen2023 schrieb: Man hört ja oft dass die Praktiker besonders streng sind. Beispiele wären nett
Ich würde generell sagen, dass im 2. Staatsexamen streng kontrolliert wird. Im Votum steht dann zB "eine durchschnittliche Arbeit" und dann bekommt man 7 Punkte (durchschnittlich wäre ja auch 8 oder 9 Punkte, alles befriedigend). Ich fand den Vergleich Probeexamen zum richtigen Examen krass: Ich hatte in den beiden Berliner Probeexamensdurchgängen - die ja echte Examensklausuren sind und auch, wenn man selbst nicht schummelt, unter Examensbedingungen geschrieben werden - einmal einen Schnitt von 13,2 Punkten und einmal von 11 Punkten. Also man hätte meinen können, ich wäre der nächste Jurarockstar
