18.08.2019, 14:56
(18.08.2019, 14:51)Erdbär_NRW schrieb:(18.08.2019, 12:08)NRWGastKöln schrieb: Wie sieht es denn in NRW aus? Hier gibts doch weiterhin vom Land keine Zuschüsse zur GKV? Also wäre die PKV doch die einzig sinnvolle Lösung oder? Bin leider auch noch völlig uninformiert....
Gibt es irgendwelche Empfehlungen für die PKV? Oder holt man sich da einfach mehrere Angebote ein? Wäre dankbar für Hilfe :-)
Die NRW-Landesregierung lehnt eine pauschale Beihilfe nach Hamburger Modell ab, weil das zu teuer sei: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenser...7-2343.pdf
Deswegen ist die PKV in der Tat die einzig sinnvolle Möglichkeit. Ich hatte da auch keine Ahnung von und bin schlicht zu einem (unabhängigen) Versicherungsberater gegangen. Der hat meine Daten aufgenommen und in anonymiserter Form bei diversen Versicherungen eingereicht, die dann Versicherungsangebote abgegeben haben. Die Angebote hat mein Berater mir dann erläutert und das aus seiner Sicht beste herausgesucht, das ich dann auch angenommen habe. Viele Kollegen haben sich auch einfach online eine PKV gesucht und abgeschlossen, aber ich hatte einerseits zu der Zeit viel anderes zu tun, weil ich noch einen anderen Job hatte und nebenbei umziehen musste (wurde leider nicht am Wunschort eingesetzt), andererseits hatte ich auch nicht so viel Lust, mich selbst in das Thema umfassend einzulesen. (Natürlich sollte man einem Versicherungsberater nicht blind vertrauen, aber als Jurist ist man ja nun durchaus in der Lage, Verträge zu verstehen und auch ohne vertiefte Fachkenntnis zu merken, wenn einem jemand in so einem Bereich Bullshit erzählt.)
Vielen lieben Dank für die Hilfe :-)
18.08.2019, 20:37
Aufgrund der Zahlungsfristen kann man den Eingang der Beihilfe durchaus abwarten. Im Übrigen ist der Leistungsumfang deutlich höher, zumal man auch Ärzte ohne Kassenzulassung besuchen kann.
Mit einem Vertrag, der eine günstigeren Beitrag im Alter durch Ansparen vorsieht, fährt man, was man jetzt weiß, eigentlich sehr gut, zumal im Alter die 70% der Beihilfe greifen und nur die übrigen 30% zu versichern sind.
Mit einem Vertrag, der eine günstigeren Beitrag im Alter durch Ansparen vorsieht, fährt man, was man jetzt weiß, eigentlich sehr gut, zumal im Alter die 70% der Beihilfe greifen und nur die übrigen 30% zu versichern sind.
20.08.2019, 11:11
(13.08.2019, 11:02)Berliner Gast schrieb: Hier ein interessanter Artikel zu den Erfahrungen aus Hamburg und zu der Frage, welche Folgen eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV für einen möglichen Wechsel des Dienstherrn hat:
https://www.versicherungsbote.de/id/4882...Pauschale/
Der aktuelle Stand des Vorhabens in Berlin würde mich auch sehr interessieren. Auf der Seite der Senatskanzlei gibt es ja die Kontaktdaten der Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Vielleicht sollte man da einfach mal anrufen oder eine E-Mail schreiben?
Hallo,
ich habe da mal nachgefragt. Ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes ist in Berlin zum 01.01.2020 beabsichtigt.
Viele Grüße
20.08.2019, 11:29
(20.08.2019, 11:11)Gast schrieb:(13.08.2019, 11:02)Berliner Gast schrieb: Hier ein interessanter Artikel zu den Erfahrungen aus Hamburg und zu der Frage, welche Folgen eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV für einen möglichen Wechsel des Dienstherrn hat:
https://www.versicherungsbote.de/id/4882...Pauschale/
Der aktuelle Stand des Vorhabens in Berlin würde mich auch sehr interessieren. Auf der Seite der Senatskanzlei gibt es ja die Kontaktdaten der Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Vielleicht sollte man da einfach mal anrufen oder eine E-Mail schreiben?
Hallo,
ich habe da mal nachgefragt. Ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes ist in Berlin zum 01.01.2020 beabsichtigt.
Viele Grüße
Super, vielen Dank für die Information.
Mal ein Rechenbeispiel:
In der Besoldungsgruppe R1, Stufe 1, beträgt das Bruttogrundgehalt laut oeffentlicher-dienst.info 4.295,54 €.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes müsste man für die GKV den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung (z.B. bei der Techniker Krankenkasse 0,7 %) zahlen. Das wären dann 15,3 % von 4.295,54 €, also 644,33 €.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes würde das Land Berlin dann den Arbeitgeberanteil übernehmen, und man würde die Hälfte des Allgemeinen Beitragssatzes (= 7,3 %) und den jeweiligen Zusatzbeitrag (z.B. 0,7 %) zahlen. Also dann 8,0 % = 343,64 €.
Stimmt das soweit?
Bei der Entscheidung GKV/PKW wären dann die 343,64 € der Betrag, den man mit dem Beitrag in der PKV vergleich müsste, oder? Nur als ein Kriterium natürlich, dazu kommen die zuvor schon diskutierten Aspekte (Familienversicherung, verschiedenes Leistungsspektrum, "Vorstrecken" der Kosten etc.)
11.09.2019, 15:28
Dann mal ein Beispiel:
In der GKV würde ich rd. 351 Euro/Monat zahlen mit den bekannten Leistungen bzw. Nichtleistungen und Problemen (Termine bei Kinder- und Fachärzten, Leistungen), Kind inklusive.
Bin mit 33 J. verbeamtet und Privatpatient geworden. Zahle für meine Tochter und mich um 309 Euro mit allen Extras (Einzelzimmer, Chefarzt, Auslandskrankenversicherung, Zahnersatz, Brille). Für's Kind zahlt Vater Staat 80% Beihilfe, so dass hierfür nur unter 40 Euro PKV-Beitrag fällig werden.
Als Bundesbeamter komme ich noch in den Genuss, dass die Beihilfe-VO Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Chefarzt) umfasst. Als ich noch im Dienst eines ärmeren nordwestdeutschlen Landes stand (;-) ), musste ich für uns beide rund 30 Euro mehr im Monat für die private Abdeckung dieser Leistungen berappen.
--> Gerade nach der Geburt unseres Kindes und den Erfahrungen ist mein Votum: PKV, wenn man es für einen finanziell und sonstwie möglich ist. Ich sage nur Termine bei Kinder- und Fachärzten (auch in der Großstadt nicht einfach), Sprechstunden bei Chefärzten. Sogar, wenn die PKV teurer für mich wäre, denn - so schrieb ein Vorredner - es geht um die Gesundheit, warum sollte man hier das Sparen anfangen (statt Handy, Urlaub etc.)?
In der GKV würde ich rd. 351 Euro/Monat zahlen mit den bekannten Leistungen bzw. Nichtleistungen und Problemen (Termine bei Kinder- und Fachärzten, Leistungen), Kind inklusive.
Bin mit 33 J. verbeamtet und Privatpatient geworden. Zahle für meine Tochter und mich um 309 Euro mit allen Extras (Einzelzimmer, Chefarzt, Auslandskrankenversicherung, Zahnersatz, Brille). Für's Kind zahlt Vater Staat 80% Beihilfe, so dass hierfür nur unter 40 Euro PKV-Beitrag fällig werden.
Als Bundesbeamter komme ich noch in den Genuss, dass die Beihilfe-VO Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Chefarzt) umfasst. Als ich noch im Dienst eines ärmeren nordwestdeutschlen Landes stand (;-) ), musste ich für uns beide rund 30 Euro mehr im Monat für die private Abdeckung dieser Leistungen berappen.
--> Gerade nach der Geburt unseres Kindes und den Erfahrungen ist mein Votum: PKV, wenn man es für einen finanziell und sonstwie möglich ist. Ich sage nur Termine bei Kinder- und Fachärzten (auch in der Großstadt nicht einfach), Sprechstunden bei Chefärzten. Sogar, wenn die PKV teurer für mich wäre, denn - so schrieb ein Vorredner - es geht um die Gesundheit, warum sollte man hier das Sparen anfangen (statt Handy, Urlaub etc.)?
11.09.2019, 15:58
Alles durchaus richtig.
Man sollte aber beachten, dass die PKV´en auf dem "absteigenden Ast" sind und so, wie Sie heute sind, dauerhaft keinen Bestand haben werden.
Je nach Ausgang der SPD-Vorsitzenden-Wahl (Rückzug aus der Groko) kann so ein System sehr schnell kippen. (sollte sich Lauterbach durchsetzen, sogar sehr viel schneller als viele gemeinhin annehmen). Anläufe, eine Bürgerversicherung durchzusetzen, wurden schon gestartet und werden definitiv auch zeitnah wieder gestartet werden.
Die Vorteile der PKV liegen aktuell auf der Hand. Die Nachteile jedoch auch. Wir haben schon heute die niedrigste Quote an PKV-Mitgliedern seit eh und je. Die Länder starten Modelle, um gezielt noch mehr Mitglieder abzuwerben und in die GKV zu lotsen. Der demographische Wandel wird es PKV auch nicht einfacher machen.
Die Bürgerversicherung wird (auch ohne Lauterbach) auf lange Sicht kommen. Und - ohne, dass ich rot-grün wähle bzw. auch als jemand, der es sich erlauben könnte, PKV-versichert zu sein - kann ich die Kritiker der PKV sehr wohl verstehen.
Als gesetzlicher Patient wartet man in manchen Regionen und Facharztrichtungen (Radiologie, Hautarzt) teilweise bis zu einem Jahr (absurd, ich weiß) auf einen Termin. Das ist eine 2-Klassen-Medizin, die auch immer mehr Menschen (zurecht) nicht nachvollziehen können, sodass ich die Modelle auf lange Sicht vernünftig abwägen würde.
Ps: Ein Wechsel in die GKV wird sicher möglich werden. Was das dann für Mehrkosten verursacht, kann ich nicht abschätzen.
Man sollte aber beachten, dass die PKV´en auf dem "absteigenden Ast" sind und so, wie Sie heute sind, dauerhaft keinen Bestand haben werden.
Je nach Ausgang der SPD-Vorsitzenden-Wahl (Rückzug aus der Groko) kann so ein System sehr schnell kippen. (sollte sich Lauterbach durchsetzen, sogar sehr viel schneller als viele gemeinhin annehmen). Anläufe, eine Bürgerversicherung durchzusetzen, wurden schon gestartet und werden definitiv auch zeitnah wieder gestartet werden.
Die Vorteile der PKV liegen aktuell auf der Hand. Die Nachteile jedoch auch. Wir haben schon heute die niedrigste Quote an PKV-Mitgliedern seit eh und je. Die Länder starten Modelle, um gezielt noch mehr Mitglieder abzuwerben und in die GKV zu lotsen. Der demographische Wandel wird es PKV auch nicht einfacher machen.
Die Bürgerversicherung wird (auch ohne Lauterbach) auf lange Sicht kommen. Und - ohne, dass ich rot-grün wähle bzw. auch als jemand, der es sich erlauben könnte, PKV-versichert zu sein - kann ich die Kritiker der PKV sehr wohl verstehen.
Als gesetzlicher Patient wartet man in manchen Regionen und Facharztrichtungen (Radiologie, Hautarzt) teilweise bis zu einem Jahr (absurd, ich weiß) auf einen Termin. Das ist eine 2-Klassen-Medizin, die auch immer mehr Menschen (zurecht) nicht nachvollziehen können, sodass ich die Modelle auf lange Sicht vernünftig abwägen würde.
Ps: Ein Wechsel in die GKV wird sicher möglich werden. Was das dann für Mehrkosten verursacht, kann ich nicht abschätzen.
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
11.09.2019, 21:01
(20.08.2019, 11:29)Berliner Gast schrieb:(20.08.2019, 11:11)Gast schrieb:(13.08.2019, 11:02)Berliner Gast schrieb: Hier ein interessanter Artikel zu den Erfahrungen aus Hamburg und zu der Frage, welche Folgen eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV für einen möglichen Wechsel des Dienstherrn hat:
https://www.versicherungsbote.de/id/4882...Pauschale/
Der aktuelle Stand des Vorhabens in Berlin würde mich auch sehr interessieren. Auf der Seite der Senatskanzlei gibt es ja die Kontaktdaten der Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Vielleicht sollte man da einfach mal anrufen oder eine E-Mail schreiben?
Hallo,
ich habe da mal nachgefragt. Ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes ist in Berlin zum 01.01.2020 beabsichtigt.
Viele Grüße
Super, vielen Dank für die Information.
Mal ein Rechenbeispiel:
In der Besoldungsgruppe R1, Stufe 1, beträgt das Bruttogrundgehalt laut oeffentlicher-dienst.info 4.295,54 €.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes müsste man für die GKV den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung (z.B. bei der Techniker Krankenkasse 0,7 %) zahlen. Das wären dann 15,3 % von 4.295,54 €, also 644,33 €.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes würde das Land Berlin dann den Arbeitgeberanteil übernehmen, und man würde die Hälfte des Allgemeinen Beitragssatzes (= 7,3 %) und den jeweiligen Zusatzbeitrag (z.B. 0,7 %) zahlen. Also dann 8,0 % = 343,64 €.
Stimmt das soweit?
Bei der Entscheidung GKV/PKW wären dann die 343,64 € der Betrag, den man mit dem Beitrag in der PKV vergleich müsste, oder? Nur als ein Kriterium natürlich, dazu kommen die zuvor schon diskutierten Aspekte (Familienversicherung, verschiedenes Leistungsspektrum, "Vorstrecken" der Kosten etc.)
Nicht ganz, auch der Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt, also zahlst du von den 0,7% auch nur die Hälfte, insgesamt als 7,3% + 0,35%.
Über das System GKV/PKV kann man sicherlich lange diskutieren. Ich finds allerdings absurd, dass das System der Privaten Krankenversicherung zum großen Teil durch den Staat finanziert wird, meines Wissens nach sind ca. 80% aller privat Versicherten Staatsbedienstete, also Beamte oder Richter, die sich komplett aus dem Solidarsystem verabschiedet haben. Aber da hat sicher jeder eine andere Meinung zu. Jedenfalls kann ich nur befürworten, dass das Hamburger Modell auf andere Bundesländer und den Bund ausgeweitet wird.
Zu dem Post, dass man sich Gesundheit auch etwas kosten lassen muss (weil man sich auch teure iPhones usw. leistet): absolute Zustimmung. Aber müsstest du dann nicht in der GKV sein, die kostet schließlich mehr? ;)
11.09.2019, 22:36
(11.09.2019, 21:01)Gast8472 schrieb:(20.08.2019, 11:29)Berliner Gast schrieb:(20.08.2019, 11:11)Gast schrieb:(13.08.2019, 11:02)Berliner Gast schrieb: Hier ein interessanter Artikel zu den Erfahrungen aus Hamburg und zu der Frage, welche Folgen eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV für einen möglichen Wechsel des Dienstherrn hat:
https://www.versicherungsbote.de/id/4882...Pauschale/
Der aktuelle Stand des Vorhabens in Berlin würde mich auch sehr interessieren. Auf der Seite der Senatskanzlei gibt es ja die Kontaktdaten der Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Vielleicht sollte man da einfach mal anrufen oder eine E-Mail schreiben?
Hallo,
ich habe da mal nachgefragt. Ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes ist in Berlin zum 01.01.2020 beabsichtigt.
Viele Grüße
Super, vielen Dank für die Information.
Mal ein Rechenbeispiel:
In der Besoldungsgruppe R1, Stufe 1, beträgt das Bruttogrundgehalt laut oeffentlicher-dienst.info 4.295,54 €.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes müsste man für die GKV den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung (z.B. bei der Techniker Krankenkasse 0,7 %) zahlen. Das wären dann 15,3 % von 4.295,54 €, also 644,33 €.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes würde das Land Berlin dann den Arbeitgeberanteil übernehmen, und man würde die Hälfte des Allgemeinen Beitragssatzes (= 7,3 %) und den jeweiligen Zusatzbeitrag (z.B. 0,7 %) zahlen. Also dann 8,0 % = 343,64 €.
Stimmt das soweit?
Bei der Entscheidung GKV/PKW wären dann die 343,64 € der Betrag, den man mit dem Beitrag in der PKV vergleich müsste, oder? Nur als ein Kriterium natürlich, dazu kommen die zuvor schon diskutierten Aspekte (Familienversicherung, verschiedenes Leistungsspektrum, "Vorstrecken" der Kosten etc.)
Nicht ganz, auch der Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt, also zahlst du von den 0,7% auch nur die Hälfte, insgesamt als 7,3% + 0,35%.
Über das System GKV/PKV kann man sicherlich lange diskutieren. Ich finds allerdings absurd, dass das System der Privaten Krankenversicherung zum großen Teil durch den Staat finanziert wird, meines Wissens nach sind ca. 80% aller privat Versicherten Staatsbedienstete, also Beamte oder Richter, die sich komplett aus dem Solidarsystem verabschiedet haben. Aber da hat sicher jeder eine andere Meinung zu. Jedenfalls kann ich nur befürworten, dass das Hamburger Modell auf andere Bundesländer und den Bund ausgeweitet wird.
Zu dem Post, dass man sich Gesundheit auch etwas kosten lassen muss (weil man sich auch teure iPhones usw. leistet): absolute Zustimmung. Aber müsstest du dann nicht in der GKV sein, die kostet schließlich mehr? ;)
Absolut d´accord.
17.09.2019, 15:32
(11.09.2019, 21:01)Gast8472 schrieb:(20.08.2019, 11:29)Berliner Gast schrieb:(20.08.2019, 11:11)Gast schrieb:(13.08.2019, 11:02)Berliner Gast schrieb: Hier ein interessanter Artikel zu den Erfahrungen aus Hamburg und zu der Frage, welche Folgen eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV für einen möglichen Wechsel des Dienstherrn hat:
https://www.versicherungsbote.de/id/4882...Pauschale/
Der aktuelle Stand des Vorhabens in Berlin würde mich auch sehr interessieren. Auf der Seite der Senatskanzlei gibt es ja die Kontaktdaten der Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Vielleicht sollte man da einfach mal anrufen oder eine E-Mail schreiben?
Hallo,
ich habe da mal nachgefragt. Ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes ist in Berlin zum 01.01.2020 beabsichtigt.
Viele Grüße
Super, vielen Dank für die Information.
Mal ein Rechenbeispiel:
In der Besoldungsgruppe R1, Stufe 1, beträgt das Bruttogrundgehalt laut oeffentlicher-dienst.info 4.295,54 €.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes müsste man für die GKV den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung (z.B. bei der Techniker Krankenkasse 0,7 %) zahlen. Das wären dann 15,3 % von 4.295,54 €, also 644,33 €.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes würde das Land Berlin dann den Arbeitgeberanteil übernehmen, und man würde die Hälfte des Allgemeinen Beitragssatzes (= 7,3 %) und den jeweiligen Zusatzbeitrag (z.B. 0,7 %) zahlen. Also dann 8,0 % = 343,64 €.
Stimmt das soweit?
Bei der Entscheidung GKV/PKW wären dann die 343,64 € der Betrag, den man mit dem Beitrag in der PKV vergleich müsste, oder? Nur als ein Kriterium natürlich, dazu kommen die zuvor schon diskutierten Aspekte (Familienversicherung, verschiedenes Leistungsspektrum, "Vorstrecken" der Kosten etc.)
Nicht ganz, auch der Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt, also zahlst du von den 0,7% auch nur die Hälfte, insgesamt als 7,3% + 0,35%.
Über das System GKV/PKV kann man sicherlich lange diskutieren. Ich finds allerdings absurd, dass das System der Privaten Krankenversicherung zum großen Teil durch den Staat finanziert wird, meines Wissens nach sind ca. 80% aller privat Versicherten Staatsbedienstete, also Beamte oder Richter, die sich komplett aus dem Solidarsystem verabschiedet haben. Aber da hat sicher jeder eine andere Meinung zu. Jedenfalls kann ich nur befürworten, dass das Hamburger Modell auf andere Bundesländer und den Bund ausgeweitet wird.
Zu dem Post, dass man sich Gesundheit auch etwas kosten lassen muss (weil man sich auch teure iPhones usw. leistet): absolute Zustimmung. Aber müsstest du dann nicht in der GKV sein, die kostet schließlich mehr? ;)
"Aus dem Solidarsystem verabschiedet" ist aber arg politisch links angestrichen...warum sollte man einem Beamten der Justiz, der ohnehin im (gerade internationalen Vergleich) lächerlich niedrige Bezüge bekommt, auch noch zumuten, sich an dem ach so solidarischen System der GKV zu beteiligen?
Außerdem wird hier unterschlagen, dass auch Beamte in der PKV hohe Summen der Selbstbeteiligung haben. Damit kostet bereits der erste Arztbesuch, was in der GKV ein undekbarer Zustand ist, wo der gesetzliche Satz für viele Leistungen schon als "Flatrate" fungiert.
Abgesehen davon ist doch diese angebliche Solidarität längst Folklore. Der sog. "Generationenvertrag" ist schon lange nicht mehr zu halten. Grund dafür ist die entsprechende Veränderung der Gesellschaft (ein in allen westlichen Staaten logischer Vorgang). Ohne Renten-, Tabak- und Ökosteuer und weitere Tricksereien würde es schon gegenwärtig viel düsterer aussehen. Das wird über die Jahre nicht besser, da sollte jeder Beamte froh über die letzten kleinen Vorteile sein.
17.09.2019, 16:42
As usual, don't feed the troll.