05.03.2024, 22:55
Hey Leute,
ich bin seit November 2022 Rechtspfleger und bin "schon" 25 Jahre alt. Das Land NRW hat ein Förderprogramm Jura. In diesem Programm kann man seine Arbeitszeit als Rechtspfleger auf 50% reduzieren und nebenbei Vollzeit Jura studieren. In diesem Programm sind auch Dienstbeurlaubungen etc. vorgesehen (z.B. beim Referendariat).
Nach Beenden des 2. Staatsexamens muss man den Dienst als Rechtspfleger wieder antreten. Dann kann man sich um eine Übernahme in den richterlichen oder staatsanwaltlichen Dienst bewerben. Teilnehmern des Programms, die in der zweiten juristischen Prüfung mindestens 7,76 Punkte erreicht haben, wird unter Berücksichtigung des besonderen Werdegangs die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren zugesichert.
Die Kosten für das Studium übernimmt das Land. Es besteht eine Rückzahlungsklause bis zu einem Betrag in Höhe von 4.500,00 EUR.
Ich bin mir noch ziemlich unsicher. Denkt ihr, dass man das Studium neben einer Teilzeitbeschäftigung von ca. 20h/Woche gut bewältigen kann?
Wie realistisch und machbar ist eine Note von 7,76 im zweiten Staatsexamen?
Denkt ihr, dass sich die Zeit und die Mühe, die ich in dieses Studium stecke sich lohnen würde?
Vielleicht würde ich an einer Fernuniversität studieren. Hat jemand Erfahrungen damit und kann kurz sagen, ob es für ein Jurastudium eher geeignet oder ungeeignet ist.
Auf der einen Seite denke ich, dass das Studium lange dauert und ich in dieser Zeit weniger verdiene als ich jetzt verdiene. Vor allem wäre es blöd, wenn ich die entsprechenden Punkte nicht erreichen würde. Dann wäre es vlt sogar eine Zeitverschwendung. Auf der anderen Seite habe ich ja nicht viel zu verlieren, da ich immer wieder Vollzeit-Rechtspfleger werden kann.
Vielleicht könnt ihr ja mal eure Meinung abgeben, ob ihr das für sinnvoll erachtet.
Ich weiß, dass es letztendlich meine Entscheidung ist und ich entscheiden muss, was ich möchte.
ich bin seit November 2022 Rechtspfleger und bin "schon" 25 Jahre alt. Das Land NRW hat ein Förderprogramm Jura. In diesem Programm kann man seine Arbeitszeit als Rechtspfleger auf 50% reduzieren und nebenbei Vollzeit Jura studieren. In diesem Programm sind auch Dienstbeurlaubungen etc. vorgesehen (z.B. beim Referendariat).
Nach Beenden des 2. Staatsexamens muss man den Dienst als Rechtspfleger wieder antreten. Dann kann man sich um eine Übernahme in den richterlichen oder staatsanwaltlichen Dienst bewerben. Teilnehmern des Programms, die in der zweiten juristischen Prüfung mindestens 7,76 Punkte erreicht haben, wird unter Berücksichtigung des besonderen Werdegangs die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren zugesichert.
Die Kosten für das Studium übernimmt das Land. Es besteht eine Rückzahlungsklause bis zu einem Betrag in Höhe von 4.500,00 EUR.
Ich bin mir noch ziemlich unsicher. Denkt ihr, dass man das Studium neben einer Teilzeitbeschäftigung von ca. 20h/Woche gut bewältigen kann?
Wie realistisch und machbar ist eine Note von 7,76 im zweiten Staatsexamen?
Denkt ihr, dass sich die Zeit und die Mühe, die ich in dieses Studium stecke sich lohnen würde?
Vielleicht würde ich an einer Fernuniversität studieren. Hat jemand Erfahrungen damit und kann kurz sagen, ob es für ein Jurastudium eher geeignet oder ungeeignet ist.
Auf der einen Seite denke ich, dass das Studium lange dauert und ich in dieser Zeit weniger verdiene als ich jetzt verdiene. Vor allem wäre es blöd, wenn ich die entsprechenden Punkte nicht erreichen würde. Dann wäre es vlt sogar eine Zeitverschwendung. Auf der anderen Seite habe ich ja nicht viel zu verlieren, da ich immer wieder Vollzeit-Rechtspfleger werden kann.
Vielleicht könnt ihr ja mal eure Meinung abgeben, ob ihr das für sinnvoll erachtet.
Ich weiß, dass es letztendlich meine Entscheidung ist und ich entscheiden muss, was ich möchte.
06.03.2024, 09:51
1. Sehr interessant was NRW da so für Rechtspfleger anbietet. Anscheinend werden Rechtspfleger "händeringend" gebraucht (einzelne OLG-Bezirke stellen bspw. mangels ausreichender Absolventenzahl auch Volljuristen als Rechtspfleger ein), gleichzeitig animiert man sie ein Jurastudium aufzunehmen. Und dann auch noch eine besondere Privilegierung bei der Auswahl für die Justiz.
2. Dein Alter ist kein Problem (eines der wenigen Vorteile des Jurastudiums). Ich habe selbst auch spät das Jurastudium angefangen. Ich habe nach dem Abitur ein soziales Jahr absolviert, anschließend in einem anderen Fach einen BA gemacht und nach meinem 1. Examen fast 2 Jahre gearbeitet.
3. Erfahrungen selbst habe ich keine. Hier im Forum gibt es aber einen User, der nach seinem Ingenieursstudium und Arbeitsaufnahme nebenbei das Jurastudium absolviert. Das ist ja der Vorteil, du hast keinen vergleichbaren Zeitdruck wie bei Bachelor-/Masterstudiengängen (Es sei denn du willst unbedingt einen Freischuss im ersten Examen wahrnehmen). Man sollte aber hervorheben, dass einerseits "einfach" Jura zu studieren und andererseits in die Examensvorbereitung für das Erste Examen einzusteigen und anschließend ins Ref zu gehen und das Zweites Examen abzulegen, nicht ganz vergleichbar sind ;-). Insbesondere wenn man überdurchschnittliche Noten anpeilt.
4. Nur du kannst wissen, was für ein Lerntyp du bist und mit welcher Motivation du das Studium "angreifst" und auch was für persönliche Entscheidungen du triffst (Frau, Kinder usw). Das alles sind Faktoren, die bei einem Studium naturgemäß zu berücksichtigen sind.
Außerdem musst du damit rechnen, erst in 6, vllt 7 Jahren auf dem Arbeitsmarkt zu kommen (wenn sich an der Studienordnung bis dahin nichts ändern wird). Wie der Arbeitsmarkt für Juristen dann aussehen wird (KI)?
5. 7,76 im zweiten Staatsexamen sind mit Sicherheit nicht planbar und mMn ein sehr gutes Ergebnis. Aber vor dem zweiten Examen kommt ja erst einmal das Erste Examen. Auch das ist kein Selbstläufer, gerade die Zeit der Examensvorbereitung.
Summa summarum: wenn du ausreichend Motivation hast, dann kann man das wohl schaffen, wobei ich mir persönlich (!) das schon als relativ schwer umsetzbar vorstelle. Planbar hinsichtlich bestimmter Noten ist das Studium und Ref jedenfalls mit Sicherheit nicht. Eine Vergleichbarkeit zu einem Bachelor oder Masterstudium verbietet sich meiner Auffassung nach.
2. Dein Alter ist kein Problem (eines der wenigen Vorteile des Jurastudiums). Ich habe selbst auch spät das Jurastudium angefangen. Ich habe nach dem Abitur ein soziales Jahr absolviert, anschließend in einem anderen Fach einen BA gemacht und nach meinem 1. Examen fast 2 Jahre gearbeitet.
3. Erfahrungen selbst habe ich keine. Hier im Forum gibt es aber einen User, der nach seinem Ingenieursstudium und Arbeitsaufnahme nebenbei das Jurastudium absolviert. Das ist ja der Vorteil, du hast keinen vergleichbaren Zeitdruck wie bei Bachelor-/Masterstudiengängen (Es sei denn du willst unbedingt einen Freischuss im ersten Examen wahrnehmen). Man sollte aber hervorheben, dass einerseits "einfach" Jura zu studieren und andererseits in die Examensvorbereitung für das Erste Examen einzusteigen und anschließend ins Ref zu gehen und das Zweites Examen abzulegen, nicht ganz vergleichbar sind ;-). Insbesondere wenn man überdurchschnittliche Noten anpeilt.
4. Nur du kannst wissen, was für ein Lerntyp du bist und mit welcher Motivation du das Studium "angreifst" und auch was für persönliche Entscheidungen du triffst (Frau, Kinder usw). Das alles sind Faktoren, die bei einem Studium naturgemäß zu berücksichtigen sind.
Außerdem musst du damit rechnen, erst in 6, vllt 7 Jahren auf dem Arbeitsmarkt zu kommen (wenn sich an der Studienordnung bis dahin nichts ändern wird). Wie der Arbeitsmarkt für Juristen dann aussehen wird (KI)?
5. 7,76 im zweiten Staatsexamen sind mit Sicherheit nicht planbar und mMn ein sehr gutes Ergebnis. Aber vor dem zweiten Examen kommt ja erst einmal das Erste Examen. Auch das ist kein Selbstläufer, gerade die Zeit der Examensvorbereitung.
Summa summarum: wenn du ausreichend Motivation hast, dann kann man das wohl schaffen, wobei ich mir persönlich (!) das schon als relativ schwer umsetzbar vorstelle. Planbar hinsichtlich bestimmter Noten ist das Studium und Ref jedenfalls mit Sicherheit nicht. Eine Vergleichbarkeit zu einem Bachelor oder Masterstudium verbietet sich meiner Auffassung nach.
07.03.2024, 00:17
Die Frage ist, was Du hinterher tun willst. Wenn Du als Rechtspfleger zufrieden bist, ist es ein unverhältnismäßiger Aufwand. Wenn Du dagegen das Gefühl hast, als Rechtspfleger nicht das tun zu dürfen, was Du eigentlich tun willst, dann mache es. Das Studium ist zwar sehr viel wissenschaftlicher, als Du es von der FH kennst. Andererseits bringst Du natürlich auch einiges schon mit. Wäre übrigens Amtsanwalt eine interessante Variante?