30.04.2023, 09:34
Hallo ihr Lieben,
ich habe diesen Monat in BW mit dem Ref angefangen und mache mir Gedanken darüber, wir ich lernen möchte.
Langsam kristallisiert sich heraus, dass ich gerne den Hemmer Assessorkurs besuchen möchte, und anschließend (evlt. falls erfoderlich) einzelne Kaiserseminare hören möchte.
Ich habe bereits Hemmer eine E-Mail geschrieben, mit der Frage wann ein Einstieg sinnvoll ist - und leider keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
In BW werde ich im Dezember 2024 Examen schreiben - daher fände ich es attraktiv, im August 2024 mit dem Kurs fertig zu sein - sprich im August 2023 den Kurs zu beginnen.
Jetzt habe ich aber bereits gesehen, dass der erste Termin dann Zwangsvollstreckungsrecht Teil 3 behandelt - daher zweifle ich an der Idee und frage, ob es dann nicht sinnvoll ist, doch erst im November mit regulärem Kursbeginn einzusteigen (wobei ich die erst genannte Variante vielleicht bevorzugen würde, da ich sonst zum Ende nur einen Monat vor dem Examen fertig bin, und dann z.B. keine Crashkurse hören kann, vielleicht bei meiner individuellen Vorbereitung gestört werde?).
Was denkt ihr ihr, wann ist es sinnvoller - Quereinstieg zum August - oder regulärer Einsteig im November?
Oder habt ihr Erfahrungen mit einem anderen Termin zum Einstieg gemacht?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen (ich habe auch gefühlt jeden Eintrag dazu im Portal durchforstet und habe dennoch keine Anwort auf meine Frage erhalten).
Vielen Dank und alles Liebe
Reffi0815
ich habe diesen Monat in BW mit dem Ref angefangen und mache mir Gedanken darüber, wir ich lernen möchte.
Langsam kristallisiert sich heraus, dass ich gerne den Hemmer Assessorkurs besuchen möchte, und anschließend (evlt. falls erfoderlich) einzelne Kaiserseminare hören möchte.
Ich habe bereits Hemmer eine E-Mail geschrieben, mit der Frage wann ein Einstieg sinnvoll ist - und leider keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
In BW werde ich im Dezember 2024 Examen schreiben - daher fände ich es attraktiv, im August 2024 mit dem Kurs fertig zu sein - sprich im August 2023 den Kurs zu beginnen.
Jetzt habe ich aber bereits gesehen, dass der erste Termin dann Zwangsvollstreckungsrecht Teil 3 behandelt - daher zweifle ich an der Idee und frage, ob es dann nicht sinnvoll ist, doch erst im November mit regulärem Kursbeginn einzusteigen (wobei ich die erst genannte Variante vielleicht bevorzugen würde, da ich sonst zum Ende nur einen Monat vor dem Examen fertig bin, und dann z.B. keine Crashkurse hören kann, vielleicht bei meiner individuellen Vorbereitung gestört werde?).
Was denkt ihr ihr, wann ist es sinnvoller - Quereinstieg zum August - oder regulärer Einsteig im November?
Oder habt ihr Erfahrungen mit einem anderen Termin zum Einstieg gemacht?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen (ich habe auch gefühlt jeden Eintrag dazu im Portal durchforstet und habe dennoch keine Anwort auf meine Frage erhalten).
Vielen Dank und alles Liebe
Reffi0815
27.02.2024, 19:01
Hola,
habe die gleichen Gedanken / Fragen gehabt und der Kanzlei in der ich arbeite rumgehorcht, wie die "fertigen" Kollegen das angegangen sind.
Die meisten haben gleich am Anfang mit dem Kurs begonnen und doppelt gehört. Ist zwar finanziell teurer, aber das schlagende Argument von meinen Kollegen war, dass sie so schon am Anfang einen groben Überblick bekommen haben, was noch kommt.
Das hat wohl extrem in den AGs und Klausuren geholfen, da das Wissen dann nicht in luftleeren Raum stand. Auch konnte man so schneller Zusammenhänge erkennen und kam schneller zum Vertiefen und Verstehen.
Deckt sich auch irw mit meiner Erfahrung aus dem 1. StEx. Habe 1,5x Rep gehört und die letzten 0,5 haben schon einen ganz anderen Blickwinkel eröffnet, weil man das viel schneller und umfassender einordnen konnte.
Daher werde ich das im Ref. genau so angehen: gleich ins Rep. und zweimal hören.
Abgesehen von der Para gibts auch nicht zu verlieren.
habe die gleichen Gedanken / Fragen gehabt und der Kanzlei in der ich arbeite rumgehorcht, wie die "fertigen" Kollegen das angegangen sind.
Die meisten haben gleich am Anfang mit dem Kurs begonnen und doppelt gehört. Ist zwar finanziell teurer, aber das schlagende Argument von meinen Kollegen war, dass sie so schon am Anfang einen groben Überblick bekommen haben, was noch kommt.
Das hat wohl extrem in den AGs und Klausuren geholfen, da das Wissen dann nicht in luftleeren Raum stand. Auch konnte man so schneller Zusammenhänge erkennen und kam schneller zum Vertiefen und Verstehen.
Deckt sich auch irw mit meiner Erfahrung aus dem 1. StEx. Habe 1,5x Rep gehört und die letzten 0,5 haben schon einen ganz anderen Blickwinkel eröffnet, weil man das viel schneller und umfassender einordnen konnte.
Daher werde ich das im Ref. genau so angehen: gleich ins Rep. und zweimal hören.
Abgesehen von der Para gibts auch nicht zu verlieren.
28.02.2024, 21:00
(30.04.2023, 09:34)Reffi0815 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich habe diesen Monat in BW mit dem Ref angefangen und mache mir Gedanken darüber, wir ich lernen möchte.
Langsam kristallisiert sich heraus, dass ich gerne den Hemmer Assessorkurs besuchen möchte, und anschließend (evlt. falls erfoderlich) einzelne Kaiserseminare hören möchte.
Ich habe bereits Hemmer eine E-Mail geschrieben, mit der Frage wann ein Einstieg sinnvoll ist - und leider keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
In BW werde ich im Dezember 2024 Examen schreiben - daher fände ich es attraktiv, im August 2024 mit dem Kurs fertig zu sein - sprich im August 2023 den Kurs zu beginnen.
Jetzt habe ich aber bereits gesehen, dass der erste Termin dann Zwangsvollstreckungsrecht Teil 3 behandelt - daher zweifle ich an der Idee und frage, ob es dann nicht sinnvoll ist, doch erst im November mit regulärem Kursbeginn einzusteigen (wobei ich die erst genannte Variante vielleicht bevorzugen würde, da ich sonst zum Ende nur einen Monat vor dem Examen fertig bin, und dann z.B. keine Crashkurse hören kann, vielleicht bei meiner individuellen Vorbereitung gestört werde?).
Was denkt ihr ihr, wann ist es sinnvoller - Quereinstieg zum August - oder regulärer Einsteig im November?
Oder habt ihr Erfahrungen mit einem anderen Termin zum Einstieg gemacht?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen (ich habe auch gefühlt jeden Eintrag dazu im Portal durchforstet und habe dennoch keine Anwort auf meine Frage erhalten).
Vielen Dank und alles Liebe
Reffi0815
Wenn du schon im Dezember schreibst ist mein Vorschlag: Besuche die Seminare von Kaiser und schreibe so viele Klausuren wie es geht. Wie du schon gesagt hast, jedes Rep wird länger gehen als dass du noch Zeit zum wiederholen hättest.
29.02.2024, 10:50
(28.02.2024, 21:00)Marcel95 schrieb: Wenn du schon im Dezember schreibst ist mein Vorschlag: Besuche die Seminare von Kaiser und schreibe so viele Klausuren wie es geht. Wie du schon gesagt hast, jedes Rep wird länger gehen als dass du noch Zeit zum wiederholen hättest.
Thread ist ein Jahr alt. TE wird ihre Seminare schon besucht haben!?