17.02.2024, 21:55
(17.02.2024, 21:04)1Ri schrieb: Der Nettounterschied zwischen R1 und R2 ist idR nicht so groß, dass sich unbedingt der Aufwand lohnt. Da ist viel entscheidender was zb der Lebensgefährte/Partner/Ehegatte verdient.
Letztlich muss man sich als junger Richter bewusst machen, dass R1 bereits A13 bis A15 abbildet (etwas drüber). A15 erreicht man in Behörden nicht ganz automatisch.
Ob man Verwaltungsstellen anstrebt ist wiederum Typfrage (außer Bundesrichter ab R4 zwingend), für mich ist das nichts, dann wäre ich gleich in die Verwaltung gegangen.
Zudem absolut nicht planbar (ab R3). Aber R3 ist eben schon Niveau von B3 Stellen, die fallen auch nicht vom Himmel.
Am Ende macht man als R2 Vorsitzender am LG in Zivilsachen und zb am VG (in den meisten Kammern) zu 90% dasselbe wie die anderen Richter der Kammer (alleine), als R2 am Obergericht hat man mit 522 zpo Beschlüssen oder am OVG mit NZBs zu tun und macht paar Berufungen als Senat pro Jahr.
Man sollte sich beim Einstieg ins Richteramt eben klar machen, was man überhaupt möchte und ob nicht Verwaltung vielleicht der geeignetere und am Ende leichtere Weg ist, diese Stellen zu erreichen.
Volle Zustimmung. Das tolle als Richter ist, dass man - wenn man die Chance hat und wahrnimmt - beides haben kann, also Richteramt und Verwaltung (etwa als Dezernent). Gerade bei einer Abordnung zB ins Ministerium kann man zudem quasi für ein paar Jahre nochmal einen ganz anderen Beruf ausüben und ausprobieren, ob einem das überhaupt Spaß macht und liegt. Aber den Beruf zu ergreifen mit der Vorstellung, man wäre nach zehn Jahren VorsOLG oder PLG (insbesondere ohne zu wissen, ob man überhaupt ein guter Richter ist), ist völlig naiv.
18.02.2024, 00:44
(17.02.2024, 01:13)Lucille schrieb:(17.02.2024, 01:04)Praktiker schrieb:Der typische Weg ist für Richter das OLG. Dort ist man längere Zeit in einem Senat unter Beobachtung und wird nach Quantität und Qualität der Arbeit bewertet, formal durch den Präsidenten, allerdings mit Vorarbeit des Vorsitzenden. Das ist strukturell keine sehr schöne Zeit.
In Hamm wird gelegentlich noch heute der Spruch eines - sicherlich lange verstorbenen - Senatspräsidenten kolportiert, mit dem er Erprobungsrichter begrüßt haben soll: "Dass wir freundlich zu Ihnen sind, bedeutet nicht, dass wir mit Ihrer Arbeit zufrieden sind."
Es soll sogar welche gegeben haben, die nicht einmal freundlich waren...
18.02.2024, 19:46
Vielen lieben Dank an alle für all diese wertvollen Einsichten!
19.02.2024, 00:02