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Antworten

 
Arbeiten währed Arbeitslosigkeit
AGL
Unregistered
 
#1
05.08.2019, 15:12
Hallo.

Ich bin seit ein paar Wochen auf der Jobsuche, habe leider immer noch nichts gefunden.
Ich bin aber inzwischen als Rechtsanwalt zugelassen.
Nun fragt ein Bekannter, ob ich für ihn einen Brief schreiben kann und ggf. Klage erheben kann.
Ich weiß leider nicht, ob ich den Fall annehmen kann und ihn einfach so vertreten kann, da ich noch AGL I bekomme.
Da gibt es ja iwie die Grenze von 165 EUR als Freibetrag...
Muss ich es dann zumindest beim Finanzamt anmelden?
Ich würde jedoch (noch) nicht selbstständig machen...
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?  :s
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Gast
Unregistered
 
#2
06.08.2019, 10:19
Du bist doch Rechtsanwalt und hast offensichtlich eine Menge Zeit. Recherchier das doch mal.
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GAST 43
Unregistered
 
#3
06.08.2019, 12:48
Verdienst Du; sprich stellst Rechnung und erhältst Zahlungen, musst Du die sofort dem Finanzamt einreichen, damit die den monatlichen Steuerbescheid erlassen können.

ALG bekommst Du weiter, auch wenn Du selbst Einkünfte hast. Alles andere würde nicht den Zweck des ALG gewährleisten.

Solltest Du dich tatsächlich selbstständig machen wollen, kann ich Dir noch weitere Foren empfehlen, in denen Du immer verlässliche Antworten auf all deine Probleme finden kannst. Vorallem in anonymen Foren sollte man sich immer auf die Aussagen verlassen !
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AGL
Unregistered
 
#4
06.08.2019, 14:01
Vielen Dank für die Antwort!
Ich suche derzeit natürlich noch auf vollzeitige Stelle, würde mich jedoch freuen, wenn du mir weitere Foren für selbstständige Anwälte empfehlen könntest.
Anfragen bekomme ich immer wieder, leider trau ich mich noch nicht wirklich, ohne Berufserfahrung alles alleine zu machen.

Grüße!
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GastNRW123
Unregistered
 
#5
06.08.2019, 15:56
Dir ist schon klar, dass dich da oben jemand verarschen wollte? Die Antwort ist nämlich absoluter Schwachsinn.... auch wenn es mir etwas leid tut, kann ich nicht verstehen, wie man das glauben kann, wenn man zwei Examen hat...
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GästinNRW
Unregistered
 
#6
06.08.2019, 16:58
(06.08.2019, 12:48)GAST schrieb:  [...]

ALG bekommst Du weiter, auch wenn Du selbst Einkünfte hast. Alles andere würde nicht den Zweck des ALG gewährleisten.

[... ] 


Schon allein dieser Satz kann ja nur Verarsche sein. Wenn du deine Arbeit abrechnest und dafür Geld bekommst, dann wird das (ab einer bestimmten Höhe) selbstverständlich mit dem ALG verrechnet. Das ALG soll ja die fehlenden Einkünfte abfedern, du hättest dann aber Einkünfte. Und je nachdem, wie viele Mandate du annimmst ja auch nicht gerade wenig. 
Natűrlich muss das dann auch versteuert werden, in der Selbstständigkeit nimmt einem das keiner mehr ab  :s

Das solltest du alles vorher selbst recherchieren (es gibt ganz gut geschriebene Bücher für RA-Einsteiger) oder dir eventuell von Rechtsanwaltskollegen erklären lassen und nicht auf Angaben in anonymen Foren vertrauen.
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Gast
Unregistered
 
#7
06.08.2019, 17:29
(06.08.2019, 14:01)AGL schrieb:  Vielen Dank für die Antwort!
Ich suche derzeit natürlich noch auf vollzeitige Stelle, würde mich jedoch freuen, wenn du mir weitere Foren für selbstständige Anwälte empfehlen könntest.
Anfragen bekomme ich immer wieder, leider trau ich mich noch nicht wirklich, ohne Berufserfahrung alles alleine zu machen.

Grüße!


Vielleicht solltest du dann auch davon Abstand nehmen, Leute zu beraten. Ich muss es mal so deutlich sagen: Wenn du schon diese eindeutige Rechtslage nicht alleine ohne Hilfe eines nicht gerade zuverlässigen Forums prüfen kannst und dann nicht mal erkennst, wenn dir jemand einen nicht ganz ernst gemeinten Rat gibt, bist du vielleicht noch nicht dafür geeignet... vielleicht solltest du erstmal in einer Kanzlei arbeiten, bevor du komplett alleine Mandanten betreust?
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Gast
Unregistered
 
#8
07.08.2019, 00:53
(05.08.2019, 15:12)AGL schrieb:  Hallo.

Ich bin seit ein paar Wochen auf der Jobsuche, habe leider immer noch nichts gefunden.
Ich bin aber inzwischen als Rechtsanwalt zugelassen.
Nun fragt ein Bekannter, ob ich für ihn einen Brief schreiben kann und ggf. Klage erheben kann.
Ich weiß leider nicht, ob ich den Fall annehmen kann und ihn einfach so vertreten kann, da ich noch AGL I bekomme.
Da gibt es ja iwie die Grenze von 165 EUR als Freibetrag...
Muss ich es dann zumindest beim Finanzamt anmelden?
Ich würde jedoch (noch) nicht selbstständig machen...
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?  :s


Egal was du da machst, teil es dem AfA mit. Du scheinst wenig Durchblick zu haben.
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Gaaaass
Unregistered
 
#9
07.08.2019, 00:54
de*r*
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GastNRWI
Unregistered
 
#10
07.08.2019, 01:05
Der Threadersteller ist der lustigste Troll hier seit langem. Genau mein Humor. 

Wenn der Paketzusteller kommt, würde ich den gleich noch die Buchhaltung machen lassen.
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