09.02.2024, 23:03
Moin,
ich habe letztens die Klausuren geschrieben und vermutlich so April/Mai die mündliche Prüfung haben. Ich schaue in letzter Zeit immer mal wieder in die Stellenausschreibungen der Länder rein. Ich möchte auf jeden Fall in den öffentlichen Dienst. Eigentlich möchte ich Richter werden, kann mir aber auch die Verwaltung vorstellen. Ich gehe mal davon aus, dass ich wenigstens das befriedigend schaffen werde, sodass ich für viele der ausgeschriebenen Verwaltungsstellen die Voraussetzungen erfüllen werde.
Die Betonung liegt dabei auf "werde". Die Ausschreibungen laufen größtenteils ab, bevor ich überhaupt meine schriftlichen Noten bekomme.
Hat da jemand Erfahrungswerte, ob eine Bewerbung jetzt schon berücksichtigt würde und man einfach mit der Ernennung bis nach der mündlichen Prüfung warten würde oder ob die Bewerbung erst berücksichtigt werden würde, sobald man fertig ist, sodass man dann sowieso erstmal eine Weile arbeitslos bleiben müsste? Wahrscheinlich ist das auch von Behörde zu Behörde verschieden. Mich interessiert besonders die niedersächsische Finanzverwaltung.
Danke euch.
ich habe letztens die Klausuren geschrieben und vermutlich so April/Mai die mündliche Prüfung haben. Ich schaue in letzter Zeit immer mal wieder in die Stellenausschreibungen der Länder rein. Ich möchte auf jeden Fall in den öffentlichen Dienst. Eigentlich möchte ich Richter werden, kann mir aber auch die Verwaltung vorstellen. Ich gehe mal davon aus, dass ich wenigstens das befriedigend schaffen werde, sodass ich für viele der ausgeschriebenen Verwaltungsstellen die Voraussetzungen erfüllen werde.
Die Betonung liegt dabei auf "werde". Die Ausschreibungen laufen größtenteils ab, bevor ich überhaupt meine schriftlichen Noten bekomme.
Hat da jemand Erfahrungswerte, ob eine Bewerbung jetzt schon berücksichtigt würde und man einfach mit der Ernennung bis nach der mündlichen Prüfung warten würde oder ob die Bewerbung erst berücksichtigt werden würde, sobald man fertig ist, sodass man dann sowieso erstmal eine Weile arbeitslos bleiben müsste? Wahrscheinlich ist das auch von Behörde zu Behörde verschieden. Mich interessiert besonders die niedersächsische Finanzverwaltung.
Danke euch.
10.02.2024, 09:58
In meinem Bekanntenkreis haben sich mehrere Leute mit den schriftlichen Noten vor Ablegung der mündlichen Prüfung bei der Justiz beworben. Die Noten lagen bei 8,0 aufwärts. Das war kein Problem. Eine Bewerbung ohne überhaupt die schriftlichen Noten zu haben halte ich nicht für erfolgversprechend. Verwaltung/Justiz brauchen schließlich die Sicherheit, dass eine entsprechende Note vorliegt.