21.02.2024, 14:27
Kann hier jemand berichten, wie der Bereitschaftsdienst als Staatsanwalt so ist? Wie "schlimm" ist es wirklich, dass die ganze Nacht über Anrufe kommen können? Was geht nicht rein telefonisch und verlangt eine Anwesenheit vor Ort?
Wer schon beides erlebt hat: Was ist angenehmer? Der richterliche oder der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst?
Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen
Wer schon beides erlebt hat: Was ist angenehmer? Der richterliche oder der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst?
Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.02.2024, 22:42
(21.02.2024, 14:27)iuris schrieb: Kann hier jemand berichten, wie der Bereitschaftsdienst als Staatsanwalt so ist? Wie "schlimm" ist es wirklich, dass die ganze Nacht über Anrufe kommen können? Was geht nicht rein telefonisch und verlangt eine Anwesenheit vor Ort?
Wer schon beides erlebt hat: Was ist angenehmer? Der richterliche oder der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst?
Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen
Der Bereitschaftsdienst ist sehr lehrreich, weil man in der Regel Straftaten aus allen Deliktsbereichen bearbeitet. Man schaut über den Tellerrand der eigenen, sonst gewohnten Dezernatsarbeit hinaus. Das ist fordernd, aber auch super spannend.
Die Anrufe nachts sind zum Teil lästig, aber auch fordernd. Viel beschränkt sich auf Anordnungen im Bereich von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, namentlich hinsichtlich des Führerscheins. Darüber hinaus viel allgemeine Rechtsberatung für der Polizei, wenn diese akut nicht weiterkommen sollte oder „mal eine Frage hat“. Da kann es bei uns in der Großstadt schon mal zu Anrufen im 20-30 Minutentakt nachts kommen… Man steckt nicht drin.
Der (ermittlungs-/haft-)richterliche Bereitschaftsdienst ist auch vielseitig, aber deutlich ruhiger; die StA ruft nur an, wenn sie wirklich eine Anordnung möchte.
Man muss sich aber keine Sorgen machen; erfahrene Kollegen (und bei der StA Abteilungsleiter) stehen einem immer als Joker zur Verfügung.
22.02.2024, 15:21
Also „Rechtsberatung“ der Polizei würde ich nachts erst recht ablehnen. Dafür ist der Dienst nicht geschaffen und im Sinne aller Kollegen ist es sinnvoll, darauf auch hinzuweisen. Sonst gibt es immer wieder solche Anrufe um 04:00 Uhr. Entweder es geht dann um eine eilige Anordnung oder nicht. Selbst bei Beschlagnahmen sind die Anrufe selten wirklich erforderlich.
Generell spielt sich fast alles im Bereich Durchsuchung, Blutentnahme, Beschlagnahmen und hin und wieder Sicherheitsleistungen ab. In großen Städten viel im Bereich Betäubungsmittel. In Berlin meldet sich die Polizei auch hin und wieder mit KESY-Angelegenheiten. Ich hatte in 6 Jahren noch keinen Fall, bei dem etwas auch tatsächlich eilig und schriftlich im Rahmen de Rufbereitschaft zu erledigen war.
Generell spielt sich fast alles im Bereich Durchsuchung, Blutentnahme, Beschlagnahmen und hin und wieder Sicherheitsleistungen ab. In großen Städten viel im Bereich Betäubungsmittel. In Berlin meldet sich die Polizei auch hin und wieder mit KESY-Angelegenheiten. Ich hatte in 6 Jahren noch keinen Fall, bei dem etwas auch tatsächlich eilig und schriftlich im Rahmen de Rufbereitschaft zu erledigen war.
23.02.2024, 15:20
95 % der Fälle sind "unproblematische" Standardmaßnahmen. Bei den übrigen 5 % muss man dann doch mal richtig wachwerden und notfalls Kommentare lesen oder eine TKÜ Anordnung abholen lassen.
Es ist aber sehr viel weniger schlimm als ich vor meinem ersten befürchtet habe.
Es ist aber sehr viel weniger schlimm als ich vor meinem ersten befürchtet habe.
24.02.2024, 10:36
Es ist sehr stark vom Ort des Schaffens abhängig :). Darum finde ich pauschalisierende Aussagen eher schwierig. Zum Beispiel ist mir aus einigen anliegenden Bezirken bekannt, dass dort nachts überhaupt kein allgemeiner StA-Eildienst eingerichtet ist. Die Dezernenten können dann von 21-6 Uhr ihr Handy ausschalten. Das ist natürlich sehr entspannt. Hier 24/7.
Bei uns gibt es allerdings einen separaten Kap- Eildienst, der auch besondere Gefahrenlagen mitbetreut (zB Geiselnahmen). Mit dem hat man als Angänger erst mal nix zu tun.
Im allgemeinen Eildienst begegnen einem
1. Tagsüber: Haftsachen i.S von Vorführanfragen der Polizei und sämtliche Eilmaßnahmen (insbesondere Funkzellen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen). TKÜ geistert immer als Schreckgespenst herum, ist hier aber wirklich extrem selten. Dazu kommen wie bereits beschrieben alle möglichen polizeilichen Eilfragen, wobei es hier, wie auch schon beschrieben, gilt unverzüglich klarzustellen, dass der Bereitschaftsdienst ausschließlich für unaufschiebbare Maßnahmen geschaffen wurde. Bei ‚merkwürdigen‘ Anfragen, gilt es oftmals herauszufinden, dass man gar nichts strafprozessuales machen kann und die Polizei eigentlich nur Gefahrensbwehr betreiben will. Zudem Rechtshilfegedöns, wobei man in der Regel entweder nicht zuständig (GStA macht ausgehende Auslieferungen), oder die Sache nicht so eilig ist, dass sie nicht einem Rechtshilfedez vorgelegt werden könnte.
Im Ergebnis ist jedenfalls keine Maßnahme so eilig, dass man nicht sagen könnte, man müsse erst einmal ein paar Minuten die Voraussetzungen prüfen. Dann kann man im Zweifel immer noch einen Kollegen fragen.
2. Nachts: Kann die Polizei, sofern kein richterlicher Eildienst eingerichtet ist, vieles selber und das kann man m.E. auch kommunizieren (Beschlagnahmen, Blutentnahmen und führerscheinmaßnahmen nach Verkehrsstraftaten).
Es bleiben vor allem: Blutentnahmen in anderen Fällen (Discoschlägerei usw), Sicherheitsleistungen (Im Zweifel: Nein!), Durchsuchungen (selten, weil zur Nachtzeit hohe Voraussetzungen, bei Durchsuchungen von Personen oft Gefahr in Verzug, da ruft auch keiner mehr an), Arrest (sehr selten). Theoretisch noch TKÜ - habe ich - hier - aber weder erlebt noch von irgendeinem Kollegen gehört (und selbst wenn: Die staatsanwaltliche Anordnung muss nicht groß begründet werden. Das Formstück dürfte sich in der Eildienstmappe befinden).
Alles in allem macht man sich im Vorhienein in der Regel viel zu viel Stress um den ersten Eildienst. Beim ersten Mal ist es sehr aufregend - im Zweifel sollte man 1-2 gute Kollegen bitten, nachts erreichbar zu sein, um im Notfall Rücksprache halten zu können.
Die nachfolgenden Dienste laufen dann in der Regel routinierter ab. Nachts wachgeklingelt zu werden finde ich persönlich vor allem körperlich unangenehm, weswegen ich den Eildienst nicht mag und weswegen ich wohl in diesem Leben keine Kapitalsachen machen werde.
Im Ergebnis würde ich mich dadurch jedenfalls nicht vom Berufswunsch abbringen lassen. So oft muss man ja nicht ‚ran‘ und oftmals hat man (jedenfalls hier) auch ruhige Tage und Nächte. Außerdem kommt man in Kontakt mit verschiedenen Menschen und mit Straftaten, mit denen man sonst nicht so viel am Hut hat, was durchaus spannend sein kann.
Bei uns gibt es allerdings einen separaten Kap- Eildienst, der auch besondere Gefahrenlagen mitbetreut (zB Geiselnahmen). Mit dem hat man als Angänger erst mal nix zu tun.
Im allgemeinen Eildienst begegnen einem
1. Tagsüber: Haftsachen i.S von Vorführanfragen der Polizei und sämtliche Eilmaßnahmen (insbesondere Funkzellen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen). TKÜ geistert immer als Schreckgespenst herum, ist hier aber wirklich extrem selten. Dazu kommen wie bereits beschrieben alle möglichen polizeilichen Eilfragen, wobei es hier, wie auch schon beschrieben, gilt unverzüglich klarzustellen, dass der Bereitschaftsdienst ausschließlich für unaufschiebbare Maßnahmen geschaffen wurde. Bei ‚merkwürdigen‘ Anfragen, gilt es oftmals herauszufinden, dass man gar nichts strafprozessuales machen kann und die Polizei eigentlich nur Gefahrensbwehr betreiben will. Zudem Rechtshilfegedöns, wobei man in der Regel entweder nicht zuständig (GStA macht ausgehende Auslieferungen), oder die Sache nicht so eilig ist, dass sie nicht einem Rechtshilfedez vorgelegt werden könnte.
Im Ergebnis ist jedenfalls keine Maßnahme so eilig, dass man nicht sagen könnte, man müsse erst einmal ein paar Minuten die Voraussetzungen prüfen. Dann kann man im Zweifel immer noch einen Kollegen fragen.
2. Nachts: Kann die Polizei, sofern kein richterlicher Eildienst eingerichtet ist, vieles selber und das kann man m.E. auch kommunizieren (Beschlagnahmen, Blutentnahmen und führerscheinmaßnahmen nach Verkehrsstraftaten).
Es bleiben vor allem: Blutentnahmen in anderen Fällen (Discoschlägerei usw), Sicherheitsleistungen (Im Zweifel: Nein!), Durchsuchungen (selten, weil zur Nachtzeit hohe Voraussetzungen, bei Durchsuchungen von Personen oft Gefahr in Verzug, da ruft auch keiner mehr an), Arrest (sehr selten). Theoretisch noch TKÜ - habe ich - hier - aber weder erlebt noch von irgendeinem Kollegen gehört (und selbst wenn: Die staatsanwaltliche Anordnung muss nicht groß begründet werden. Das Formstück dürfte sich in der Eildienstmappe befinden).
Alles in allem macht man sich im Vorhienein in der Regel viel zu viel Stress um den ersten Eildienst. Beim ersten Mal ist es sehr aufregend - im Zweifel sollte man 1-2 gute Kollegen bitten, nachts erreichbar zu sein, um im Notfall Rücksprache halten zu können.
Die nachfolgenden Dienste laufen dann in der Regel routinierter ab. Nachts wachgeklingelt zu werden finde ich persönlich vor allem körperlich unangenehm, weswegen ich den Eildienst nicht mag und weswegen ich wohl in diesem Leben keine Kapitalsachen machen werde.
Im Ergebnis würde ich mich dadurch jedenfalls nicht vom Berufswunsch abbringen lassen. So oft muss man ja nicht ‚ran‘ und oftmals hat man (jedenfalls hier) auch ruhige Tage und Nächte. Außerdem kommt man in Kontakt mit verschiedenen Menschen und mit Straftaten, mit denen man sonst nicht so viel am Hut hat, was durchaus spannend sein kann.
25.02.2024, 12:59
Ich fand den staatsanwaltschaftlichen Eildienst extrem unangenehm, aber nicht so sehr wegen der Fragestellungen, sondern weil man mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen wird. Dann sind Fragen des polizeilichen Gesprächspartners wie: "Sie klingen so verschlafen, habe ich Sie geweckt?" um 2 Uhr nachts auch nicht unbedingt witzig.