29.01.2024, 10:08
Hallo zusammen,
ich bin seit Mitte letzten Jahres angestellter Rechtsanwalt und habe über das Versorgungswerk den Antrag auf Befreiung Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der DRV gestellt.
Seitdem habe ich von dort nichts gehört und auch eine Sachstandsanfrage blieb unbeantwortet.
Wie ist eure Erfahrung, wie lange das Prozedere dauert?
ich bin seit Mitte letzten Jahres angestellter Rechtsanwalt und habe über das Versorgungswerk den Antrag auf Befreiung Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der DRV gestellt.
Seitdem habe ich von dort nichts gehört und auch eine Sachstandsanfrage blieb unbeantwortet.
Wie ist eure Erfahrung, wie lange das Prozedere dauert?
29.01.2024, 19:21
Frag nochmal nach! Das sollte nicht länger als ein paar Wochen bis wenige Monate dauern. Ich habe im November 22 den Antrag für meine Synsikustätigkeit gestellt und im Januar 23 den Bescheid rückwirkend ab November bekommen.
29.01.2024, 22:22
(29.01.2024, 10:08)McGregor schrieb: Hallo zusammen,
ich bin seit Mitte letzten Jahres angestellter Rechtsanwalt und habe über das Versorgungswerk den Antrag auf Befreiung Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der DRV gestellt.
Seitdem habe ich von dort nichts gehört und auch eine Sachstandsanfrage blieb unbeantwortet.
Wie ist eure Erfahrung, wie lange das Prozedere dauert?
Bei mir hat es fast ein halbes Jahr gedauert, keine Panik
30.01.2024, 09:56
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe gestern jemanden ans Telefon bekommen. Antrag und Sachstandsanfrage seien eingegangen, anscheinend sei in der Sache noch nichts unternommen worden. 6 Monate ohne Reaktion seien in der Tat ungewöhnlich lang. Die Mitarbeiterin hat den zuständigen Kollegen eine Nachricht geschickt.
Ich habe gestern jemanden ans Telefon bekommen. Antrag und Sachstandsanfrage seien eingegangen, anscheinend sei in der Sache noch nichts unternommen worden. 6 Monate ohne Reaktion seien in der Tat ungewöhnlich lang. Die Mitarbeiterin hat den zuständigen Kollegen eine Nachricht geschickt.
31.01.2024, 17:12
(30.01.2024, 09:56)McGregor schrieb: Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe gestern jemanden ans Telefon bekommen. Antrag und Sachstandsanfrage seien eingegangen, anscheinend sei in der Sache noch nichts unternommen worden. 6 Monate ohne Reaktion seien in der Tat ungewöhnlich lang. Die Mitarbeiterin hat den zuständigen Kollegen eine Nachricht geschickt.
Öffentlicher Dienst halt...
31.01.2024, 19:59
Hat bei mir auch zwei Mal ähnlich lang gedauert. Ich hatte das Gefühl, dass beides Mal erst was passiert ist, als ich nachgefragt hab. Beim zweiten Mal hab ich angerufen und der Sachbearbeiter sagte dann (ohne Druck von mir), dass er das Schreiben noch am selben Tag rausschicken würde... da fragt man sich manchmal schon, warum das dann so schnell geht und was die bis dahin gemacht haben :D
01.02.2024, 01:29
Hallo, ich hänge mich mal dran :)
Und zwar bin ich selbstständiger RA und arbeite seit kurzem zusätzlich als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei.
Hat da jemand in der Vergangenheit Erfahrung gemacht, wie es mit der Rentenversicherungspflicht aussieht?
Ist ein Statusfeststellungsvf oder eine Befreiung sinnvoll?
Kommt es bei der Beurteilung nach § 2 S.1 Nr. 9 Sgb 6 nur auf die Tätigkeit als freier Mitarbeiter ( dann wäre es nur ein Auftraggeber) an oder auf meine Gesamte selbstständige Tätigkeiten ( dann mehrere Auftraggeber).
LG
Und zwar bin ich selbstständiger RA und arbeite seit kurzem zusätzlich als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei.
Hat da jemand in der Vergangenheit Erfahrung gemacht, wie es mit der Rentenversicherungspflicht aussieht?
Ist ein Statusfeststellungsvf oder eine Befreiung sinnvoll?
Kommt es bei der Beurteilung nach § 2 S.1 Nr. 9 Sgb 6 nur auf die Tätigkeit als freier Mitarbeiter ( dann wäre es nur ein Auftraggeber) an oder auf meine Gesamte selbstständige Tätigkeiten ( dann mehrere Auftraggeber).
LG
01.02.2024, 16:32
(01.02.2024, 01:29)Schweiger schrieb: Hallo, ich hänge mich mal dran :)
Und zwar bin ich selbstständiger RA und arbeite seit kurzem zusätzlich als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei.
Hat da jemand in der Vergangenheit Erfahrung gemacht, wie es mit der Rentenversicherungspflicht aussieht?
Ist ein Statusfeststellungsvf oder eine Befreiung sinnvoll?
Kommt es bei der Beurteilung nach § 2 S.1 Nr. 9 Sgb 6 nur auf die Tätigkeit als freier Mitarbeiter ( dann wäre es nur ein Auftraggeber) an oder auf meine Gesamte selbstständige Tätigkeiten ( dann mehrere Auftraggeber).
LG
Du bist selbstständig und damit nicht versicherungspflichtig. Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter ändert daran nichts, denn auch dann stellst du deinem Auftraggeber im Rahmen deiner Selbständigkeit eine Rechnung.
Das einzige, was du unbedingt tun solltest, ist in der Tat ein Statusfeststellungsverfahren, denn viele freie Mitarbeiter sind eigentlich scheinselbstständig. Die DRV prüft das daher auch sehr genau.
Solange ihr aber alle Punkte beachtet habt (keine Weisungsgebundenheit, freie Zeiteinteilung, nicht der einzige Auftraggeber u.a.) sollte das Statusfeststellungsverfahren kein Problem darstellen. Machen solltest du es trotzdem, um solchen Vorwürfen der DRV vorzubeugen. In der nächsten Betriebsprüfung deines Auftraggebers wird das nämlich Gegenstand der Prüfung sein und dann ist es gut, wenn man nur den Wisch aus der Schublade ziehen muss: "Hier, alles schon geprüft und ok."