28.01.2024, 12:45
Hallo in die Runde,
ich bin seit knapp 2 Jahren angestellter RA in einer mittelgroßen Kanzlei. Mein Chef ist ein unerträglicher Choleriker, daher beabsichtige ich zu kündigen. Dass das irgendwie friedlich oder professionell endet, ist leider ausgeschlossen. Wird natürlich erstmal ne ALG I Sperre von 12 Wochen geben wegen Eigenkündigung, aber ich hab zum Glück genug gespart, um über die Runden zu kommen.
Aber wie geht es sonst weiter? Hat jemand eigene Erfahrungen oder einen guten Rat?
Probleme die ich bislang ausgemacht habe:
- Versicherung (läuft über den AG) nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr vorhanden - umgehend selbst versichern?
- Versorgungswerkbeitrag: Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Krankenkasse: Gleiche Frage....gilt die ALG I Sperre auch für Krankenkassenbeiträge?
- Kanzleipflicht. Ich habe ja von jetzt auf gleich keine Kanzlei mehr. Wohnzimmerkanzlei zwingend? Oder Befreiung von Kanzleipflicht während Arbeitslosigkeit auf Antrag problemlos möglich? Dann scheine ich aber trotzdem einen Zustellungsbevollmächtigten zu brauchen der auch Zugriff auf mein beA hat. Wo kriege ich den her? Oder kann ich einfach meinen Chef benennen, auch gegen seinen Willen? Alle Post die eingeht betrifft ja eh ausschließlich die Mandate der Kanzlei und ich war ja nie Mandatsinhaber?
- Andere Probleme die ich übersehe?
Wäre ect für jeden Rat dankbar. Die Situation ist unerträglich.
Danke <3
ich bin seit knapp 2 Jahren angestellter RA in einer mittelgroßen Kanzlei. Mein Chef ist ein unerträglicher Choleriker, daher beabsichtige ich zu kündigen. Dass das irgendwie friedlich oder professionell endet, ist leider ausgeschlossen. Wird natürlich erstmal ne ALG I Sperre von 12 Wochen geben wegen Eigenkündigung, aber ich hab zum Glück genug gespart, um über die Runden zu kommen.
Aber wie geht es sonst weiter? Hat jemand eigene Erfahrungen oder einen guten Rat?
Probleme die ich bislang ausgemacht habe:
- Versicherung (läuft über den AG) nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr vorhanden - umgehend selbst versichern?
- Versorgungswerkbeitrag: Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Krankenkasse: Gleiche Frage....gilt die ALG I Sperre auch für Krankenkassenbeiträge?
- Kanzleipflicht. Ich habe ja von jetzt auf gleich keine Kanzlei mehr. Wohnzimmerkanzlei zwingend? Oder Befreiung von Kanzleipflicht während Arbeitslosigkeit auf Antrag problemlos möglich? Dann scheine ich aber trotzdem einen Zustellungsbevollmächtigten zu brauchen der auch Zugriff auf mein beA hat. Wo kriege ich den her? Oder kann ich einfach meinen Chef benennen, auch gegen seinen Willen? Alle Post die eingeht betrifft ja eh ausschließlich die Mandate der Kanzlei und ich war ja nie Mandatsinhaber?
- Andere Probleme die ich übersehe?
Wäre ect für jeden Rat dankbar. Die Situation ist unerträglich.
Danke <3
28.01.2024, 12:50
(28.01.2024, 12:45)InDubioProBierchen schrieb: - Versicherung (läuft über den AG) nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr vorhanden - umgehend selbst versichern?
- Versorgungswerkbeitrag: Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Krankenkasse: Gleiche Frage....gilt die ALG I Sperre auch für Krankenkassenbeiträge?
- Kanzleipflicht. Ich habe ja von jetzt auf gleich keine Kanzlei mehr. Wohnzimmerkanzlei zwingend? Oder Befreiung von Kanzleipflicht während Arbeitslosigkeit auf Antrag problemlos möglich? Dann scheine ich aber trotzdem einen Zustellungsbevollmächtigten zu brauchen der auch Zugriff auf mein beA hat. Wo kriege ich den her? Oder kann ich einfach meinen Chef benennen, auch gegen seinen Willen? Alle Post die eingeht betrifft ja eh ausschließlich die Mandate der Kanzlei und ich war ja nie Mandatsinhaber?
- Andere Probleme die ich übersehe?
- Ja
- Mindestbeitrag ca 90 € monatlich meine ich
- Ka, versuch die Sperre zu vermeiden. ggfs hilft dein Arzt
- Wohnzimmerkanzlei kein Problem, einfach die Adresse angeben. BeA Postfach zieht mit dir um.
- Andere Probleme: Arbeitszeugnis, Mandanten mitnehmen?
28.01.2024, 21:21
Wer kann einen Rechtsanwalt fest anstellen? Nur Unternehmen als Syndikus und andere Rechtsanwälte? Oder ist es auch möglich, als Anwalt weiter zugelassen zu sein, dabei jedoch AN einer Privatperson zu sein? Also ganz konkret: Kann ich nen Arbeitsvertrag mit nem Familienmitglied (kein Anwalt) machen, das mich als Rechtsanwalt oder Syndikusanwalt anstellt? Der Job wäre Immobilienverwaltung, also eher so justiziarmäßig und keine originäre anwaltliche Tätigkeit.
Suche halt nen Weg zugelassen zu bleiben und weiter ins Versorgungswerk statt in die Rentenkasse einzuzahlen, möchte gleichzeitig aber eigentlich nicht mehr als Anwalt in ner Kanzlei arbeiten sondern lieber das Immobusiness der Familie unterstützen...:/
Suche halt nen Weg zugelassen zu bleiben und weiter ins Versorgungswerk statt in die Rentenkasse einzuzahlen, möchte gleichzeitig aber eigentlich nicht mehr als Anwalt in ner Kanzlei arbeiten sondern lieber das Immobusiness der Familie unterstützen...:/
29.01.2024, 10:24
Willst du außerordentlich fristlos kündigen? Nur dann würde ja das "ab morgen plötzlich alles selbst zu stemmen" eingreifen. Ansonsten kündigst du mit typischerweise 2-4 Wochen Kündigungsfrist. 2 Wochen, wenn du noch in der Probezeit bist, ansonsten grundsätzlich 4 (§622 BGB müsste das sein), ist das zum Monatsende?, oder noch länger, wenn was längeres in denem Vertrag steht.
In der Kündigungsfrist kannst du regelmäßig zB auch noch deinen Resturlaub nehmen. Im Ergebnis heißt das: Du bist erstmal raus, hast aber noch eine Schonfrist, in der du alles sortieren kannst - und ggf. auch auf Jobsuche gehen kannst, vielleicht findest du ja sogar schnell/nahtlos was anderes.
In der Kündigungsfrist kannst du regelmäßig zB auch noch deinen Resturlaub nehmen. Im Ergebnis heißt das: Du bist erstmal raus, hast aber noch eine Schonfrist, in der du alles sortieren kannst - und ggf. auch auf Jobsuche gehen kannst, vielleicht findest du ja sogar schnell/nahtlos was anderes.
29.01.2024, 10:46
Sowas macht man völlig anders: erst einen neuen Job suchen, dann den alten kündigen. Wenn es nicht auszuhalten ist mit dem Chef, erstmal krankschreiben lassen wg. psychischer Belastung.
29.01.2024, 19:33
(29.01.2024, 10:46)ALTER MANN schrieb: Sowas macht man völlig anders: erst einen neuen Job suchen, dann den alten kündigen. Wenn es nicht auszuhalten ist mit dem Chef, erstmal krankschreiben lassen wg. psychischer Belastung.
Genau so.
Und wenn du doch kündigen solltest, geh bitte vorher zum Arzt und lass dir attestieren, dass du wegen psychischen Belastungen dort nicht weiter arbeiten kannst. Du kannst auch vorher bei der Agentur für Arbeit anrufen und fragen, wie das Schreiben aussehen muss.
Quelle dieser Information: Agentur für Arbeit. Ich war nämlich selbst mal in deiner Situation, habe aber durchgehalten und mir erst einen neuen Job gesucht, bevor ich gekündigt habe.
Zum Rest: lass dich bei der Agentur für Arbeit beraten. Weder wirst du eine Sperre bekommen, wenn du einen guten Grund für die Kündigung hast, noch werden die anderen Dinge zum Problem. Versichern kannst du dich selbst. Ist nicht teuer. Ins Versorgungswerk zahlt die Arbeitsagentur ein, WENN du ALG bekommst. Geh daher bitte vorher zum Arzt.
Kanzleipflicht: kein Problem. Du meldest einfach der RAK deinen Wohnsitz als Kanzlei. Die prüfen nicht, ob du ein Schild draußen aufhängst. Das einzige was passiert ist, dass deine Privatadresse im Anwaltsverzeichnis veröffentlicht wird.
Krankenversichert bleibst du ebenfalls, wenn du ALG erhältst.
Daher bitte jetzt nicht vorschnell aufgeben. Ich kann verstehen, dass die physische Belastung hoch ist, aber es gibt deutlich bessere Wege, als sich ohne Vorkehrungen arbeitslos zu melden.
29.01.2024, 19:39
Noch eine Ergänzung zu deinem Nachtrag:
Du kannst nicht angestellter Anwalt in einem nicht-anwaltlichen Unternehmen sein. Theoretisch ist zwar eine Synsikustätigkeit möglich, aber dafür ist erst ein Antrag bei der RAK plus Gebühren und Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung notwendig. Bevor du den Syndikus hast, hast du schon einen neuen Job. Deswegen lohnt sich das nicht.
Bei einem Immobilienmakler kannst du dich sowieso nicht zulassen lassen. Maklertätigkeit und Anwaltstätigkeit schließen sich berufsrechtlich aus. Sollte das Unternehmen daher nicht nur Immobilien verwalten, wird dir die Anwaltskammer diese Tätigkeit untersagen.
Du kannst nicht angestellter Anwalt in einem nicht-anwaltlichen Unternehmen sein. Theoretisch ist zwar eine Synsikustätigkeit möglich, aber dafür ist erst ein Antrag bei der RAK plus Gebühren und Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung notwendig. Bevor du den Syndikus hast, hast du schon einen neuen Job. Deswegen lohnt sich das nicht.
Bei einem Immobilienmakler kannst du dich sowieso nicht zulassen lassen. Maklertätigkeit und Anwaltstätigkeit schließen sich berufsrechtlich aus. Sollte das Unternehmen daher nicht nur Immobilien verwalten, wird dir die Anwaltskammer diese Tätigkeit untersagen.