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  5. Verbeamtung trotz Psychotherapie?
1 2 »
Antworten

 
Verbeamtung trotz Psychotherapie?
Laure6851
Unregistered
 
#1
27.07.2019, 21:45
Hallo zusammen :-)

ich habe mehrmals an einer Therapie teilgenommen. Trotzdem habe ich zwei Examina, beide erfolgreich. Dem Prüfungsstress habe ich 
erfolgreich getrotzt. Nun würde mich interessieren, ob die Tatsache der Therapie einer Verbeamtung (Richterin) entgegensteht? Mache mir große Sorgen und wurde nicht ordnungsgemäß damals von den Therapeuten über die geltende Sachlage aufgeklärt. Gibt es bei euch Erfahrungsberichte? Findet der Amtsarzt das überhaupt heraus?

VG

Laura
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Gast123
Unregistered
 
#2
27.07.2019, 22:37
Ich kann da nicht aus eigener Erfahrung berichten, aber zumindest was ich von meinem zuständigen LG gehört habe, wird das nicht mehr so streng gehandhabt wie früher. Im speziellen hängt das aber vielleicht auch davon ab, was die Gründe und Diagnosen sind und ob diese Einfluss haben können auf die Lebenszeitbetrachtung.
Angeben musst du sie aber in der Regel schon
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GastRR
Unregistered
 
#3
28.07.2019, 00:22
Wie lange warst du denn in Behandlung?

Hinsichtlich der Verbeamtung eher extrem ungünstig. Wenn du erst mal im Amt bist, kannst du gerne der größte Psycho ein.
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RichterixNRW
Unregistered
 
#4
28.07.2019, 08:12
Ich hatte ca. dreieinhalb Jahre vor meiner Ernennung eine Kurzzeitherapie wegen Panikattacken erfolgreich abgeschlossen. Habe mir von meinem Therapeuten und vom behandelnden Facharzt jeweils entsprechende Atteste (enthaltend Diagnose, Behandlungszeitraum, erfolgreiche Beendigung der Behandlung) besorgt und bei der amtsärztlichen Untersuchung vorgelegt. Der Amtsarzt hat ein paar Fragen gestellt (was damals der Auslöser war, ob ich heute noch Probleme hätte) und meinte, er schaut sich das nochmal genauer an und meldet sich, falls er weitere Informationen vom Arzt oder Therapeuten braucht. Hat sich nicht mehr gemeldet und ein positives Gutachten geschrieben.

Zur Frage, ob der Arzt das herausfindet: Nein, tut er nicht, wenn Du es nicht angibst, wozu Du aber verpflichtet bist. Es werden keine Unterlagen von der Krankenkasse o.ä. „einfach so“ angefordert. Ich kann trotzdem nur dringend davon abraten, so etwas zu verschweigen. Falls Du nocheinmal entsprechende Probleme bekommst und die Beihilfe eine Therapie bezahlen soll oder es z.B. um Dienstunfähigkeit geht, wird der Dienstherr hellhörig und bohrt nach. Wenn dann herauskommt, dass Du das damals verschwiegen hast, kann es schlimmstenfalls zur Entfernung aus dem Beamten-/Richterverhältnis wegen arglistiger Täuschung kommen, und das ist sehr unerfreulich. Daher solltest Du alles angeben, was irgendwo aktenkundig ist. (Von diesen praktischen Erwägungen abgesehen hätte ich es auch sehr unethisch gefunden, mir meine Richterstelle gewissermaßen erschlichen zu haben.)

Zudem ist durch die geänderte Rechtsprechung seit 2013 der Maßstab für die Einstellungsuntersuchung viel weniger streng als zuvor; Psychotherapie heißt heute nicht mehr automatisch ungeeignet. Klar, bei chronischer Depression oder anderen schweren Erkrankungen wird's nicht gehen, aber eine episodische, erfolgreich behandelte Krankheit steht einer Einstellung nicht entgegen.
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Gast_B
Unregistered
 
#5
28.07.2019, 17:32
Grundsätzlich musst Du bei der amtsärztlichen Untersuchung sämtliche Vorerkrankungen angeben. Einer Ernennung auf Lebenszeit stehen psychische -genau wie körperliche- Erkrankungen aber nur dann entgegen, wenn hochwahrscheinlich damit zu rechnen ist, dass der Proberichter bzw. Probebeamte besonders viele Fehlzeiten haben bzw. frühzeitig dienstunfähig wird.Ob dies vorliegt ist eine Frage des Einzelfalls und hängt von der Art der Erkrankung bzw. Therapie und sonstigen Faktoren ab.
Eine Therapie in Folge einer einmaligen besonderen Belastungssituation (z.B. überraschender Tod des Partners oder der Eltern zu Studienzeiten) oder eine Verhaltenstherapie zum Abgewöhnen des Rauchens oder Nägelkauens dürfte anders zu bewerten sein, als eine langjährige schwere Depression. Auch dürften dokumentierte Fehlzeiten (Personalakte aus dem Ref!) ggf. als Indikatoren herangezogen werden.
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Gast
Unregistered
 
#6
26.08.2021, 19:51
Wisst ihr wie es ist, wenn man während der Probezeit eine Therapie macht?
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VitoVibci
Unregistered
 
#7
26.08.2021, 19:54
Es kommt darauf an. Welche Erkrankung liegt denn zugrunde?
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Gast
Unregistered
 
#8
26.08.2021, 20:03
(26.08.2021, 19:54)VitoVibci schrieb:  Es kommt darauf an. Welche Erkrankung liegt denn zugrunde?


Ob und was, weiß ich ja erst wenn ich zur Therapie ginge oder?
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Gästin aus Köln
Unregistered
 
#9
26.08.2021, 23:08
Der Vater einer guten Freundin von mir ist tiefenpsychologischer Psychotherapeut mit eigener Praxis. Er hat ehemaligen Patienten schon häufiger Gutachten über die Behandlung bei ihm ausgestellt, die diese beim Amtsarzt zwecks Prüfung ihrer gesundheitlichen Eignung eingereicht haben. Und im Anschluss an den Amtsarztbesuch immer wieder „Dankeschönbriefe“ erhalten mit der Info, dass es mit der Verbeamtung geklappt hätte. 

Klar kann ich als Außenstehende jetzt schlecht beurteilen, um welche Berufsgruppen es sich da im Einzelnen gehandelt hat. Beim Richter ist man als Dienstherr vermutlich strenger als beim Sachbearbeiter im Bezirksamt. Die Maßstäbe an die Bewertung der gesundheitlichen Eignung beim Amtsarzt dürften dagegen immer vergleichbar sein, und auf diese wird sich ja letztlich maßgeblich gestützt. Und da macht es selbst bei mehrmonatiger (oder sogar mehrjähriger) Behandlung durchaus einen Unterschied, wie denn der Werdegang während der Therapie ausgesehen hat. Hat man trotz psychotherapeutischer Behandlung alles ohne Fehlzeiten durchgezogen, ist gestärkt aus der Therapie hervorgegangen und kann das dem Arzt auch nachvollziehbar erklären? Oder hat man die Therapie zu einem Zeitpunkt gemacht, in dem man nach längerer Krankschreibung kurz davor war das Ref abzubrechen, während man ohne Medikamente den Alltag bereits über Jahre kaum noch bewältigen konnte? 

Deine (sofern du überhaupt noch mitliest…) Geschichte klingt mir eher nach der „weniger problematischen“ Variante der beiden. Auch wenn ich mir niemals anmaßen würde, über deine oder die Situation anderer zu urteilen…ich schildere nur meine persönliche Wahrnehmung. Wie der Amtsarzt das sieht (z.B. ob er ein Gutachten deines Therapeuten überhaupt für notwendig hält) musst du selbst herausfinden.  

So oder so…du hast dich seinerzeit scheinbar in einer akuten Krise befunden und dich damit beschäftigt, wie du diese für dich lösen kannst. Das ist auch gut und richtig so. Und selbst wenn man dich damals besser aufgeklärt hätte…hättest du denn wirklich mit der Ungewissheit leben wollen, womöglich nicht das Naheliegendste und Effektivste gegen deine Probleme unternommen zu haben? Und das allein aus Angst, dass sich eine Psychotherapie in abstrakter Zukunft eventuell mal negativ auf dich auswirken könnte? Die Probleme waren schließlich damals real und wollten gelöst werden. Und solange du aus der Therapie etwas für dich mitgenommen und gelernt hast, Krisen solcher Art künftig zu vermeiden oder sie wenigstens nicht so stark zu erleben, solltest du doch eigentlich grundsätzlich dienstfähig sein, oder? :-) 

Mach dir bzw. macht euch nicht so einen Kopf! Es wird letztlich alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
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Gast
Unregistered
 
#10
28.08.2021, 09:25
(28.07.2019, 08:12)RichterixNRW schrieb:  ...

Zur Frage, ob der Arzt das herausfindet: Nein, tut er nicht, wenn Du es nicht angibst, wozu Du aber verpflichtet bist. Es werden keine Unterlagen von der Krankenkasse o.ä. „einfach so“ angefordert. Ich kann trotzdem nur dringend davon abraten, so etwas zu verschweigen. Falls Du nocheinmal entsprechende Probleme bekommst und die Beihilfe eine Therapie bezahlen soll oder es z.B. um Dienstunfähigkeit geht, wird der Dienstherr hellhörig und bohrt nach. Wenn dann herauskommt, dass Du das damals verschwiegen hast, kann es schlimmstenfalls zur Entfernung aus dem Beamten-/Richterverhältnis wegen arglistiger Täuschung kommen, und das ist sehr unerfreulich. Daher solltest Du alles angeben, was irgendwo aktenkundig ist. (Von diesen praktischen Erwägungen abgesehen hätte ich es auch sehr unethisch gefunden, mir meine Richterstelle gewissermaßen erschlichen zu haben.)

...

Da muss ich als Personaljurist etwas richtigstellen:


Die Beihilfestelle gibt keine Informationen, die sich aus Artztrechnungen ergeben, an den Dienstherrn, wenn es zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung kommen sollte. Die Akten müssen getrennt geführt werden und dürfen auch nicht zweckentfremdet werden (z. B. § 108 BBG, § 89 NBG). Ausnahmen sind an extrem hohe Anforderungen geknüpft.

"Zufallserkenntnisse"  - "Oh, Herr/Frau XY war übrigens vor Ernennung auf Probe schon gesundheitlich schwer angeschlagen... " - darf ein Arzt nicht weitergeben, sonst macht er sich strafbar. Die Durchbrechung der Schweigepflicht ist hier ebenfalls nur in Ausnahme- oder bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

Ich sage nicht, dass man den Dienstherrn bei Einstellung täuschen soll, aber man muss sich auch nicht künstlich kränker darstellen...
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