22.01.2024, 14:07
Gut, ich dachte eigentlich, dass die Diskussion im Grunde beendet ist, da sich inhaltlich wohl nicht viel neues ergibt. Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht, ob ich darauf jetzt überhaupt inhaltlich eingehen soll, wenn du schreibst, dass zwischen einem Rechtsreferendar und einem Bürgergeldempfänger im Grunde kein erkennbarer Unterschied besteht. Warum du auf die Aussage soviel Wert zu legen scheinst, dass die Bezahlung während des Refs das Kernstück dieser Diskussion ist (auch wenn sie Verhältnis Ref.-Gehalt zu Bürgergeld heißt), weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Im Grunde ist zu dem Thema alles wesentliche gesagt, ich habe es bewusst offen formuliert am Ende, dass jeder aufgrund seiner persönlichen Ansichten hierzu eine Wertung vornehmen kann. Dass du mir unterstellst, ich hätte im Laufe der Diskussion merklich nichts verstanden, halte ich, wie teilweise deinen Ton, schlicht für beleidigend.
22.01.2024, 14:33
(22.01.2024, 14:07)Dplm91 schrieb: Gut, ich dachte eigentlich, dass die Diskussion im Grunde beendet ist, da sich inhaltlich wohl nicht viel neues ergibt. Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht, ob ich darauf jetzt überhaupt inhaltlich eingehen soll, wenn du schreibst, dass zwischen einem Rechtsreferendar und einem Bürgergeldempfänger im Grunde kein erkennbarer Unterschied besteht. Warum du auf die Aussage soviel Wert zu legen scheinst, dass die Bezahlung während des Refs das Kernstück dieser Diskussion ist (auch wenn sie Verhältnis Ref.-Gehalt zu Bürgergeld heißt), weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Im Grunde ist zu dem Thema alles wesentliche gesagt, ich habe es bewusst offen formuliert am Ende, dass jeder aufgrund seiner persönlichen Ansichten hierzu eine Wertung vornehmen kann. Dass du mir unterstellst, ich hätte im Laufe der Diskussion merklich nichts verstanden, halte ich, wie teilweise deinen Ton, schlicht für beleidigend.
Mein Ziel war nicht, dich zu beleidigen. Entschuldige bitte, wenn du dich durch meinen Post beleidigt gefühlt hast.
Ich habe nicht gesagt, dass du im Laufe der Diskussion merklich nichts verstanden hast, sondern, dass ein Forumthread und sein Diskussionsformat nicht geeignet ist, das Ziel zu erreichen, welches du bei der Erstellung und danach mehrere Male geäußert hast: Dich auf eine sachliche Diskussion zu diesem Thema vorzubereiten. Und ich finde schon dass man bis zuletzt grundsätzliche Unerfahrenheit/fehlendes Wissen zu sozialrechtlichen Fragestellungen rauslesen kann.
Natürlich kann man auch dann eine Meinung haben und vertreten, das tun wir ja auch sonst alle immer. Insofern nochmal, entschuldige falls das "von oben herab" rüberkam.
Dieses Thema liegt mir einfach am Herzen, weil hier (wie in diesem Thread auch) viele Unwahrheiten verbreitet werden vermischt mit häufig die Situationen, in denen sich die Menschen befinden, verachtenden Überzeugungen. Mmn. eine sehr gefährliche Mischung wenn es um eine der finanziell und strukturell schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft geht.
In diesem Sinne!
22.01.2024, 15:53
Das ist mit Sicherheit ein Thema, welches zuweilen (zu) hitzig diskutiert wird, von dem her nehme ich deine Entschuldigung an.
Leider kann ich trotzdem inhaltlich nicht mehr viel beitragen.
Einerseits weil mir gesagt wird, ich könne mich hier (offensichtlich uninformiert) grundsätzlich nicht sinnvoll in die Diskussion einbringen und solle es daher besser insgesamt sein lassen. Es wird mit Verweis darauf, dass ich „es“ objektiv falsch verstehe (was auch immer) festgestellt, dass ich hierzu nichts Sinnvolles beizutragen habe. Das nehme ich zur Kenntnis. Wenn man kein absoluter Fachmann zu dem Thema ist, kann es einem anscheinend auch nicht nachvollziehbar erklärt werden und man hat dazu am besten keine Meinung zu haben.
Andererseits, weil ich denke, dass ich die mir gegebenen Informationen so schon zur Kenntnis nehme, aber mich damit arrangiert habe, dass sie mich letztlich nicht absolut zweifelsfrei zufriedenstellen, wobei das „Problem“ in dem Fall vermutlich meine subjektive Wertung ist. Das ist dann aber leider auch keine Diskussionsgrundlage, von dem her können wir insgesamt gerne so verbleiben, dass ich die sachlichen Erklärungen als solche ja nachvollziehen kann, die konkreten inhaltlichen Punkte aber teils anders werte.
Das sollte ebenfalls weder zynisch noch beleidigend klingen, aber ich sehe schon, dass das schwer in Textform so zu vermitteln ist, daher habe ich dir da möglicherweise unrecht getan.
Leider kann ich trotzdem inhaltlich nicht mehr viel beitragen.
Einerseits weil mir gesagt wird, ich könne mich hier (offensichtlich uninformiert) grundsätzlich nicht sinnvoll in die Diskussion einbringen und solle es daher besser insgesamt sein lassen. Es wird mit Verweis darauf, dass ich „es“ objektiv falsch verstehe (was auch immer) festgestellt, dass ich hierzu nichts Sinnvolles beizutragen habe. Das nehme ich zur Kenntnis. Wenn man kein absoluter Fachmann zu dem Thema ist, kann es einem anscheinend auch nicht nachvollziehbar erklärt werden und man hat dazu am besten keine Meinung zu haben.
Andererseits, weil ich denke, dass ich die mir gegebenen Informationen so schon zur Kenntnis nehme, aber mich damit arrangiert habe, dass sie mich letztlich nicht absolut zweifelsfrei zufriedenstellen, wobei das „Problem“ in dem Fall vermutlich meine subjektive Wertung ist. Das ist dann aber leider auch keine Diskussionsgrundlage, von dem her können wir insgesamt gerne so verbleiben, dass ich die sachlichen Erklärungen als solche ja nachvollziehen kann, die konkreten inhaltlichen Punkte aber teils anders werte.
Das sollte ebenfalls weder zynisch noch beleidigend klingen, aber ich sehe schon, dass das schwer in Textform so zu vermitteln ist, daher habe ich dir da möglicherweise unrecht getan.
28.01.2024, 13:44
Auf die Gefahr hin, dass dies wieder massiv kritisiert wird, möchte ich den Thread dennoch gerne auf eine versöhnliche Note enden lassen und dabei nochmal betonen, was nach meinem jetzigen Verständnis der Fall ist. Die Diskussion hat indirekt einen praktischen Bezug zur Realität, weil ich vor Abschluss des Jurastudiums ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen habe, wie an anderer Stelle hier im Forum bereits zu lesen ist. Die konkrete Perspektive eines solchen Abschlusses ist eine Stelle als zunächst A9-Beamter. Nach den (ermüdenden - ich weiß, es tut mir leid!) Rechnungen komme ich dabei zu folgendem Ergebnis, welches im Grunde die Sichtweise, wonach Einkommen und freie Zeit einfach unterschiedlich individuell zu gewichten sind, stützt. An der Stelle nochmal die Bitte um Entschuldigung, wenn ich es nach so vielen Beiträgen immer noch nicht ansatzweise verstanden haben sollte, aber dann braucht man sich, ehrlich gesagt, auch wirklich nicht wundern, dass in breiten Teilen der Gesellschaft eine zunehmend geringe Akzeptanz zu dem Thema vorhanden ist.
A9-Bundesbeamter Stufe 1, Familienzuschlag verheiratet + drei Kinder, Steuerklasse 3, 41h-Woche, 750 Euro Kindergeld: 4.237,95 Euro - Wohnung 800 Euro = 3.437,95 Euro, Ehepartner hat kein eigenes Einkommen
(Stufe 1 ist deswegen auch nicht wirklich abwegig im Hinblick auf die Situation mit 3 Kindern, weil bei uns in der dreijährigen Ausbildung als Anwärter einige Kinder hatten/bekommen haben)
Familie mit zwei erwachsenen Bürgergeldempfängern und drei Kindern (ja ich weiß, das wird nach Alter gestaffelt und individuell berechnet, aber laut der Beispielrechnung von buerger-geld.org / Verein für soziales Leben e.V. 10 Jahre, 13 Jahre und 15 Jahre):
506 Euro Regelbedarf Vater
506 Euro Regelbedarf Mutter
471 Euro Regelbedarf Kind (15)
390 Euro Regelbedarf Kind (13)
390 Euro Regelbedarf Kind (10)
Die Summe des Regelbedarfs beträgt danach 2.263 Euro. Zusätzlich Kosten der Unterkunft + Nebenkosten + Heizkosten.
Die Diskussion möchte ich an der Stelle dann, mit dem Verweis darauf, dass ich es letztlich auch so sehe, dass ein Vollzeit Berufstätiger (teils wesentlich) mehr Geld zur Verfügung hat, als ein Bürgergeldempfänger, gerne beenden. Inwiefern das aber das Bürgergeld an sich extrem viel schlechter dastehen lässt, finde ich nach wie vor zweifelhaft, aber da kommen wir leider auf keinen grünen Zweig.
An der Stelle auf jeden Fall nochmal danke an alle für die Teilnahme an der Diskussion!
A9-Bundesbeamter Stufe 1, Familienzuschlag verheiratet + drei Kinder, Steuerklasse 3, 41h-Woche, 750 Euro Kindergeld: 4.237,95 Euro - Wohnung 800 Euro = 3.437,95 Euro, Ehepartner hat kein eigenes Einkommen
(Stufe 1 ist deswegen auch nicht wirklich abwegig im Hinblick auf die Situation mit 3 Kindern, weil bei uns in der dreijährigen Ausbildung als Anwärter einige Kinder hatten/bekommen haben)
Familie mit zwei erwachsenen Bürgergeldempfängern und drei Kindern (ja ich weiß, das wird nach Alter gestaffelt und individuell berechnet, aber laut der Beispielrechnung von buerger-geld.org / Verein für soziales Leben e.V. 10 Jahre, 13 Jahre und 15 Jahre):
506 Euro Regelbedarf Vater
506 Euro Regelbedarf Mutter
471 Euro Regelbedarf Kind (15)
390 Euro Regelbedarf Kind (13)
390 Euro Regelbedarf Kind (10)
Die Summe des Regelbedarfs beträgt danach 2.263 Euro. Zusätzlich Kosten der Unterkunft + Nebenkosten + Heizkosten.
Die Diskussion möchte ich an der Stelle dann, mit dem Verweis darauf, dass ich es letztlich auch so sehe, dass ein Vollzeit Berufstätiger (teils wesentlich) mehr Geld zur Verfügung hat, als ein Bürgergeldempfänger, gerne beenden. Inwiefern das aber das Bürgergeld an sich extrem viel schlechter dastehen lässt, finde ich nach wie vor zweifelhaft, aber da kommen wir leider auf keinen grünen Zweig.
An der Stelle auf jeden Fall nochmal danke an alle für die Teilnahme an der Diskussion!
28.01.2024, 14:33
wow, echt jetzt. Ein Berufseinsteiger im Gehobenen Dienst kann also nicht alleine 4 Personen versorgen?! Eine bahnbrechende Erkenntnis. Einzige Konsequenz ist es, das Bürgergeld zu senken. Deine Beispiele sind einfach nur boshaft gewählt um zu hetzen.
28.01.2024, 14:37
Also gut, es ist schade, dass mir das dann gleich wieder als "boshaft gewählt" und "Hetze" unterstellt wird, aber sei es drum. An der Stelle meine ausdrückliche Bitte an die Moderation, dass der Thread geschlossen werden soll. Danke.
(edit: habe es gerade nochmal gelesen; inwiefern man nach der vorigen Aussage als Beamter mit über 4k netto keine Familie versorgen können soll, verstehe ich auch nicht, aber gut, das ist jetzt hier ohnehin vorbei.)
(edit: habe es gerade nochmal gelesen; inwiefern man nach der vorigen Aussage als Beamter mit über 4k netto keine Familie versorgen können soll, verstehe ich auch nicht, aber gut, das ist jetzt hier ohnehin vorbei.)
28.01.2024, 14:48
(28.01.2024, 14:33)guga schrieb: wow, echt jetzt. Ein Berufseinsteiger im Gehobenen Dienst kann also nicht alleine 4 Personen versorgen?! Eine bahnbrechende Erkenntnis. Einzige Konsequenz ist es, das Bürgergeld zu senken. Deine Beispiele sind einfach nur boshaft gewählt um zu hetzen.
Bevor die Schließung erfolgt noch der Hinweis, dass man kaum wo in dem Gehaltssegment so gut als Berufseinsteiger vier Kinder versorgen kann wie im gehobenen Dienst, denn die Familienzuschläge sind (unter dem Druck des BVerfG und weil das Existenzminimum eben so ist wie es ist) massiv erhöht worden ;)
28.01.2024, 14:49
(28.01.2024, 14:48)Praktiker schrieb:(28.01.2024, 14:33)guga schrieb: wow, echt jetzt. Ein Berufseinsteiger im Gehobenen Dienst kann also nicht alleine 4 Personen versorgen?! Eine bahnbrechende Erkenntnis. Einzige Konsequenz ist es, das Bürgergeld zu senken. Deine Beispiele sind einfach nur boshaft gewählt um zu hetzen.
Bevor die Schließung erfolgt noch der Hinweis, dass man kaum wo in dem Gehaltssegment so gut als Berufseinsteiger vier Kinder versorgen kann wie im gehobenen Dienst, denn die Familienzuschläge sind (unter dem Druck des BVerfG und weil das Existenzminimum eben so ist wie es ist) massiv erhöht worden ;) In der Privatwirtschaft wären dem Arbeitgeber die Kinder dagegen egal...
28.01.2024, 15:36
ok, jetzt war ich gerade beim Essen und anscheinend kann man hier noch schreiben, dauert anscheinend ein bisschen, das ist ja auch kein Problem. Ob das jetzt inhaltlich wahnsinnig hilfreich ist, sei mal dahingestellt, wahrscheinlich ist das in gewissem Maße auch anonymen Internetforen immanent, aber ich finde das schon echt unangebracht, neben den ganzen inhaltlich wertvollen Beteiligungen hier dann auch vereinzelt so beleidigende Zweizeiler "hingerotzt" zu bekommen. Sehr unangenehm. Insbesondere, wenn einem dann Sachen vorgeworfen werden (bspw. Bürgergeld soll gesenkt werden), die man vorher schon x-mal ausdrücklich abgelehnt hat.
28.01.2024, 15:57
Ja, "abgelehnt". Wieso bringst du dann dauernd die Alleinverdiener-Familie und vergleichst sie mit Bürgergeld-Familien?? Was soll das?