26.11.2023, 21:20
Hi,
würdet ihr sagen es macht einen Unterschied ob man die Zivilstation beim AG oder beim LG absolviert?
Also hat eins von beiden Vorteile für das Examen?
Und kann man es sich aussuchen, wo man macht?
Danke euch.
würdet ihr sagen es macht einen Unterschied ob man die Zivilstation beim AG oder beim LG absolviert?
Also hat eins von beiden Vorteile für das Examen?
Und kann man es sich aussuchen, wo man macht?
Danke euch.
27.11.2023, 09:41
Hier in Hessen durfte ich mir das nicht aussuchen man wird zugeteilt.
Würde nicht sagen, dass das einen Unterschied zum Examen macht. Zb auch grade Wohnraummietsachen kommen nur ans AG und sonst viele alltägliche Sachen.
Würde nicht sagen, dass das einen Unterschied zum Examen macht. Zb auch grade Wohnraummietsachen kommen nur ans AG und sonst viele alltägliche Sachen.
27.11.2023, 16:24
Wie zuvor schon gesagt, wird man in Hessen zugeteilt. Ich meine, es ist auch in anderen Bundesländern so, dass du in der Zivilstation zugeteilt wird.
Ich persönlich finde schon, dass es einen gewissen Unterschied macht, ob man beim AG oder LG ist. Beim LG hast du wesentlich umfangreichere Akten, die in keiner Weise irgendeine Examensnähe aufweisen würden. Natürlich ist auch der Umfang der AG-Akten nicht im Examen vertreten, aber die Übung beim AG ist teilweise schon größer. Insbesondere auch von den jeweiligen Sachverhaltskonstellationen. Je nachdem in welcher Kammer du am LG landest, hast du keine Berührungspunkte mit Fällen, die im Examen dran kommen (Baukammer o.ä.). Da hast du am AG mit Verkehrsunfällen, Wohnraummiete und kleineren Vertragsfällen doch schon ein größeres Spektrum, was im Examen laufen kann. Nichtsdestotrotz lernst du beim AG sowie beim LG ein Urteil zu schreiben und wie man sich ausdrückt. Kann halt sein, dass aufgrund des Umfangs der Akten beim LG weniger Arbeitsaufträge verteilt werden, als am AG.
Ich war am AG und ich hatte wöchentlich mindestens 2 Urteile zu schreiben. Das bedeutet natürlich eine wesentlich größere Übung, als Ref-Kollegen, die teilweise beim LG so dicke Akten erhalten haben, dass sie für eine Akte 3 Wochen Zeit hatten.
Ich persönlich finde schon, dass es einen gewissen Unterschied macht, ob man beim AG oder LG ist. Beim LG hast du wesentlich umfangreichere Akten, die in keiner Weise irgendeine Examensnähe aufweisen würden. Natürlich ist auch der Umfang der AG-Akten nicht im Examen vertreten, aber die Übung beim AG ist teilweise schon größer. Insbesondere auch von den jeweiligen Sachverhaltskonstellationen. Je nachdem in welcher Kammer du am LG landest, hast du keine Berührungspunkte mit Fällen, die im Examen dran kommen (Baukammer o.ä.). Da hast du am AG mit Verkehrsunfällen, Wohnraummiete und kleineren Vertragsfällen doch schon ein größeres Spektrum, was im Examen laufen kann. Nichtsdestotrotz lernst du beim AG sowie beim LG ein Urteil zu schreiben und wie man sich ausdrückt. Kann halt sein, dass aufgrund des Umfangs der Akten beim LG weniger Arbeitsaufträge verteilt werden, als am AG.
Ich war am AG und ich hatte wöchentlich mindestens 2 Urteile zu schreiben. Das bedeutet natürlich eine wesentlich größere Übung, als Ref-Kollegen, die teilweise beim LG so dicke Akten erhalten haben, dass sie für eine Akte 3 Wochen Zeit hatten.
27.11.2023, 23:41
In NRW kann man einen Wunsch angeben, dem auch bei Kapazität gefolgt wird.
Ansonsten kann ich für NRW nicht bestätigen, dass die Spezialzuständigkeit relevant für den Referendar ist, da dieser lediglich die allgemeinen Zivilsachen bekommt, die in jeder Kammer vorhanden sind. Insbesondere Bausachen sind in der Regel viel zu dick für einen Referendar für 1-2 Wochen und oftmals fehlen auch Zugriffe auf Kommentare im Spezialgebiet. Die Spezialzuständigkeit macht je nach Rechtsgebiet lediglich 1/4 bis 1/2 des Bestandes aus.
Allgemein würde ich sagen, dass entscheidender der Ausbilder ist als die sachliche Zuständigkeit. Falls du also in deinem Bekanntenkreis schon Referendare hast, frag doch einfach dort nach Empfehlungen und halte dann mit dem Ausbilder Rücksprache.
Allgemein gesprochen hat man tendenziell am LG mehr Zeit für die Akte als am AG, dafür bekommt man natürlich mehr Einblick in verschiedene Akten. Was einem mehr liegt, ist persönliche Sache. Am Landgericht kann man neben dem Einzelausbilder oftmals noch den Vorsitzenden in den Sitzungen erleben, falls es einen interessiert mehr verschiedene Sitzungen zu erleben. Tendenziell gibt es aber mehr Sitzungen am AG
Ansonsten kann ich für NRW nicht bestätigen, dass die Spezialzuständigkeit relevant für den Referendar ist, da dieser lediglich die allgemeinen Zivilsachen bekommt, die in jeder Kammer vorhanden sind. Insbesondere Bausachen sind in der Regel viel zu dick für einen Referendar für 1-2 Wochen und oftmals fehlen auch Zugriffe auf Kommentare im Spezialgebiet. Die Spezialzuständigkeit macht je nach Rechtsgebiet lediglich 1/4 bis 1/2 des Bestandes aus.
Allgemein würde ich sagen, dass entscheidender der Ausbilder ist als die sachliche Zuständigkeit. Falls du also in deinem Bekanntenkreis schon Referendare hast, frag doch einfach dort nach Empfehlungen und halte dann mit dem Ausbilder Rücksprache.
Allgemein gesprochen hat man tendenziell am LG mehr Zeit für die Akte als am AG, dafür bekommt man natürlich mehr Einblick in verschiedene Akten. Was einem mehr liegt, ist persönliche Sache. Am Landgericht kann man neben dem Einzelausbilder oftmals noch den Vorsitzenden in den Sitzungen erleben, falls es einen interessiert mehr verschiedene Sitzungen zu erleben. Tendenziell gibt es aber mehr Sitzungen am AG