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§§ 327 ff. BGB
GastNRW2023
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2023
#1
11.11.2023, 22:15
Hey Leute, denkt ihr, die neuen §§ 327 ff BGB kommen im 2. Examen dran ohne dass es dazu ein Urteil gibt? Ich zumindest habe kein Urteil dazu gefunden. Und mir fehlt eig auch die Zeit den Stoff zu §§ 327 ff BGB zu lernen. Wiederholen wäre für mich jetzt wichtiger auf den letzten Metern, statt weiterhin neues zu lernen
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Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#2
13.11.2023, 09:27
Ich denke, die Frage kann dir niemand so richtig beantworten. Natürlich können die Prüfungsämter die Normen irgendwie einarbeiten. Da viele Normen dem Gewährleistungsrecht im Kaufrecht nachempfunden sind, sind es vermehrt nur neue Hausnummern + ein paar neue Begriffe. Kommentiert ist es auch schon. Wie hoch aber die Wahrscheinlichkeit ist, ist eine andere Frage.
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GastNRW2023
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2023
#3
13.11.2023, 14:50
(13.11.2023, 09:27)Cenaira schrieb:  Ich denke, die Frage kann dir niemand so richtig beantworten. Natürlich können die Prüfungsämter die Normen irgendwie einarbeiten. Da viele Normen dem Gewährleistungsrecht im Kaufrecht nachempfunden sind, sind es vermehrt nur neue Hausnummern + ein paar neue Begriffe. Kommentiert ist es auch schon. Wie hoch aber die Wahrscheinlichkeit ist, ist eine andere Frage.


Alles klar, danke dir für die Antwort! Werde versuchen es iwie noch unterzubringen
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