15.10.2023, 15:34
Hallo,
möglicherweise passt das hier bei sonstiges besser als bei allgemeines zum Referendariat, das kann natürlich gelöscht werden, wenn es sonst doppelt ist!
Folgende Idee würde mich auch interessieren, allerdings sehe ich das selbst eher skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten: ist es denkbar, dass ein Dienstherr Interesse daran hat, einen Diplom-Verwaltungswirt (zusätzlich mit erstem jur. Stex) im gehobenen Dienst zu verbeamten, um ihn dann nach zwei, drei Jahren ohne Bezüge für das Referendariat freizustellen? Möglicherweise zur Personalbindung?
Leider bin ich kein Personaler, daher tut es mir schonmal leid, wenn die Frage besonders blauäugig und realitätsfern klingt.
Dankeschön!!
möglicherweise passt das hier bei sonstiges besser als bei allgemeines zum Referendariat, das kann natürlich gelöscht werden, wenn es sonst doppelt ist!
Folgende Idee würde mich auch interessieren, allerdings sehe ich das selbst eher skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten: ist es denkbar, dass ein Dienstherr Interesse daran hat, einen Diplom-Verwaltungswirt (zusätzlich mit erstem jur. Stex) im gehobenen Dienst zu verbeamten, um ihn dann nach zwei, drei Jahren ohne Bezüge für das Referendariat freizustellen? Möglicherweise zur Personalbindung?
Leider bin ich kein Personaler, daher tut es mir schonmal leid, wenn die Frage besonders blauäugig und realitätsfern klingt.
Dankeschön!!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
16.10.2023, 20:57
Ausgeschlossen ist gar nichts - wenn alle wollen, geht im öffentlichen Dienst viel.
Allerdings geht es ja nicht um eine Neuernennung, sondern um einen Aufstieg, und da gibt es teils spezielle Regelungen - z.B. auch bereits durch Berufserfahrung, sodass Du Ref und Examen gar nicht mehr bräuchtest. Schau also als erstes in die Laufbahnverordnung für Dein Land und das gewünschte Ressort.
Allerdings geht es ja nicht um eine Neuernennung, sondern um einen Aufstieg, und da gibt es teils spezielle Regelungen - z.B. auch bereits durch Berufserfahrung, sodass Du Ref und Examen gar nicht mehr bräuchtest. Schau also als erstes in die Laufbahnverordnung für Dein Land und das gewünschte Ressort.
16.10.2023, 21:33
Warum machst du nicht gleich Ref? Wird nicht unbedingt angenehmer, wenn man noch 3 Jahre wartet
16.10.2023, 22:40
das stimmt sicher, dass das Ref nicht angenehmer wird, wenn man länger wartet.
Aktuell bin ich befristet bis Frühjahr als Tarifbeschäftigter angestellt und wollte ursprünglich direkt im Anschluss ins Ref. Der Gedanke, dass mein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt inkl. dreijähriges duales Studium aber dann rückblickend eigentlich komplett umsonst war, hat mich die letzten Tage allerdings nochmal in diese Richtung denken lassen. Plus es gefällt mir halt auch extrem gut bei dieser jetzigen Stelle. Ich würde mir nur ewig in den Arm beißen, wenn ich mittelfristig die Chance nicht mehr wahrnehme, noch was draufzusetzen.
Jurastudium hab ich vorher angefangen, dann das duale Studium gemacht und das Jurastudium heuer abgeschlossen.
Aktuell bin ich befristet bis Frühjahr als Tarifbeschäftigter angestellt und wollte ursprünglich direkt im Anschluss ins Ref. Der Gedanke, dass mein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt inkl. dreijähriges duales Studium aber dann rückblickend eigentlich komplett umsonst war, hat mich die letzten Tage allerdings nochmal in diese Richtung denken lassen. Plus es gefällt mir halt auch extrem gut bei dieser jetzigen Stelle. Ich würde mir nur ewig in den Arm beißen, wenn ich mittelfristig die Chance nicht mehr wahrnehme, noch was draufzusetzen.
Jurastudium hab ich vorher angefangen, dann das duale Studium gemacht und das Jurastudium heuer abgeschlossen.
16.10.2023, 22:42
(16.10.2023, 22:40)Dplm91 schrieb: das stimmt sicher, dass das Ref nicht angenehmer wird, wenn man länger wartet.
Aktuell bin ich befristet bis Frühjahr als Tarifbeschäftigter angestellt und wollte ursprünglich direkt im Anschluss ins Ref. Der Gedanke, dass mein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt inkl. dreijähriges duales Studium aber dann rückblickend eigentlich komplett umsonst war, hat mich die letzten Tage allerdings nochmal in diese Richtung denken lassen. Plus es gefällt mir halt auch extrem gut bei dieser jetzigen Stelle. Ich würde mir nur ewig in den Arm beißen, wenn ich mittelfristig die Chance nicht mehr wahrnehme, noch was draufzusetzen.
Ist nicht umsonst. Mein bester Freund hat das auch gemacht und mit 24 Jura angefangen und schreibt bald Examen.
Er hat’s nie bereut weil der Druck viel weniger ist. Und im besten Fall hat er nach dem Ref dann Safe A14 anstatt A10 auf Lebenszeit.
17.10.2023, 17:05
Ist eher nicht denkbar.
Bei mir wurde das damals abgelehnt und ich denke, dass das in den meisten Behörden so gehandhabt wird. Schadet aber nicht es zu versuchen!
Bin jetzt nach dem Ref nicht mehr in der Behörde und trotzdem glücklich ;)
Bei mir wurde das damals abgelehnt und ich denke, dass das in den meisten Behörden so gehandhabt wird. Schadet aber nicht es zu versuchen!
Bin jetzt nach dem Ref nicht mehr in der Behörde und trotzdem glücklich ;)
17.10.2023, 19:11
Eine Verwandte von mir ist Beamtin (keine Juristin). Sie war zwischendurch 8(?) Jahre mit ihrem Mann im Ausland und hat dort etwas komplett anderes gemacht. Nach 8 Jahren musste sie wieder zurück nach Deutschland, sonst wäre ihr der Beamtenstatus aberkannt worden. Sie konnte nach ihrer Rückkehr nahtlos dort ansetzen, wo sie aufgehört hat.
Möglich scheint so etwas also zu sein. Hast du mal in den Landesgesetzen deines Bundeslandes nachgeschaut?
Möglich scheint so etwas also zu sein. Hast du mal in den Landesgesetzen deines Bundeslandes nachgeschaut?
17.10.2023, 20:03
hallo, danke erstmal an alle natürlich. Das Problem, das ich jetzt sehe, ist Folgendes: wenn ich im gehobenen Dienst verbeamtet werden würde und zB A9/A10 bin, bevor ich ins Ref gehe, dann bekomme ich ja nicht automatisch eine Stelle im höheren Dienst zugewiesen, wenn ich nach (hoffentlich erfolgreich bestandenem) geschriebenem 2. Examen zurückkomme.
Insofern sehe ich da dann tatsächlich nicht, welches Interesse der Dienstherr haben sollte, mich für ein Referendariat freizustellen.
Insofern sehe ich da dann tatsächlich nicht, welches Interesse der Dienstherr haben sollte, mich für ein Referendariat freizustellen.
17.10.2023, 21:36
(17.10.2023, 20:03)Dplm91 schrieb: hallo, danke erstmal an alle natürlich. Das Problem, das ich jetzt sehe, ist Folgendes: wenn ich im gehobenen Dienst verbeamtet werden würde und zB A9/A10 bin, bevor ich ins Ref gehe, dann bekomme ich ja nicht automatisch eine Stelle im höheren Dienst zugewiesen, wenn ich nach (hoffentlich erfolgreich bestandenem) geschriebenem 2. Examen zurückkomme.
Insofern sehe ich da dann tatsächlich nicht, welches Interesse der Dienstherr haben sollte, mich für ein Referendariat freizustellen.
Nochmal meine Frage: Hast du ins Gesetz geschaut? Im Gesetz steht, was möglich ist und was nicht. 10 Sekunden Google-Suche für SH: "Urlaub ohne Dienstbezüge", §§ 64 ff LBG-SH. Voraussetzung danach: "Wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen", Dauer: max. 6 Jahre. Warum du den "Urlaub" machen willst, spielt demnach in SH keine Rolle.
Ich würde also ins Gesetz schauen und anschließend mit meinem Dienstherren sprechen, statt einem anonymen Forum zu vertrauen.
17.10.2023, 22:48
ja das stimmt sicher, dass ich das am schlauesten direkt mal mit einem Personaler bei uns bespreche. Das "Problem" dabei ist halt wie gesagt, dass ich vor dem Gespräch einfach gern nachvollziehen können würde, welchen Vorteil der Dienstherr bei der Geschichte hätte. Dabei ginge es ja dann immerhin darum, dass ich eine angestrebte Verbeamtung in den Raum stelle. (mit der Aussicht, dass ich in absehbarer Zeit wieder weg bin und dann im Anschluss in den höheren Dienst möchte)