27.09.2023, 17:24
Hallo,
wenn der Hauptantrag unbegründet ist und ich deshalb in den Entscheidungsgründe nicht mehr zum Hilfsantrag komme, muss ich dann trotzdem im Tatbestand in den Einleitungssatz zB den Hilfsantrag erwähnen und im Klägervortrag oder gar nichts dann dazu erwähnen?
Wenn die Hilfsaufrechnung auch nicht durchgeht mangels Begründetheit der Klage, dann im Tatbestand auch nichts zur Hilfsaufrechnung sagen?
Bin verwirrt...
wenn der Hauptantrag unbegründet ist und ich deshalb in den Entscheidungsgründe nicht mehr zum Hilfsantrag komme, muss ich dann trotzdem im Tatbestand in den Einleitungssatz zB den Hilfsantrag erwähnen und im Klägervortrag oder gar nichts dann dazu erwähnen?
Wenn die Hilfsaufrechnung auch nicht durchgeht mangels Begründetheit der Klage, dann im Tatbestand auch nichts zur Hilfsaufrechnung sagen?
Bin verwirrt...
27.09.2023, 17:44
Ich bin verwirrt. Wenn der Hauptantrag UNbegründet ist, musst du zwingend zum Hilfsantrag ausführen (soweit es ein echter Hilfsantrag für den Fall des Unterliegens mit dem Hauptantrag ist).
Im TB sollte man grundsätzlich alles erwähnen, was die Beteiligten so beantragt bzw. erklärt haben, allein schon der Vollständigkeit halber. Kann ja sein, dass das Rechtsmittelgericht die (Un-)Begründetheit anders beurteilt. Im ZivR könnte hier 314 ZPO relevant werden.
Im TB sollte man grundsätzlich alles erwähnen, was die Beteiligten so beantragt bzw. erklärt haben, allein schon der Vollständigkeit halber. Kann ja sein, dass das Rechtsmittelgericht die (Un-)Begründetheit anders beurteilt. Im ZivR könnte hier 314 ZPO relevant werden.
27.09.2023, 17:52
Sorry, du hast recht. Ich hab das gerade mit der Hilfsaufrechnung verwechselt.
Wenn der Hauptantrag erfolgreich ist sage ich in den Entscheidungsgründen ja nichts mehr zum Hilfsantrag. Aber im Tatbestand dann also schon noch?
Wenn der Hauptantrag erfolgreich ist sage ich in den Entscheidungsgründen ja nichts mehr zum Hilfsantrag. Aber im Tatbestand dann also schon noch?
27.09.2023, 18:35
(27.09.2023, 17:52)lawlife24 schrieb: Sorry, du hast recht. Ich hab das gerade mit der Hilfsaufrechnung verwechselt.
Wenn der Hauptantrag erfolgreich ist sage ich in den Entscheidungsgründen ja nichts mehr zum Hilfsantrag. Aber im Tatbestand dann also schon noch?
Du musst unterscheiden:
in der Praxis sagst du dazu dann nichts mehr. Du musst ihn jedoch im Tatbestand erwähnen und entweder bei den Entscheidungsgründen gar nichts dazu sagen oder in einem Satz mitteilen dass aufgrund des Erfolgs des Hauptantrags der Hilfsantrag nicht beantragt wurde iSv 308 ZPO.
In der Klausur: Du hast zu 99,9% etwas falsch gemacht, da ansonsten der Hilfsantrag überflüssig wäre.
27.09.2023, 21:59
Es gibt auch Klausuren, in denen es einen Hilfsantrag, obwohl der Hauptantrag begründet ist. Man also den Hilfsantrag nicht prüft.
Würde nicht darauf vertrauen, dass der Hilfsantrag aufgrund von Klausurtaktik zwingend zu prüfen ist
Würde nicht darauf vertrauen, dass der Hilfsantrag aufgrund von Klausurtaktik zwingend zu prüfen ist
27.09.2023, 22:30
(27.09.2023, 21:59)Lost_inPages schrieb: Es gibt auch Klausuren, in denen es einen Hilfsantrag, obwohl der Hauptantrag begründet ist. Man also den Hilfsantrag nicht prüft.
Würde nicht darauf vertrauen, dass der Hilfsantrag aufgrund von Klausurtaktik zwingend zu prüfen ist
Wie viele Klausuren hast du denn geschrieben mit Hilfsantrag auf den es nicht ankam?
Ich persönlich 1 von 80.
28.09.2023, 11:13
(27.09.2023, 22:30)Joko schrieb:(27.09.2023, 21:59)Lost_inPages schrieb: Es gibt auch Klausuren, in denen es einen Hilfsantrag, obwohl der Hauptantrag begründet ist. Man also den Hilfsantrag nicht prüft.
Würde nicht darauf vertrauen, dass der Hilfsantrag aufgrund von Klausurtaktik zwingend zu prüfen ist
Wie viele Klausuren hast du denn geschrieben mit Hilfsantrag auf den es nicht ankam?
Ich persönlich 1 von 80.
Ich kann keine Zahl benennen, aber tatsächlich meine letzte Übungsklausur, da war der Hilfsantrag sogar unzulässig (Zwangsvollstreckungsklausur). Es kann gut sein, dass der Hilfsantrag idR zu prüfen ist, würde mich nur nicht zu 100 % darauf verlassen