26.06.2019, 12:46
(26.06.2019, 12:03)MissPlanlos schrieb: Vielen herzlichen Dank fuer die ausfuehrlichen Hinweise!
Ich gehoere leider zu den absolut Planlosen, was das Lernen im Ref angeht und habe noch zwei Anmerkungen bzw. Fragen.
1. Ich versuche, nicht nur Probeklausuren zu schreiben, sondern auch moeglichst viele Klausuren skizzenhaft durchzuloesen und mich dann intensiv mit meinen Fehlern zu beschaeftigen. Dabei geht es mir darum, Routine beim Klausurloesen zu bekommen und die praktische Rechtsanwendung, inkl. der Einhaltung der Formalia zu ueben. Haeufig verstehe ich rechtliche Zuammenhaenge erst dann richtig, wenn ich sie "am Fall" gesehen habe. Habt ihr damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?
2. Bei mir ist seit dem 1. StEx leider einige Zeit vergangen, sodass ich das materielle Recht intensiv wiederholen muss. Ich habe vom 1. StEx vier Ordner mit selbst geschriebenen Uebersichten und Skripten (war nicht im Rep), dazu ca. 3.000 digitale Karteikarten. Das war mir zu Beginn des Refs einfach alles zu viel. Ich habe es schon im Studium nicht geschafft, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren, aber im 1. StEx war das noch kein Beinbruch, weil mehr Zeit zur Examensvorbereitung war und man mangels Kommentare vermutlich auch mehr Punkte fuer auswendig gelerntes Wissen bekommen hat. Also habe ich nun im Ref die Kaiserskripte zum materiellen Recht durchgearbeitet und mir immer Wiederholungsfragen an den Rand notiert, um mich spaeter abfragen zu koennen. Jetzt habe ich drei verschiedene Arten von Materialien und weiss gar nicht mehr, wie ich das alles am besten wiederhole.
Foerster, du schreibst selbst, wie wichtig die Kommentararbeit ist, gleichzeitig hast du auch sehr eingehend das materielle Recht wiederholt. Wie finde ich denn heraus, was so wichtig ist, dass ich es auswendig lernen muss, und was ich im Kommentar nachschlage? Wuerdet ihr da zwischen den Rechtsgebieten unterscheiden? Ich habe z.B. das Gefuehl, dass es im Strafrecht wichtiger ist als im Zivilrecht, materiellrechtliche Einzelheiten und Streitfragen zu kennen. Im besonderen Verwaltungsrecht gibt es keine Kommentare, also wuerde ich da auch verstaerkt wiederholen. Dann wuerde ich aber im Zivilrecht als wichtigstem Fach (in NRW 4 von 8 Klausuren) am wenigsten materielles Recht wiederholen…
Falls euch etwas dazu einfaellt, waere ich euch sehr dankbar!
1. Skizzenhaft Klausuren zu lösen ist immer gut. Ich kann dabei trotz meiner Grundskepsis folgende Reihe empfehlen: https://www.beck-shop.de/hemmer-wst-gold...gKP4vD_BwE
Ich würde mir da aber höchstens 45 Min- 1 Stunde Zeit nehmen um mir Notizen zu machen und dann die Lösung durchlesen und versuchen nachzuvollziehen. Bei Verständnisproblemen solange dran bleiben bis man es verstanden hat.
2. Beim materiellen Recht kommt es darauf an, ob du auffrischen oder "neu lernen" musst. Aus meiner Sicht sind die materiellen Skripte von Kaiser nur zur Auffrischung und Ergänzung geeignet, aber sicherlich nicht dazu, den Unterschied zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung zu durchdringen (übrigens ein häufiger Fehler bei an sich fortgeschrittenen Studenten und Referendaren).
Im Strafrecht kann ich wirklich zu 100% das Buch von Jäger empfehlen: https://www.cfmueller.de/Juristische-Aus...cover.html. Bei Zeitnot würde ich mich bei AT auf die entscheidenen Teile (mehrere Beteiligte, Versuch) beschränken und den BT Teil komplett durcharbeiten. Die Auflagen sind immer top aktuell und enthalten wirklich die entscheidenen BGH Urteile mit kompletten Lösungen. Eine bessere Mischung aus Fällen/Abstrakt kenne ich nicht.
Bei materiellen Recht, insbesondere Zivilrecht kann ich wiederum nur darauf verweisen mit dem Gesetz zu arbeiten und die Grundlagen daraus abzulesen bzw. diese zu verknüpfen. Wenn ich z.B. die GoA Vorschriften aufschlage, kommen mir sofort verschiedene Rechtsprobleme in den Sinn. Diese habe ich damit nicht "primär auswendig gelernt" und könnte die auch nicht zusammenhanglos abrufen, aber ich kann mit § 680 BGB direkt etwas verbinden, wenn ich ihn lese.
Zum materiellen Recht generell: Ich bin der Meinung, dass man im Zivilrecht im engeren Sinne gar nichts auswendig lernen muss. Die Tatbestandsvoraussetzungen stehen meist zu 90 % im Gesetz oder sind zumindest mittelbar ablesbar. Abgesehen davon sind Voraussetzungen im Palandt oftmals auch fett gedruckt. Man sollte einfach mal Dinge wie den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Palandt aufschlagen und gucken nach welcher Systematik dieser dort dargestellt ist. Im 2. Examen ist es im Straf- und Zivilrecht viel wichtiger die erste Weichenstellung hinzubekommen- Betrug oder Computerbetrug, oder durch Erpressung? Raub, räuberisce Erpressung? Was ist mit dem erpresserischen Menschenraub?. Sobald man da auf dem richtigen Weg ist, kann man sich meiner Meinung nach auch ausreichend Zeit lassen, um die Probleme im Detal im Kommentar nachzuschlagen. Im Kurs bei Russack bzg. der Revisionsklausur zeigt es sehr gut, wie man den Kommentar auch einfach abschreiben kann. Dies habe ich in unserer Klausur zum Thema Verkehrssicherungspflichten beispielsweise für ein Urteil gemacht, um einen "abstrakten" Teil zu haben, unter den ich subsummieren konnte.
Zum Thema Kommentar: Ich habe diesen wie gesagt sehr ekzessiv genutzt. Ich habe z.B. das Kaiser-Seminar zum materiellen Recht ca. 1 Monat vorm Examen besucht und dabei im Palandt direkt die angesprochenen Probleme nachgeschaut. Standen sie dort drin, habe ich sie gleich wieder verdrängt.
Ich würde insgesamt deshalb auf Verständnis setzen. Möchtest du z.B. Sachenrecht fürs Examen lernen und bringst schon Grundkenntnisse mit, ist dies mein "Geheimtipp": https://www.beck-shop.de/neuner-sachenre...gJ1kPD_BwE Diese ganze Reihe ist zwar auf den ersten Blick sperrig, weil sie ein gehobenes Niveau vermittelt, aber sobald man alle diese Fälle durchgemacht und verstanden hat, kann einen im Sachenrechts eigentlich nichts mehr erschüttern. Durch die Fälle sind jeweils viele Konstallationen im Zusammenhang z.B. mit Pfandrechten abgedeckt.
Im Zivilrecht würde ich zudem einen Schwerpunkt im besonderen Schuldrecht legen und in diesem Bereich nochmal ausführlicher aktuelle Literatur lesen (insbs- Kauf- Werk, Mietrecht).
Wie schon einmal geschrieben: "Denken" geht meiner Meinung nach über "auswendig lernen". Deshalb kann ich im Strafrecht den Jäger nur empfehlen, denn wenn man den Teil zum Betrug durchgearbeitet hat und sich dabei nicht selbst betrogen hat und alle Fälle lösen konnte- gerne auch erst im 5. Versuch- hat man das Prinzip verstanden. Dann braucht man nicht auswendig gelernt haben wie der Fall mit PFandflaschenautomaten oder an der Kasse läuft. Wenn man dann noch auf eigene Gedanken kommt, die vielleicht von der Rechtsprechung abweichen, diese aber begründbar sind und vielleicht auch von manchem Autor vertrten werden, kann man sich sicher sein: Ich beherrsche dieses Gebiet. Es geht also um eine fortlaufende kritische Auseinandersetzung, bei der man sich und seinen Wissensstand immer wieder kontrolliert und korrigierend eingreift.
Von Repititorien oft verpönt: Es gibt wirklich tolle Aufsätze zu fast jedem einzelnen Bereich, die oftmals mit kleinen Fällen gespickt sind und dadurch auch nicht langweilig zu lesen sind. Einfach mal JuS oder JA aufschlagen. Dabei denke ich an Aufsätze wie: STandardfälle zum EBV oder zur GoA. Im besten Fall setzt sich dadurch langsam ein Mosaik zusammen, bei dem es dann irgendwann völlig natürlich ist, die §§ 280 ff. BGB auch auf gesetzliche Schuldverhältnisse anzuwenden. Dabei stößt man auch schon von selbst auf Dinge, die der BGH dann irgendwann entscheidet (Bsp.: http://www.juraexamen.info/die-anwendbar...7-985-bgb/).
Zusammengefasst: Über Einzelwissen zu Problempunkten verfügen wohl recht viele angehende Juristen. Mit dem Kommentar sind diese im 2. Examen sogar noch "einfacher" zu lösen. Die Kunst ist aber, diese Probleme erst zu identifizieren. Dafür bedarf es einer kritischen Herangehensweise und Grundverständnis. Dieses zu erwerben ist wesentlich mühsamer als die Alpmann Übersichten zum Betrug 10x zu lesen o.ä.
26.06.2019, 12:48
(26.06.2019, 12:46)Gast schrieb:(26.06.2019, 12:03)MissPlanlos schrieb: Vielen herzlichen Dank fuer die ausfuehrlichen Hinweise!
Ich gehoere leider zu den absolut Planlosen, was das Lernen im Ref angeht und habe noch zwei Anmerkungen bzw. Fragen.
1. Ich versuche, nicht nur Probeklausuren zu schreiben, sondern auch moeglichst viele Klausuren skizzenhaft durchzuloesen und mich dann intensiv mit meinen Fehlern zu beschaeftigen. Dabei geht es mir darum, Routine beim Klausurloesen zu bekommen und die praktische Rechtsanwendung, inkl. der Einhaltung der Formalia zu ueben. Haeufig verstehe ich rechtliche Zuammenhaenge erst dann richtig, wenn ich sie "am Fall" gesehen habe. Habt ihr damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?
2. Bei mir ist seit dem 1. StEx leider einige Zeit vergangen, sodass ich das materielle Recht intensiv wiederholen muss. Ich habe vom 1. StEx vier Ordner mit selbst geschriebenen Uebersichten und Skripten (war nicht im Rep), dazu ca. 3.000 digitale Karteikarten. Das war mir zu Beginn des Refs einfach alles zu viel. Ich habe es schon im Studium nicht geschafft, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren, aber im 1. StEx war das noch kein Beinbruch, weil mehr Zeit zur Examensvorbereitung war und man mangels Kommentare vermutlich auch mehr Punkte fuer auswendig gelerntes Wissen bekommen hat. Also habe ich nun im Ref die Kaiserskripte zum materiellen Recht durchgearbeitet und mir immer Wiederholungsfragen an den Rand notiert, um mich spaeter abfragen zu koennen. Jetzt habe ich drei verschiedene Arten von Materialien und weiss gar nicht mehr, wie ich das alles am besten wiederhole.
Foerster, du schreibst selbst, wie wichtig die Kommentararbeit ist, gleichzeitig hast du auch sehr eingehend das materielle Recht wiederholt. Wie finde ich denn heraus, was so wichtig ist, dass ich es auswendig lernen muss, und was ich im Kommentar nachschlage? Wuerdet ihr da zwischen den Rechtsgebieten unterscheiden? Ich habe z.B. das Gefuehl, dass es im Strafrecht wichtiger ist als im Zivilrecht, materiellrechtliche Einzelheiten und Streitfragen zu kennen. Im besonderen Verwaltungsrecht gibt es keine Kommentare, also wuerde ich da auch verstaerkt wiederholen. Dann wuerde ich aber im Zivilrecht als wichtigstem Fach (in NRW 4 von 8 Klausuren) am wenigsten materielles Recht wiederholen…
Falls euch etwas dazu einfaellt, waere ich euch sehr dankbar!
1. Skizzenhaft Klausuren zu lösen ist immer gut. Ich kann dabei trotz meiner Grundskepsis folgende Reihe empfehlen: https://www.beck-shop.de/hemmer-wst-gold...gKP4vD_BwE
Ich würde mir da aber höchstens 45 Min- 1 Stunde Zeit nehmen um mir Notizen zu machen und dann die Lösung durchlesen und versuchen nachzuvollziehen. Bei Verständnisproblemen solange dran bleiben bis man es verstanden hat.
2. Beim materiellen Recht kommt es darauf an, ob du auffrischen oder "neu lernen" musst. Aus meiner Sicht sind die materiellen Skripte von Kaiser nur zur Auffrischung und Ergänzung geeignet, aber sicherlich nicht dazu, den Unterschied zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung zu durchdringen (übrigens ein häufiger Fehler bei an sich fortgeschrittenen Studenten und Referendaren).
Im Strafrecht kann ich wirklich zu 100% das Buch von Jäger empfehlen: https://www.cfmueller.de/Juristische-Aus...cover.html. Bei Zeitnot würde ich mich bei AT auf die entscheidenen Teile (mehrere Beteiligte, Versuch) beschränken und den BT Teil komplett durcharbeiten. Die Auflagen sind immer top aktuell und enthalten wirklich die entscheidenen BGH Urteile mit kompletten Lösungen. Eine bessere Mischung aus Fällen/Abstrakt kenne ich nicht.
Bei materiellen Recht, insbesondere Zivilrecht kann ich wiederum nur darauf verweisen mit dem Gesetz zu arbeiten und die Grundlagen daraus abzulesen bzw. diese zu verknüpfen. Wenn ich z.B. die GoA Vorschriften aufschlage, kommen mir sofort verschiedene Rechtsprobleme in den Sinn. Diese habe ich damit nicht "primär auswendig gelernt" und könnte die auch nicht zusammenhanglos abrufen, aber ich kann mit § 680 BGB direkt etwas verbinden, wenn ich ihn lese.
Zum materiellen Recht generell: Ich bin der Meinung, dass man im Zivilrecht im engeren Sinne gar nichts auswendig lernen muss. Die Tatbestandsvoraussetzungen stehen meist zu 90 % im Gesetz oder sind zumindest mittelbar ablesbar. Abgesehen davon sind Voraussetzungen im Palandt oftmals auch fett gedruckt. Man sollte einfach mal Dinge wie den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Palandt aufschlagen und gucken nach welcher Systematik dieser dort dargestellt ist. Im 2. Examen ist es im Straf- und Zivilrecht viel wichtiger die erste Weichenstellung hinzubekommen- Betrug oder Computerbetrug, oder durch Erpressung? Raub, räuberisce Erpressung? Was ist mit dem erpresserischen Menschenraub?. Sobald man da auf dem richtigen Weg ist, kann man sich meiner Meinung nach auch ausreichend Zeit lassen, um die Probleme im Detal im Kommentar nachzuschlagen. Im Kurs bei Russack bzg. der Revisionsklausur zeigt es sehr gut, wie man den Kommentar auch einfach abschreiben kann. Dies habe ich in unserer Klausur zum Thema Verkehrssicherungspflichten beispielsweise für ein Urteil gemacht, um einen "abstrakten" Teil zu haben, unter den ich subsummieren konnte.
Zum Thema Kommentar: Ich habe diesen wie gesagt sehr ekzessiv genutzt. Ich habe z.B. das Kaiser-Seminar zum materiellen Recht ca. 1 Monat vorm Examen besucht und dabei im Palandt direkt die angesprochenen Probleme nachgeschaut. Standen sie dort drin, habe ich sie gleich wieder verdrängt.
Ich würde insgesamt deshalb auf Verständnis setzen. Möchtest du z.B. Sachenrecht fürs Examen lernen und bringst schon Grundkenntnisse mit, ist dies mein "Geheimtipp": https://www.beck-shop.de/neuner-sachenre...gJ1kPD_BwE Diese ganze Reihe ist zwar auf den ersten Blick sperrig, weil sie ein gehobenes Niveau vermittelt, aber sobald man alle diese Fälle durchgemacht und verstanden hat, kann einen im Sachenrechts eigentlich nichts mehr erschüttern. Durch die Fälle sind jeweils viele Konstallationen im Zusammenhang z.B. mit Pfandrechten abgedeckt.
Im Zivilrecht würde ich zudem einen Schwerpunkt im besonderen Schuldrecht legen und in diesem Bereich nochmal ausführlicher aktuelle Literatur lesen (insbs- Kauf- Werk, Mietrecht).
Wie schon einmal geschrieben: "Denken" geht meiner Meinung nach über "auswendig lernen". Deshalb kann ich im Strafrecht den Jäger nur empfehlen, denn wenn man den Teil zum Betrug durchgearbeitet hat und sich dabei nicht selbst betrogen hat und alle Fälle lösen konnte- gerne auch erst im 5. Versuch- hat man das Prinzip verstanden. Dann braucht man nicht auswendig gelernt haben wie der Fall mit PFandflaschenautomaten oder an der Kasse läuft. Wenn man dann noch auf eigene Gedanken kommt, die vielleicht von der Rechtsprechung abweichen, diese aber begründbar sind und vielleicht auch von manchem Autor vertrten werden, kann man sich sicher sein: Ich beherrsche dieses Gebiet. Es geht also um eine fortlaufende kritische Auseinandersetzung, bei der man sich und seinen Wissensstand immer wieder kontrolliert und korrigierend eingreift.
Von Repititorien oft verpönt: Es gibt wirklich tolle Aufsätze zu fast jedem einzelnen Bereich, die oftmals mit kleinen Fällen gespickt sind und dadurch auch nicht langweilig zu lesen sind. Einfach mal JuS oder JA aufschlagen. Dabei denke ich an Aufsätze wie: STandardfälle zum EBV oder zur GoA. Im besten Fall setzt sich dadurch langsam ein Mosaik zusammen, bei dem es dann irgendwann völlig natürlich ist, die §§ 280 ff. BGB auch auf gesetzliche Schuldverhältnisse anzuwenden. Dabei stößt man auch schon von selbst auf Dinge, die der BGH dann irgendwann entscheidet (Bsp.: http://www.juraexamen.info/die-anwendbar...7-985-bgb/).
Zusammengefasst: Über Einzelwissen zu Problempunkten verfügen wohl recht viele angehende Juristen. Mit dem Kommentar sind diese im 2. Examen sogar noch "einfacher" zu lösen. Die Kunst ist aber, diese Probleme erst zu identifizieren. Dafür bedarf es einer kritischen Herangehensweise und Grundverständnis. Dieses zu erwerben ist wesentlich mühsamer als die Alpmann Übersichten zum Betrug 10x zu lesen o.ä.
Ich hatte meinen Benutzernamen vergessen;).
26.06.2019, 13:26
(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb:(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: “Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?
Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.
Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).
Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.
Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.
Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren.
Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
26.06.2019, 13:40
(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb:(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb:(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: “Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?
Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.
Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).
Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.
Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.
Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren.
Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
26.06.2019, 14:42
(26.06.2019, 13:40)Foerster schrieb:(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb:(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb:(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: “Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?
Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.
Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).
Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.
Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.
Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren.
Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
Zeit effektiv nutzen und Literatur im Umfang von mehreren tausend Seiten/3000 digitale Karteikarten passt für mich einfach nicht zusammen. Ein Skript erstmalig innerhalb eines Tages durchzuarbeiten ist mir bisher auch noch nicht gelungen. Und ob das Ganze in zwei Jahren "Hexenwerk" ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Deine Herangehensweise mag für Dich funktioniert haben. Ich glaube aber, dass sie nur für wenige Referendarinnen und Referendare überhaupt in Betracht kommt. Kann aber natürlich auch anders sein, können die anderen Mitlesenden vielleicht bestätigen oder verneinen.
Wenn Du etwa der Meinung bist, man müsste zu strafrechtlichen Standards irgendwelche Feinheiten beherrschen, dann ist das Deine Schwerpunktsetzung. Ich brauchte so etwas für die Klausuren nicht und für mich spielt Strafrecht in diesem Leben auch keine Rolle mehr. Deshalb kam für mich auch keine "nachhaltige" Lösung in Betracht, was auch immer das sein soll nach zwei Jahren Bibaufenthalt und fünf Jahren Studium.
Es freut mich aber, dass Du den besonderen Teil von Oberheim verinnerlicht hast. Dessen Beherrschen vor dem Examen allerdings als Selbstverständlichkeit hinzustellen, ist einfach falsch. Auch ohne diese 300 Seiten durchgearbeitet zu haben, kommt man gut durch die Klausuren.
26.06.2019, 15:16
(26.06.2019, 12:46)Gast schrieb:(26.06.2019, 12:03)MissPlanlos schrieb: (…)
1. Skizzenhaft Klausuren zu lösen ist immer gut. Ich kann dabei trotz meiner Grundskepsis folgende Reihe empfehlen: https://www.beck-shop.de/hemmer-wst-gold...gKP4vD_BwE
Ich würde mir da aber höchstens 45 Min- 1 Stunde Zeit nehmen um mir Notizen zu machen und dann die Lösung durchlesen und versuchen nachzuvollziehen. Bei Verständnisproblemen solange dran bleiben bis man es verstanden hat.
2. Beim materiellen Recht kommt es darauf an, ob du auffrischen oder "neu lernen" musst. Aus meiner Sicht sind die materiellen Skripte von Kaiser nur zur Auffrischung und Ergänzung geeignet, aber sicherlich nicht dazu, den Unterschied zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung zu durchdringen (übrigens ein häufiger Fehler bei an sich fortgeschrittenen Studenten und Referendaren).
Im Strafrecht kann ich wirklich zu 100% das Buch von Jäger empfehlen: https://www.cfmueller.de/Juristische-Aus...cover.html. Bei Zeitnot würde ich mich bei AT auf die entscheidenen Teile (mehrere Beteiligte, Versuch) beschränken und den BT Teil komplett durcharbeiten. Die Auflagen sind immer top aktuell und enthalten wirklich die entscheidenen BGH Urteile mit kompletten Lösungen. Eine bessere Mischung aus Fällen/Abstrakt kenne ich nicht.
Bei materiellen Recht, insbesondere Zivilrecht kann ich wiederum nur darauf verweisen mit dem Gesetz zu arbeiten und die Grundlagen daraus abzulesen bzw. diese zu verknüpfen. Wenn ich z.B. die GoA Vorschriften aufschlage, kommen mir sofort verschiedene Rechtsprobleme in den Sinn. Diese habe ich damit nicht "primär auswendig gelernt" und könnte die auch nicht zusammenhanglos abrufen, aber ich kann mit § 680 BGB direkt etwas verbinden, wenn ich ihn lese.
Zum materiellen Recht generell: Ich bin der Meinung, dass man im Zivilrecht im engeren Sinne gar nichts auswendig lernen muss. Die Tatbestandsvoraussetzungen stehen meist zu 90 % im Gesetz oder sind zumindest mittelbar ablesbar. Abgesehen davon sind Voraussetzungen im Palandt oftmals auch fett gedruckt. Man sollte einfach mal Dinge wie den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Palandt aufschlagen und gucken nach welcher Systematik dieser dort dargestellt ist. Im 2. Examen ist es im Straf- und Zivilrecht viel wichtiger die erste Weichenstellung hinzubekommen- Betrug oder Computerbetrug, oder durch Erpressung? Raub, räuberisce Erpressung? Was ist mit dem erpresserischen Menschenraub?. Sobald man da auf dem richtigen Weg ist, kann man sich meiner Meinung nach auch ausreichend Zeit lassen, um die Probleme im Detal im Kommentar nachzuschlagen. Im Kurs bei Russack bzg. der Revisionsklausur zeigt es sehr gut, wie man den Kommentar auch einfach abschreiben kann. Dies habe ich in unserer Klausur zum Thema Verkehrssicherungspflichten beispielsweise für ein Urteil gemacht, um einen "abstrakten" Teil zu haben, unter den ich subsummieren konnte.
Zum Thema Kommentar: Ich habe diesen wie gesagt sehr ekzessiv genutzt. Ich habe z.B. das Kaiser-Seminar zum materiellen Recht ca. 1 Monat vorm Examen besucht und dabei im Palandt direkt die angesprochenen Probleme nachgeschaut. Standen sie dort drin, habe ich sie gleich wieder verdrängt.
Ich würde insgesamt deshalb auf Verständnis setzen. Möchtest du z.B. Sachenrecht fürs Examen lernen und bringst schon Grundkenntnisse mit, ist dies mein "Geheimtipp": https://www.beck-shop.de/neuner-sachenre...gJ1kPD_BwE Diese ganze Reihe ist zwar auf den ersten Blick sperrig, weil sie ein gehobenes Niveau vermittelt, aber sobald man alle diese Fälle durchgemacht und verstanden hat, kann einen im Sachenrechts eigentlich nichts mehr erschüttern. Durch die Fälle sind jeweils viele Konstallationen im Zusammenhang z.B. mit Pfandrechten abgedeckt.
Im Zivilrecht würde ich zudem einen Schwerpunkt im besonderen Schuldrecht legen und in diesem Bereich nochmal ausführlicher aktuelle Literatur lesen (insbs- Kauf- Werk, Mietrecht).
Wie schon einmal geschrieben: "Denken" geht meiner Meinung nach über "auswendig lernen". Deshalb kann ich im Strafrecht den Jäger nur empfehlen, denn wenn man den Teil zum Betrug durchgearbeitet hat und sich dabei nicht selbst betrogen hat und alle Fälle lösen konnte- gerne auch erst im 5. Versuch- hat man das Prinzip verstanden. Dann braucht man nicht auswendig gelernt haben wie der Fall mit PFandflaschenautomaten oder an der Kasse läuft. Wenn man dann noch auf eigene Gedanken kommt, die vielleicht von der Rechtsprechung abweichen, diese aber begründbar sind und vielleicht auch von manchem Autor vertrten werden, kann man sich sicher sein: Ich beherrsche dieses Gebiet. Es geht also um eine fortlaufende kritische Auseinandersetzung, bei der man sich und seinen Wissensstand immer wieder kontrolliert und korrigierend eingreift.
Von Repititorien oft verpönt: Es gibt wirklich tolle Aufsätze zu fast jedem einzelnen Bereich, die oftmals mit kleinen Fällen gespickt sind und dadurch auch nicht langweilig zu lesen sind. Einfach mal JuS oder JA aufschlagen. Dabei denke ich an Aufsätze wie: STandardfälle zum EBV oder zur GoA. Im besten Fall setzt sich dadurch langsam ein Mosaik zusammen, bei dem es dann irgendwann völlig natürlich ist, die §§ 280 ff. BGB auch auf gesetzliche Schuldverhältnisse anzuwenden. Dabei stößt man auch schon von selbst auf Dinge, die der BGH dann irgendwann entscheidet (Bsp.: http://www.juraexamen.info/die-anwendbar...7-985-bgb/).
Zusammengefasst: Über Einzelwissen zu Problempunkten verfügen wohl recht viele angehende Juristen. Mit dem Kommentar sind diese im 2. Examen sogar noch "einfacher" zu lösen. Die Kunst ist aber, diese Probleme erst zu identifizieren. Dafür bedarf es einer kritischen Herangehensweise und Grundverständnis. Dieses zu erwerben ist wesentlich mühsamer als die Alpmann Übersichten zum Betrug 10x zu lesen o.ä.
Vielen Dank fuer die Tipps und Literaturempfehlungen!
Ich werde mal schauen, was ich davon fuer mich nutzbar machen kann. Gerade grundlegende Aufsaetze scheinen mir eine gute Moeglichkeit zu sein, Grundlagen bestimmter Rechtsgebiete zu wiederholen, ohne gleich ein ganzes Lehrbuch zu lesen. Es ist ja herrschende Meinung, dass man fuer die Examina mehr Systemverstaendnis braucht als auswendig gelerntes Einzelwissen. Nur wie man da hin kommt, ist mir oft ein Raetsel, deshalb finde ich deine Ausfuerhungen sehr hilfreich.
Danke auch @Mate fuer deine Einschaetzung, die mich tatsaechlich etwas beruhigt :) . Ich werde mir bestimmt einiges von dem TE abschauen, weiss aber auch, dass ich das nie in genau dieser Intensitaet so hinbekommen wuerde. Dafuer fehlt mir zB die Faehigkeit zur Beschraenkung auf das Wesentliche (die mit den 3000 Karteikarten fuers erste Examen bin ich, und das war definitiv *keine* gute Idee). Ich habe auch keine so hohe Auffassungsgabe, dass ich ein Kaiser-Skript in 1-2 Tagen durcharbeiten koennte, und brauche generell einfach viel laenger als der TE vermutlich, um rechtliche Zusammenhaenge zu verstehen. Fuer Leute wie mich bietet es sich daher vielleicht nicht unbedingt an, stark in die Tiefe zu lernen wie z.B. mit dem kompletten Jaeger, weil dann die Gefahr besteht, dass man in der Breite bestimmte Rechtsgebiete vernachlaessigt. Trotzdem kann man ja z.B. bestimmte Delikte, die einem selbst eher schwer fallen, damit ueben.
26.06.2019, 15:32
(26.06.2019, 15:16)MissPlanlos schrieb: Vielen Dank fuer die Tipps und Literaturempfehlungen!
Ich werde mal schauen, was ich davon fuer mich nutzbar machen kann. Gerade grundlegende Aufsaetze scheinen mir eine gute Moeglichkeit zu sein, Grundlagen bestimmter Rechtsgebiete zu wiederholen, ohne gleich ein ganzes Lehrbuch zu lesen. Es ist ja herrschende Meinung, dass man fuer die Examina mehr Systemverstaendnis braucht als auswendig gelerntes Einzelwissen. Nur wie man da hin kommt, ist mir oft ein Raetsel, deshalb finde ich deine Ausfuerhungen sehr hilfreich.
Danke auch @Mate fuer deine Einschaetzung, die mich tatsaechlich etwas beruhigt :) . Ich werde mir bestimmt einiges von dem TE abschauen, weiss aber auch, dass ich das nie in genau dieser Intensitaet so hinbekommen wuerde. Dafuer fehlt mir zB die Faehigkeit zur Beschraenkung auf das Wesentliche (die mit den 3000 Karteikarten fuers erste Examen bin ich, und das war definitiv *keine* gute Idee). Ich habe auch keine so hohe Auffassungsgabe, dass ich ein Kaiser-Skript in 1-2 Tagen durcharbeiten koennte, und brauche generell einfach viel laenger als der TE vermutlich, um rechtliche Zusammenhaenge zu verstehen. Fuer Leute wie mich bietet es sich daher vielleicht nicht unbedingt an, stark in die Tiefe zu lernen wie z.B. mit dem kompletten Jaeger, weil dann die Gefahr besteht, dass man in der Breite bestimmte Rechtsgebiete vernachlaessigt. Trotzdem kann man ja z.B. bestimmte Delikte, die einem selbst eher schwer fallen, damit ueben.
Stapel mal bitte nicht so tief. Wenn dir die Fähigkeit zur Beschränkung auf das Wesentliche total abginge, dann hättest du das erste Examen auch nicht geschafft.
Und "hohe" Auffassungsgabe würde ich das Durchschreddern eines Kaiser-Skripts in 1-2 Tagen auch nicht nennen, denn die Verlängerung der Arbeitszeit kann ja auch daher kommen, dass man Themen anderweitig recherchiert. Ich les zB gern die Urteile nach, wenn mir wesentliche Teile davon unklar sind und pinsel mir das direkt ins Skript (Beispiel: Dashcam-Entscheidung des BGH; im Kaiser-Skript quasi inexistent).
Ich persönlich bin mit den Kaiserskripten auch insofern gut gefahren, weil ich die durchgearbeitet und dabei die Inhalte komprimiert an den Rand geschrieben habe. Dann konnte ich kurz vor bzw. während des Examens einfach noch einmal die Seiten durchblättern - da schaff ich das Skript dann auch in 1-2 Tagen :D
Es soll ja auch was hängen bleiben.
Lass dich nicht davon verunsichern, dass andere es anders machen als du. Schau dir ruhig an, wie sie es machen und guck, ob das was für dich ist, aber bitte ohne dass du dich schlecht fühlst.
26.06.2019, 16:00
(26.06.2019, 14:42)Mate schrieb:(26.06.2019, 13:40)Foerster schrieb:(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb:(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb:(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: “Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?
Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.
Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).
Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.
Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.
Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren.
Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
Zeit effektiv nutzen und Literatur im Umfang von mehreren tausend Seiten/3000 digitale Karteikarten passt für mich einfach nicht zusammen. Ein Skript erstmalig innerhalb eines Tages durchzuarbeiten ist mir bisher auch noch nicht gelungen. Und ob das Ganze in zwei Jahren "Hexenwerk" ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Deine Herangehensweise mag für Dich funktioniert haben. Ich glaube aber, dass sie nur für wenige Referendarinnen und Referendare überhaupt in Betracht kommt. Kann aber natürlich auch anders sein, können die anderen Mitlesenden vielleicht bestätigen oder verneinen.
Wenn Du etwa der Meinung bist, man müsste zu strafrechtlichen Standards irgendwelche Feinheiten beherrschen, dann ist das Deine Schwerpunktsetzung. Ich brauchte so etwas für die Klausuren nicht und für mich spielt Strafrecht in diesem Leben auch keine Rolle mehr. Deshalb kam für mich auch keine "nachhaltige" Lösung in Betracht, was auch immer das sein soll nach zwei Jahren Bibaufenthalt und fünf Jahren Studium.
Es freut mich aber, dass Du den besonderen Teil von Oberheim verinnerlicht hast. Dessen Beherrschen vor dem Examen allerdings als Selbstverständlichkeit hinzustellen, ist einfach falsch. Auch ohne diese 300 Seiten durchgearbeitet zu haben, kommt man gut durch die Klausuren.
Was ist denn die Alternative zu der von mir genannten Literatur? Irgendeine Grundlage benötigt man nun einmal für die Examensvorbereitung. Wie schon mal gesagt: Diejenigen, die bei Alpmann waren, mögen bitte alle ihre Unterlagen nebeneinander stellen oder schauen wie viel Material dort zusammengekommen ist.
Die ex-post Betrachtung, dass man dieses oder jenes nicht im Examen brauchte ist der Fehler bei der Beratschlagung der kommenden Kandidaten. Dieses Examen schreibt man höchstens 2x im Leben, sodass man sich auf alles vorbereiten sollte. Die Inhalte im Jäger stellen jedoch meiner Meinung nach keine Feinheiten dar, sondern bilden echte Fälle wider. Vor allem das Strafrecht lebt von einer hohen "Trefferquote", da ein bisschen strafbar in der Klausur oder auch im realen Leben nicht zielführend ist. Im Übrigen handelt es sich doch gerade nicht um Feinheiten, die nicht beherrscht werden, wenn immer noch eine beträchtliche Anzahl der Referendare durchfällt oder im unteren Bereich ist, weil Basics gerade nicht beherrscht werden.. Es geht doch gerade darum mit den von mir aufgezeigten Mitteln diese Basics+X zu beherrschen.
Den besonderen Teil des Oberheims anscheinend nicht beherrschen zu wollen oder dies nicht als notwendig anzusehen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es handelt es sich dabei um die grundlegenden Regelungen des Zivilprozesses. Wenn das 2. Examen direkt in den Richter- oder Anwaltsberuf führen soll, dann sollten solche Kenntnisse zumindest angestrebt werden. Aber vielleicht ist auch dieser divergierende Anspruch ein Grund für die teilweise unterirdische juristische Qualität von mündlichen Verhandlungen oder auch Schriftsätzen.
26.06.2019, 16:14
(26.06.2019, 16:00)Foerster schrieb:(26.06.2019, 14:42)Mate schrieb:(26.06.2019, 13:40)Foerster schrieb:(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb: Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
Zeit effektiv nutzen und Literatur im Umfang von mehreren tausend Seiten/3000 digitale Karteikarten passt für mich einfach nicht zusammen. Ein Skript erstmalig innerhalb eines Tages durchzuarbeiten ist mir bisher auch noch nicht gelungen. Und ob das Ganze in zwei Jahren "Hexenwerk" ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Deine Herangehensweise mag für Dich funktioniert haben. Ich glaube aber, dass sie nur für wenige Referendarinnen und Referendare überhaupt in Betracht kommt. Kann aber natürlich auch anders sein, können die anderen Mitlesenden vielleicht bestätigen oder verneinen.
Wenn Du etwa der Meinung bist, man müsste zu strafrechtlichen Standards irgendwelche Feinheiten beherrschen, dann ist das Deine Schwerpunktsetzung. Ich brauchte so etwas für die Klausuren nicht und für mich spielt Strafrecht in diesem Leben auch keine Rolle mehr. Deshalb kam für mich auch keine "nachhaltige" Lösung in Betracht, was auch immer das sein soll nach zwei Jahren Bibaufenthalt und fünf Jahren Studium.
Es freut mich aber, dass Du den besonderen Teil von Oberheim verinnerlicht hast. Dessen Beherrschen vor dem Examen allerdings als Selbstverständlichkeit hinzustellen, ist einfach falsch. Auch ohne diese 300 Seiten durchgearbeitet zu haben, kommt man gut durch die Klausuren.
Was ist denn die Alternative zu der von mir genannten Literatur? Irgendeine Grundlage benötigt man nun einmal für die Examensvorbereitung. Wie schon mal gesagt: Diejenigen, die bei Alpmann waren, mögen bitte alle ihre Unterlagen nebeneinander stellen oder schauen wie viel Material dort zusammengekommen ist.
Die ex-post Betrachtung, dass man dieses oder jenes nicht im Examen brauchte ist der Fehler bei der Beratschlagung der kommenden Kandidaten. Dieses Examen schreibt man höchstens 2x im Leben, sodass man sich auf alles vorbereiten sollte. Die Inhalte im Jäger stellen jedoch meiner Meinung nach keine Feinheiten dar, sondern bilden echte Fälle wider. Vor allem das Strafrecht lebt von einer hohen "Trefferquote", da ein bisschen strafbar in der Klausur oder auch im realen Leben nicht zielführend ist. Im Übrigen handelt es sich doch gerade nicht um Feinheiten, die nicht beherrscht werden, wenn immer noch eine beträchtliche Anzahl der Referendare durchfällt oder im unteren Bereich ist, weil Basics gerade nicht beherrscht werden.. Es geht doch gerade darum mit den von mir aufgezeigten Mitteln diese Basics+X zu beherrschen.
Den besonderen Teil des Oberheims anscheinend nicht beherrschen zu wollen oder dies nicht als notwendig anzusehen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es handelt es sich dabei um die grundlegenden Regelungen des Zivilprozesses. Wenn das 2. Examen direkt in den Richter- oder Anwaltsberuf führen soll, dann sollten solche Kenntnisse zumindest angestrebt werden. Aber vielleicht ist auch dieser divergierende Anspruch ein Grund für die teilweise unterirdische juristische Qualität von mündlichen Verhandlungen oder auch Schriftsätzen.
Ich habe rein mit Kaiserskripten gelernt und insbesondere keine 1000+ Seiten materielles Strafrecht wiederholt, kein Oberheim gelesen, etc. und trotzdem ein passables 2. Examen geschafft (knapp über 11 Punkte). Im Übrigen habe ich auch keine Reps oder Kaiserseminare besucht und auch keine Klausuren geschrieben. Jeder lernt anders und trainiert sich die Basics anders an. Einen Weg als DEN Richtigen zu bezeichnen, halte ich für fatal. Ich denke ein Grund dafür, dass viele scheitern ist, dass sie nicht den Mut haben, ihren eigenen Weg zu finden. Wichtig ist, dass man nicht der Herde folgt, um das eigene Gewissen zu beruhigen, obwohl man selbst Defizite hat, die man mit dem Herdenweg nicht beseitigen kann. Deswegen sollte die Diskussion, welches Lehrbuch oder Skript andere gelesen haben oder empfehlen, nur dazu beitragen, Ideen für die eigene Vorbereitung zu sammeln, aber keinesfalls sollte man sich hiervon verrückt machen lassen.
26.06.2019, 16:41
(26.06.2019, 16:14)Gast schrieb:(26.06.2019, 16:00)Foerster schrieb:(26.06.2019, 14:42)Mate schrieb:(26.06.2019, 13:40)Foerster schrieb:(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb: Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
Zeit effektiv nutzen und Literatur im Umfang von mehreren tausend Seiten/3000 digitale Karteikarten passt für mich einfach nicht zusammen. Ein Skript erstmalig innerhalb eines Tages durchzuarbeiten ist mir bisher auch noch nicht gelungen. Und ob das Ganze in zwei Jahren "Hexenwerk" ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Deine Herangehensweise mag für Dich funktioniert haben. Ich glaube aber, dass sie nur für wenige Referendarinnen und Referendare überhaupt in Betracht kommt. Kann aber natürlich auch anders sein, können die anderen Mitlesenden vielleicht bestätigen oder verneinen.
Wenn Du etwa der Meinung bist, man müsste zu strafrechtlichen Standards irgendwelche Feinheiten beherrschen, dann ist das Deine Schwerpunktsetzung. Ich brauchte so etwas für die Klausuren nicht und für mich spielt Strafrecht in diesem Leben auch keine Rolle mehr. Deshalb kam für mich auch keine "nachhaltige" Lösung in Betracht, was auch immer das sein soll nach zwei Jahren Bibaufenthalt und fünf Jahren Studium.
Es freut mich aber, dass Du den besonderen Teil von Oberheim verinnerlicht hast. Dessen Beherrschen vor dem Examen allerdings als Selbstverständlichkeit hinzustellen, ist einfach falsch. Auch ohne diese 300 Seiten durchgearbeitet zu haben, kommt man gut durch die Klausuren.
Was ist denn die Alternative zu der von mir genannten Literatur? Irgendeine Grundlage benötigt man nun einmal für die Examensvorbereitung. Wie schon mal gesagt: Diejenigen, die bei Alpmann waren, mögen bitte alle ihre Unterlagen nebeneinander stellen oder schauen wie viel Material dort zusammengekommen ist.
Die ex-post Betrachtung, dass man dieses oder jenes nicht im Examen brauchte ist der Fehler bei der Beratschlagung der kommenden Kandidaten. Dieses Examen schreibt man höchstens 2x im Leben, sodass man sich auf alles vorbereiten sollte. Die Inhalte im Jäger stellen jedoch meiner Meinung nach keine Feinheiten dar, sondern bilden echte Fälle wider. Vor allem das Strafrecht lebt von einer hohen "Trefferquote", da ein bisschen strafbar in der Klausur oder auch im realen Leben nicht zielführend ist. Im Übrigen handelt es sich doch gerade nicht um Feinheiten, die nicht beherrscht werden, wenn immer noch eine beträchtliche Anzahl der Referendare durchfällt oder im unteren Bereich ist, weil Basics gerade nicht beherrscht werden.. Es geht doch gerade darum mit den von mir aufgezeigten Mitteln diese Basics+X zu beherrschen.
Den besonderen Teil des Oberheims anscheinend nicht beherrschen zu wollen oder dies nicht als notwendig anzusehen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es handelt es sich dabei um die grundlegenden Regelungen des Zivilprozesses. Wenn das 2. Examen direkt in den Richter- oder Anwaltsberuf führen soll, dann sollten solche Kenntnisse zumindest angestrebt werden. Aber vielleicht ist auch dieser divergierende Anspruch ein Grund für die teilweise unterirdische juristische Qualität von mündlichen Verhandlungen oder auch Schriftsätzen.
Ich habe rein mit Kaiserskripten gelernt und insbesondere keine 1000+ Seiten materielles Strafrecht wiederholt, kein Oberheim gelesen, etc. und trotzdem ein passables 2. Examen geschafft (knapp über 11 Punkte). Im Übrigen habe ich auch keine Reps oder Kaiserseminare besucht und auch keine Klausuren geschrieben. Jeder lernt anders und trainiert sich die Basics anders an. Einen Weg als DEN Richtigen zu bezeichnen, halte ich für fatal. Ich denke ein Grund dafür, dass viele scheitern ist, dass sie nicht den Mut haben, ihren eigenen Weg zu finden. Wichtig ist, dass man nicht der Herde folgt, um das eigene Gewissen zu beruhigen, obwohl man selbst Defizite hat, die man mit dem Herdenweg nicht beseitigen kann. Deswegen sollte die Diskussion, welches Lehrbuch oder Skript andere gelesen haben oder empfehlen, nur dazu beitragen, Ideen für die eigene Vorbereitung zu sammeln, aber keinesfalls sollte man sich hiervon verrückt machen lassen.
Nur zur Klarstellung: Das Buch von Jäger besteht nicht aus 1000 Seiten Strafrecht in Schriftgröße 10, sondern zu einem Großteil aus Fällen mit langen Lösungsskizzen und Beispielen.
Ich empfehle das Buch wegen der Aktualität, da dort die neuesten BGH Entscheidungen enthalten sind, die "examensgefährlich" sind (wie es manch einer ausdrückt).
Mein Beitrag war auch an diejenigen gerichtet, die vielleicht schon verrückt gemacht wurden. Ich finde es lediglich schade, dass viele ihr Potenzial nicht ausnutzen, weil sie mit ungeeigneten Materialien lernen.
Natürlich gibt es Leute wie Dich, die nur mit den Kaiserskripten ausgekommen sind, wobei Du dann über ein gutes Fundament verfügt haben musst, weil z.B. das Kaiser-Skritp zum Zwangsvollstreckungsrecht den Ablauf der Vollstreckung und den Hintergrund der Regelungen nicht erklärt. Wenn man Glück hat, benötigt man dieses Wissen auch nicht. Wenn man aber insgesamt Schwierigkeiten hat, lohnt es sich gerade die Grundlagen anhand geeigneter Literatur zu erlernen, statt oben mit dem Kaiser-Skript anzufangen.
Nur mal ein Beispiel aus meinem Examen:
Im Ö-Recht ging es um die Überprüfung der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Ca. 50 % der Mitschreibenden, mit denen ich gesprochen habe, haben eine Feststellungsklage geprüft. Dabei wäre § 47 VwGO richtig gewesen. Dies stand ganz normal in dem von mir genutzten Lehrbuch für Kommunalrecht, während die Freunde bei Alpmann dies anscheinend nicht vermittelt bekommen haben. Insofern war es für mich unerheblich, ob nicht zu 95% ein 123er oder Baurecht drankommt.
Keine Klausuren geschrieben zu haben scheint für mich eher fernliegend, da ich davon ausgehe, dass es in jedem Bundesland Pflichtklausuren gibt.