18.08.2023, 20:36
Hi,
ich ärgere mich gerade maßlos über mich, dass ich meine Bewerbungsunterlagen für die Referendarausbildung per Einschreiben geschickt habe. Von der Post habe ich jetzt sinngemäß die Nachricht: Liegt seit 16.08. zur Abholung bereit. Abgeholt worden ist natürlich noch nichts. Ich kann mir auch vorstellen dass die beim Gericht da auch keinen großen Bock drauf haben.
Meine Intention war, den Brief verfolgen zu können, sodass ich meine Unterlagen sicher angekommen weiß. Wusste gar nichts von einem Einschreiben, da habe ich nicht drauf geachtet...
War das jetzt mega blöd und wird das überhaupt zeitnah abgeholt oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??
Bewerbungsfrist tickt ja weiter. Montag werde ich natürlich beim OLG mal durchrufen.
Gruß
ich ärgere mich gerade maßlos über mich, dass ich meine Bewerbungsunterlagen für die Referendarausbildung per Einschreiben geschickt habe. Von der Post habe ich jetzt sinngemäß die Nachricht: Liegt seit 16.08. zur Abholung bereit. Abgeholt worden ist natürlich noch nichts. Ich kann mir auch vorstellen dass die beim Gericht da auch keinen großen Bock drauf haben.
Meine Intention war, den Brief verfolgen zu können, sodass ich meine Unterlagen sicher angekommen weiß. Wusste gar nichts von einem Einschreiben, da habe ich nicht drauf geachtet...
War das jetzt mega blöd und wird das überhaupt zeitnah abgeholt oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??
Bewerbungsfrist tickt ja weiter. Montag werde ich natürlich beim OLG mal durchrufen.
Gruß
18.08.2023, 22:49
Du meinst ein Einschreiben per Rückschein?
Bitte nie, nie, nie wieder diese Art des Einschreibens verwenden. Ich kenne nur einen einzigen Vorteil dieses Einschreibens, und auch das nur, wenn der Empfänger anwesend ist --> der quittierte persönliche Empfang.
Dafür kann ich dir etliche Nachteile ausführen. Den bekanntesten erlebst du gerade selbst. Das ist eigentlich der Klassiker.
Wenn ich die Zustellung nachverfolgen können will, schicke ich immer per "Einschreiben Einwurf". Bei dem quittiert der Zusteller die Zustellung mit Datum und Uhrzeit im Briefkasten.
100% sicher ist die auch nicht, da es diverse rechtliche Fallstricke gibt, aber für den "Privatgebrauch", wenn du nur für dich die Zustellung nachverfolgen können willst, ist das die beste und günstigste Variante.
Dir bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, am Montag dort anzurufen. Im Zweifel wird man dich bitten, die Unterlagen noch einmal zu schicken, deswegen würde ich diese schon einmal erneut raussuchen.
PS: offtopic, aber weil ich als Arbeitsrechtlicherin immer wiede mal vor dem Problem der rechtsicheren Zustellung einer Kündigung stehe: 100% sicher ist nur der Bote/Zeuge, der das Eintüten des Inhalts gesehen hat.
Bitte nie, nie, nie wieder diese Art des Einschreibens verwenden. Ich kenne nur einen einzigen Vorteil dieses Einschreibens, und auch das nur, wenn der Empfänger anwesend ist --> der quittierte persönliche Empfang.
Dafür kann ich dir etliche Nachteile ausführen. Den bekanntesten erlebst du gerade selbst. Das ist eigentlich der Klassiker.
Wenn ich die Zustellung nachverfolgen können will, schicke ich immer per "Einschreiben Einwurf". Bei dem quittiert der Zusteller die Zustellung mit Datum und Uhrzeit im Briefkasten.
100% sicher ist die auch nicht, da es diverse rechtliche Fallstricke gibt, aber für den "Privatgebrauch", wenn du nur für dich die Zustellung nachverfolgen können willst, ist das die beste und günstigste Variante.
Dir bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, am Montag dort anzurufen. Im Zweifel wird man dich bitten, die Unterlagen noch einmal zu schicken, deswegen würde ich diese schon einmal erneut raussuchen.
PS: offtopic, aber weil ich als Arbeitsrechtlicherin immer wiede mal vor dem Problem der rechtsicheren Zustellung einer Kündigung stehe: 100% sicher ist nur der Bote/Zeuge, der das Eintüten des Inhalts gesehen hat.
18.08.2023, 22:49
(18.08.2023, 20:36)Tarzan schrieb: Hi,
ich ärgere mich gerade maßlos über mich, dass ich meine Bewerbungsunterlagen für die Referendarausbildung per Einschreiben geschickt habe. Von der Post habe ich jetzt sinngemäß die Nachricht: Liegt seit 16.08. zur Abholung bereit. Abgeholt worden ist natürlich noch nichts. Ich kann mir auch vorstellen dass die beim Gericht da auch keinen großen Bock drauf haben.
Meine Intention war, den Brief verfolgen zu können, sodass ich meine Unterlagen sicher angekommen weiß. Wusste gar nichts von einem Einschreiben, da habe ich nicht drauf geachtet...
War das jetzt mega blöd und wird das überhaupt zeitnah abgeholt oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??
Bewerbungsfrist tickt ja weiter. Montag werde ich natürlich beim OLG mal durchrufen.
Gruß
Also je nachdem was das OLG dir am Montag sagt und wie die lange die Frist noch läuft würde ich entweder
a) die Unterlagen sicherheitshalber ein weiteres mal verschicken oder
b) warten ob es doch noch abgeholt wird. Wenn nicht wird das Einschreiben nach sieben Werktagen an dich zurück gesandt. Dann kannst du es erneut versenden. Dann aber bitte als Einwurf-Einschreiben ;)
19.08.2023, 09:02
Danke euch beiden für den Rat. Werde es so machen.
21.08.2023, 21:53
(18.08.2023, 22:49)Egal schrieb: Du meinst ein Einschreiben per Rückschein?
Bitte nie, nie, nie wieder diese Art des Einschreibens verwenden. Ich kenne nur einen einzigen Vorteil dieses Einschreibens, und auch das nur, wenn der Empfänger anwesend ist --> der quittierte persönliche Empfang.
Dafür kann ich dir etliche Nachteile ausführen. Den bekanntesten erlebst du gerade selbst. Das ist eigentlich der Klassiker.
Wenn ich die Zustellung nachverfolgen können will, schicke ich immer per "Einschreiben Einwurf". Bei dem quittiert der Zusteller die Zustellung mit Datum und Uhrzeit im Briefkasten.
100% sicher ist die auch nicht, da es diverse rechtliche Fallstricke gibt, aber für den "Privatgebrauch", wenn du nur für dich die Zustellung nachverfolgen können willst, ist das die beste und günstigste Variante.
Dir bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, am Montag dort anzurufen. Im Zweifel wird man dich bitten, die Unterlagen noch einmal zu schicken, deswegen würde ich diese schon einmal erneut raussuchen.
PS: offtopic, aber weil ich als Arbeitsrechtlicherin immer wiede mal vor dem Problem der rechtsicheren Zustellung einer Kündigung stehe: 100% sicher ist nur der Bote/Zeuge, der das Eintüten des Inhalts gesehen hat.
Einschreiben-Rückschein ist nie zu wählen, wenn es um Fristsachen geht. Ansonsten ist es egal. Lernt man doch schon im 1. Semester.
Kommt es in der Praxis vor dem Arbeitsgericht usw. oft vor, dass per Einschreiben versendet und zugestellt wurde, der Empfänger (der Kündigung bspw.) behauptet, der Briefumschlag wäre leer gewesen oder er habe den Brief nie erhalten? Glaubt das Gericht dem Sendungsprotokoll der Deutschen Poste mehr als dem Empfänger?
21.08.2023, 22:16
(21.08.2023, 21:53)Max Sauer schrieb: Einschreiben-Rückschein ist nie zu wählen, wenn es um Fristsachen geht. Ansonsten ist es egal. Lernt man doch schon im 1. Semester.
Kommt es in der Praxis vor dem Arbeitsgericht usw. oft vor, dass per Einschreiben versendet und zugestellt wurde, der Empfänger (der Kündigung bspw.) behauptet, der Briefumschlag wäre leer gewesen oder er habe den Brief nie erhalten? Glaubt das Gericht dem Sendungsprotokoll der Deutschen Poste mehr als dem Empfänger?
Aus der Erinnerung:
Einschreiben Rückschein beweist nur das etwas angekommen ist. Nicht was.
Nach der Beweislastverteilung muss der AG beweisen das die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde, nicht das irgendwas beim Adressaten angekommen ist.
Daher bleibt der AG in diesen Fällen Beweis schuldig und verliert den Prozess.
Alternative wäre: 1. Die Eintüten vor Zeugen + 4 Augen Botenlösung
oder 2. (als richtiges Schmankerl) die Zustellung per Gerichtsvollzieher nach 192 ZPO!
21.08.2023, 22:42
(21.08.2023, 21:53)Max Sauer schrieb:(18.08.2023, 22:49)Egal schrieb: Du meinst ein Einschreiben per Rückschein?
Bitte nie, nie, nie wieder diese Art des Einschreibens verwenden. Ich kenne nur einen einzigen Vorteil dieses Einschreibens, und auch das nur, wenn der Empfänger anwesend ist --> der quittierte persönliche Empfang.
Dafür kann ich dir etliche Nachteile ausführen. Den bekanntesten erlebst du gerade selbst. Das ist eigentlich der Klassiker.
Wenn ich die Zustellung nachverfolgen können will, schicke ich immer per "Einschreiben Einwurf". Bei dem quittiert der Zusteller die Zustellung mit Datum und Uhrzeit im Briefkasten.
100% sicher ist die auch nicht, da es diverse rechtliche Fallstricke gibt, aber für den "Privatgebrauch", wenn du nur für dich die Zustellung nachverfolgen können willst, ist das die beste und günstigste Variante.
Dir bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, am Montag dort anzurufen. Im Zweifel wird man dich bitten, die Unterlagen noch einmal zu schicken, deswegen würde ich diese schon einmal erneut raussuchen.
PS: offtopic, aber weil ich als Arbeitsrechtlicherin immer wiede mal vor dem Problem der rechtsicheren Zustellung einer Kündigung stehe: 100% sicher ist nur der Bote/Zeuge, der das Eintüten des Inhalts gesehen hat.
Einschreiben-Rückschein ist nie zu wählen, wenn es um Fristsachen geht. Ansonsten ist es egal. Lernt man doch schon im 1. Semester.
Kommt es in der Praxis vor dem Arbeitsgericht usw. oft vor, dass per Einschreiben versendet und zugestellt wurde, der Empfänger (der Kündigung bspw.) behauptet, der Briefumschlag wäre leer gewesen oder er habe den Brief nie erhalten? Glaubt das Gericht dem Sendungsprotokoll der Deutschen Poste mehr als dem Empfänger?
Ich hatte es noch nicht, aber man wird in jeder Fortbildung wieder dran erinnert.
Wenn man Arbeitgeber vertritt, weißt man auf das Problem hin. Die meisten nehmen trotzdem das Einwurfeinschreiben, wenn sie nicht vorbeifahren können oder wollen.
Warum dem TE das Malheur passiert ist? Keine Ahnung, shit happens. Hat wohl jeder von uns mal so einen geistigen Ausfall. Beim nächsten Mal ist man schlauer