17.08.2023, 14:29
Bspw. dieser: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...22__SR.pdf
Im Bearbeitervermerk steht nix von der Sachverhaltsdarstellung.
Ist auf diese im Vortrag also zu verzichten?
Im Bearbeitervermerk steht nix von der Sachverhaltsdarstellung.
Ist auf diese im Vortrag also zu verzichten?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
17.08.2023, 14:45
(17.08.2023, 14:29)gw23 schrieb: Bspw. dieser: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...22__SR.pdf
Im Bearbeitervermerk steht nix von der Sachverhaltsdarstellung.
Ist auf diese im Vortrag also zu verzichten?
Du sollst das begutachten.
Da schreibe ich auch keine Sachverhaltsdarstellung im A-Gutachten. Also ja, würde drauf verzichten und nur hinreichenden Tatverdacht und prozessuales prüfen.
17.08.2023, 15:57
Ich kenne einige, die auch den Sachverhalt im Aktenvortrag dargestellt hatten aus StA Sicht (NRW).
Informier dich besser nochmal gut!
Informier dich besser nochmal gut!
17.08.2023, 19:06
18.08.2023, 00:31
(17.08.2023, 19:06)gw23 schrieb:(17.08.2023, 15:57)Lost_inPages schrieb: Ich kenne einige, die auch den Sachverhalt im Aktenvortrag dargestellt hatten aus StA Sicht (NRW).
Informier dich besser nochmal gut!
"Hatten" im Examen oder Ref-AG?
Eine Freundin hatte sich auf ihr Examen vorbereitet mit Aktenvorträge und sie sollte - soweit ich mich erinnere - eine Beschwerde der StA prüfen. Vor der rechtlichen Prüfung hat sie den Sachverhalt dargestellt. Ob es so zu machen war, weiß ich nicht.
Sonst frag doch mal einen deiner früheren AG Leiter. Die werden es bestimmt wissen.
18.08.2023, 03:15
(18.08.2023, 00:31)Lost_inPages schrieb:(17.08.2023, 19:06)gw23 schrieb:(17.08.2023, 15:57)Lost_inPages schrieb: Ich kenne einige, die auch den Sachverhalt im Aktenvortrag dargestellt hatten aus StA Sicht (NRW).
Informier dich besser nochmal gut!
"Hatten" im Examen oder Ref-AG?
Eine Freundin hatte sich auf ihr Examen vorbereitet mit Aktenvorträge und sie sollte - soweit ich mich erinnere - eine Beschwerde der StA prüfen. Vor der rechtlichen Prüfung hat sie den Sachverhalt dargestellt. Ob es so zu machen war, weiß ich nicht.
Sonst frag doch mal einen deiner früheren AG Leiter. Die werden es bestimmt wissen.
Das ist eine fernliegende Annahme - viele AG Leiter haben keine Mündliche außer der Eigenen gesehen. Aber natürlich sinnvoll bei jemandem nachzufragen, wer bei mündlichen Prüfungen regelmäßig beisitzt :)
18.08.2023, 07:45
In NRW hat ein Sachbericht stets zu erfolgen
18.08.2023, 14:15
IMMER mit Sachbericht, auch bei allen strafrechtlichen Vortragsarten!
Ich hatte auch Strafrecht und unserer war auch aus StA Perspektive. Und die Kritik an der Unvollständigkeit der Sachberichte teilweise war schon sehr ordentlich.
Dass man es in Klausuren in A-Gutachten nicht macht, ist auch kein Argument es im Vortrag nicht zu machen! In den Z2 Klausuren schreibt man auch keinen sachbericht und im anwaltlichen Vortrag schon!
Ich hatte auch Strafrecht und unserer war auch aus StA Perspektive. Und die Kritik an der Unvollständigkeit der Sachberichte teilweise war schon sehr ordentlich.
Dass man es in Klausuren in A-Gutachten nicht macht, ist auch kein Argument es im Vortrag nicht zu machen! In den Z2 Klausuren schreibt man auch keinen sachbericht und im anwaltlichen Vortrag schon!
18.08.2023, 19:11
(18.08.2023, 14:15)Okt2022 schrieb: IMMER mit Sachbericht, auch bei allen strafrechtlichen Vortragsarten!
Ich hatte auch Strafrecht und unserer war auch aus StA Perspektive. Und die Kritik an der Unvollständigkeit der Sachberichte teilweise war schon sehr ordentlich.
Dass man es in Klausuren in A-Gutachten nicht macht, ist auch kein Argument es im Vortrag nicht zu machen! In den Z2 Klausuren schreibt man auch keinen sachbericht und im anwaltlichen Vortrag schon!
Also aus StA-Sicht den feststehenden Sachverhalt "nach Beweiswürdigung" vortragen (wie Konkretum der Anklageschrift?), oder vielmehr, welcher Zeuge was gesagt hat?
18.08.2023, 21:00
(18.08.2023, 19:11)gw23 schrieb:(18.08.2023, 14:15)Okt2022 schrieb: IMMER mit Sachbericht, auch bei allen strafrechtlichen Vortragsarten!
Ich hatte auch Strafrecht und unserer war auch aus StA Perspektive. Und die Kritik an der Unvollständigkeit der Sachberichte teilweise war schon sehr ordentlich.
Dass man es in Klausuren in A-Gutachten nicht macht, ist auch kein Argument es im Vortrag nicht zu machen! In den Z2 Klausuren schreibt man auch keinen sachbericht und im anwaltlichen Vortrag schon!
Also aus StA-Sicht den feststehenden Sachverhalt "nach Beweiswürdigung" vortragen (wie Konkretum der Anklageschrift?), oder vielmehr, welcher Zeuge was gesagt hat?
Den Sachverhalt, wie er aus deiner Sicht feststeht. Ich habe das immer eingeleitet mit "Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde, der auf der Einlassung des beschuldigten und der Aussagen der Zeugen X, Y und Z beruht". So in der Art jedenfalls, halt immer angepasst je nach konkretem Vortrag.
Wichtig ist halt anzugeben worauf die Sachverhaltsschilderung beruht. Wurde uns zumindest immer gesagt und hat unsere Prüfungskommission auch befürwortet in den Bewertungen am Schluss