03.08.2023, 16:06
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein weiteres Stationszeugnis erhalten und bin mir unsicher, wie ich das einordnen soll von den Formulierungen. Die Note lag im VB-Bereich und der Ausbilder meinte, dass er examensnah bewertet. So sind dann auch die Einzelnoten größtenteils im befriedigenden Bereich geblieben. Er meinte aber, dass ich dafür ein aussagefähiges und "tolles" Zeugnis bekomme. Im Vergleich zu den AG-Zeugnissen und anderen Stationsnoten ist das Zeugnis von der Note zumindest schlecht für meine Ansprüche.
Ausgewählte Formulierungen im Zeugnis waren dann folgende:
"übertragenen Aufgaben hat sie in allen Fällen sachgerecht und pünktlich erledigt"
"praktische Arbeiten waren in der Regel mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar"
"sehr ausgeprägtes gutes Judiz"
"Eignung für den Dienst erkennbar"
"gute Rechts- und Allgemeinkenntnisse und in der Lage übertragene Aufgaben selbstständig zu erledigen"
Ist das vom Text zumindest ein "gutes" Zeugnis?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
ich habe vor kurzem ein weiteres Stationszeugnis erhalten und bin mir unsicher, wie ich das einordnen soll von den Formulierungen. Die Note lag im VB-Bereich und der Ausbilder meinte, dass er examensnah bewertet. So sind dann auch die Einzelnoten größtenteils im befriedigenden Bereich geblieben. Er meinte aber, dass ich dafür ein aussagefähiges und "tolles" Zeugnis bekomme. Im Vergleich zu den AG-Zeugnissen und anderen Stationsnoten ist das Zeugnis von der Note zumindest schlecht für meine Ansprüche.
Ausgewählte Formulierungen im Zeugnis waren dann folgende:
"übertragenen Aufgaben hat sie in allen Fällen sachgerecht und pünktlich erledigt"
"praktische Arbeiten waren in der Regel mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar"
"sehr ausgeprägtes gutes Judiz"
"Eignung für den Dienst erkennbar"
"gute Rechts- und Allgemeinkenntnisse und in der Lage übertragene Aufgaben selbstständig zu erledigen"
Ist das vom Text zumindest ein "gutes" Zeugnis?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
03.08.2023, 16:27
(03.08.2023, 16:06)Ref_2023 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein weiteres Stationszeugnis erhalten und bin mir unsicher, wie ich das einordnen soll von den Formulierungen. Die Note lag im VB-Bereich und der Ausbilder meinte, dass er examensnah bewertet. So sind dann auch die Einzelnoten größtenteils im befriedigenden Bereich geblieben. Er meinte aber, dass ich dafür ein aussagefähiges und "tolles" Zeugnis bekomme. Im Vergleich zu den AG-Zeugnissen und anderen Stationsnoten ist das Zeugnis von der Note zumindest schlecht für meine Ansprüche.
Ausgewählte Formulierungen im Zeugnis waren dann folgende:
"übertragenen Aufgaben hat sie in allen Fällen sachgerecht und pünktlich erledigt"
"praktische Arbeiten waren in der Regel mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar"
"sehr ausgeprägtes gutes Judiz"
"Eignung für den Dienst erkennbar"
"gute Rechts- und Allgemeinkenntnisse und in der Lage übertragene Aufgaben selbstständig zu erledigen"
Ist das vom Text zumindest ein "gutes" Zeugnis?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Um es kurz zu machen: Die Noten sind vollkommen irrelevant (O-Ton: alle bisherigen AG-Leiter).
Es ist nett, wenn du bspw am LG warst und dort Kapitalmarktrecht gemacht hast und dann irgendwo in dem Bereich als Anwältin einsteigen willst.
Dann kannst du im Anschreiben (wenn überhaupt) einen Satz dazu schreiben und dass dich das damals natürlich schon brennend interessiert hat. Da die Note bei 9+x liegt ist das nett aber hilft dir auch nicht wenn das 2. Examen bei 5 Punken liegt. :)
Finde den Text wohlwollend und toll. Darauf kannst du stolz sein.
05.08.2023, 09:23
"Eignung für den Dienst erkennbar" klingt mit Blick auf den üblichen Zeugnissprech jetzt - auch mit Blick auf die Note - nicht zwingend besonders gut, würde ich sagen, sondern kann auch als "Bei viel Wohlwollen kann man auch mal irgendwo am Horizont eine Eigenschaft finden, die einen guten Beamten/Richter auszeichnet" aufgefasst werden.
Ich habe mal in meinen Stastszeugnissen gewühlt. Dort stand dann etwas von "Wir halten X für eine Tätigkeit in der Ministerialverwaltung für hervorragend geeignet." oder "Für jedes richterliche Amt wäre X eine Bereicherung." (alle Staatszeugnisse 15 P.)
Aber ganz ehrlich: Diese Zeugnisse interessieren absolut niemanden (wenn du nicht zum Staat willst und auch da kommen erst mal die Examensnoten, dann ganz lange nichts, dann politische Faktoren und dann das Auftreten/Stationszeugnisse). Die Prüfer in der Mündlichen honorieren gute Zeugnisnoten auch Null. Und Staatszeugnisse sind den allermeisten Kanzleien auch völlig egal. Letztere gucken auf das Zeugnis zur Anwaltsstation und in meinem Fall insbes. auf das Arbeitszeugnis meines DV, bei dem ich mehrere Jahre WisMit war. Für einen wirklich seriösen Einblick sind diese paarmonatigen Stationen halt einfach viel zu kurz.
Ich habe mal in meinen Stastszeugnissen gewühlt. Dort stand dann etwas von "Wir halten X für eine Tätigkeit in der Ministerialverwaltung für hervorragend geeignet." oder "Für jedes richterliche Amt wäre X eine Bereicherung." (alle Staatszeugnisse 15 P.)
Aber ganz ehrlich: Diese Zeugnisse interessieren absolut niemanden (wenn du nicht zum Staat willst und auch da kommen erst mal die Examensnoten, dann ganz lange nichts, dann politische Faktoren und dann das Auftreten/Stationszeugnisse). Die Prüfer in der Mündlichen honorieren gute Zeugnisnoten auch Null. Und Staatszeugnisse sind den allermeisten Kanzleien auch völlig egal. Letztere gucken auf das Zeugnis zur Anwaltsstation und in meinem Fall insbes. auf das Arbeitszeugnis meines DV, bei dem ich mehrere Jahre WisMit war. Für einen wirklich seriösen Einblick sind diese paarmonatigen Stationen halt einfach viel zu kurz.