• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Rubrum im GPA
Antworten

 
Rubrum im GPA
GPAMember
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#1
30.07.2023, 11:24
Ich stelle mir die Frage, wie die Prüflinge im GPA-Nord Bereich mit dem Rubrum im Examen umgegangen sind.

In Schleswig-Holstein ist es so, dass man Linksbündig nur das Aktenzeichen und dann übereinander "Landgericht Kiel" "Im Namen des Volkes" und dann "Urteil" schreibt.
In Hamburg schreibt man jedoch Linksbündig sowohl das Gericht als auch das Aktenzeichen und dann mittig "Urteil" und danach erst "Im Namen des Volkes". Also umgekehrt.

Daher meine Fragen: 
Wird das nachteilig bewertet, wenn der Korrektor aus einem anderen Bundesland kommt? 
Und "verrät" man dann nicht eigentlich seine Herkunft? Eigentlich darf man darauf ja keinen Hinweis geben. 

Wie habt Ihr das gemacht bzw. habt ihr da Erfahrungen durch Klausureinsichten?
Suchen
Zitieren
Konova
Member
***
Beiträge: 235
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#2
30.07.2023, 11:47
(30.07.2023, 11:24)GPAMember schrieb:  Ich stelle mir die Frage, wie die Prüflinge im GPA-Nord Bereich mit dem Rubrum im Examen umgegangen sind.

In Schleswig-Holstein ist es so, dass man Linksbündig nur das Aktenzeichen und dann übereinander "Landgericht Kiel" "Im Namen des Volkes" und dann "Urteil" schreibt.
In Hamburg schreibt man jedoch Linksbündig sowohl das Gericht als auch das Aktenzeichen und dann mittig "Urteil" und danach erst "Im Namen des Volkes". Also umgekehrt.

Daher meine Fragen: 
Wird das nachteilig bewertet, wenn der Korrektor aus einem anderen Bundesland kommt? 
Und "verrät" man dann nicht eigentlich seine Herkunft? Eigentlich darf man darauf ja keinen Hinweis geben. 

Wie habt Ihr das gemacht bzw. habt ihr da Erfahrungen durch Klausureinsichten?

Nein. In Hamburg kommt nur linksbündig das Aktenzeichen. In die Mitte kommt dann Gericht / Urteilsüberschrift / Im Namen des Volkes


Ob du zuerst die Urteilsüberschrift schreibst oder zuerst im Namen des Volkes ist aber Geschmackssache, obwohl in Hamburg zuerst die Urteilsüberschrift üblich ist. Der BGH macht es ja auch umgekehrt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2023, 11:51 von Konova.)
Suchen
Zitieren
GPAMember
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#3
30.07.2023, 11:59
Bist du Dir sicher? Ich kenne es in Hamburg nur linksbündig.

Siehe auch bitte diese Beispiele: 
https://www.vzbv.de/sites/default/files/...3.2021.pdf
https://www.verbraucherzentrale.de/sites..._18-22.pdf
https://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmi...182_20.pdf
https://www.verbraucherzentrale.de/sites..._18-22.pdf
Suchen
Zitieren
Konova
Member
***
Beiträge: 235
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#4
30.07.2023, 12:08
(30.07.2023, 11:59)GPAMember schrieb:  Bist du Dir sicher? Ich kenne es in Hamburg nur linksbündig.

Siehe auch bitte diese Beispiele: 
https://www.vzbv.de/sites/default/files/...3.2021.pdf
https://www.verbraucherzentrale.de/sites..._18-22.pdf
https://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmi...182_20.pdf
https://www.verbraucherzentrale.de/sites..._18-22.pdf

Ich würde das Gericht eher mittig schreiben, weil du ja auch kein Wappen in der Klausur dort anbringst, quasi als Ersatz. Das ist dann aber wohl auch eher Geschmackssache. Und wenn es auch der BGH so macht sollte das auch in der Prüfungsanfechtung stand halten.

Mein obiger Vorschlag mit nur dem Aktenzeichen links und der Gerichtsbezeichnung in der Mitte ist jedenfalls bei sämtlichen Korrekturen (insb. Hamburger Richter) meiner Klausuren nie auf Kritik gestoßen.
Suchen
Zitieren
GPAMember
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#5
30.07.2023, 12:10
Vielen Dank für den Hinweis! Dann ist man sicherlich auf der sicheren Seite, insbesondere wegen der länderübergreifenden Korrektur, wenn man das Gericht auch mittig schreibt.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus