19.06.2019, 19:56
(18.06.2019, 22:43)Gast NRW schrieb: Es geht doch um die Zeit nach den schriftlichen des zweiten Versuchs oder ?
Nach den Klausuren vom zweiten Versuch kannst du dich entlassen lassen ... dann bekommst du 4 Monate später ganz normal wie alle anderen auch deine Ladung...
Ich spreche aus Erfahrung;)...
ich habe vorher mit dem LJPA gesprochen und es war überhaupt kein Problem!
Und meinem Ergebnis hat es übrigens keinen Schaden zugefügt da ich wohl auch keine 4 Monate lang gelernt hätte...
Es ist nur anstrengender wenn die Mündliche kurz bevorsteht und man noch nebenbei arbeiten muss. Aber auch das ist mit guter Organisation und Disziplin machbar!
Wünsche dir aber jetzt erst einmal weiterhin viel Erfolg
Das hat meine Frage geklärt.
Aller besten Dank! :)