20.06.2019, 00:13
Manche stehen drauf im Schlafzimmer gerade nicht der Chef zu sein... ist auch ok, oder?
Zurück zum Thema:
Hinsichtlich Tips für die Sitzung kann ich bisher nur berichten, dass § 153 StPO nie ein Grund zum Rumbrüllen war. Meistens hat der Vorsitzende das in den Fällen, in denen er das für angemessen hielt, schon selbst ins Spiel gebracht. Und ohne Zustimmung des StA geht eh nix. Man kann sich also auch gaaaaanz gelassen zurücklehnen, den Verteidiger erstmal seinen Schwachsinn erzählen lassen und dann ganz ruhig sagen: "Ich bin zwar immer konsensorientiert, aber damit haben sich mich heute leider nicht überzeugt." Und dann genüsslich zusehen wie die Seifenblase § 153 StPO vor den Augen aller Beteiligten platzt. Herrlich.
Meiner Erfahrung nach, sollte man sich allerdings nie vom Verteidiger bei der Befragung unterbrechen/reinreden lassen. Das muss gleich abgebügelt werden. Er hat hinterher ebenfalls ein Fragerecht. Aber auch das geht sachlich und ohne Eier auf dem Tisch, jedenfalls meistens. Habe am Anfang manchmal den Fehler gemacht, mich davon verwirren und aus dem Konzept bringen zu lassen. Sofort kontern, 2 Lautstärken höher: "Wenn Sie meine Frage nicht förmlich beanstanden wollen, dann unterbrechen Sie mich bitte nicht bei meinem Fragerecht." Dann ist in der Regel auch sofort Ruhe von gegenüber.
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Hinsichtlich Tips für die Sitzung kann ich bisher nur berichten, dass § 153 StPO nie ein Grund zum Rumbrüllen war. Meistens hat der Vorsitzende das in den Fällen, in denen er das für angemessen hielt, schon selbst ins Spiel gebracht. Und ohne Zustimmung des StA geht eh nix. Man kann sich also auch gaaaaanz gelassen zurücklehnen, den Verteidiger erstmal seinen Schwachsinn erzählen lassen und dann ganz ruhig sagen: "Ich bin zwar immer konsensorientiert, aber damit haben sich mich heute leider nicht überzeugt." Und dann genüsslich zusehen wie die Seifenblase § 153 StPO vor den Augen aller Beteiligten platzt. Herrlich.
Meiner Erfahrung nach, sollte man sich allerdings nie vom Verteidiger bei der Befragung unterbrechen/reinreden lassen. Das muss gleich abgebügelt werden. Er hat hinterher ebenfalls ein Fragerecht. Aber auch das geht sachlich und ohne Eier auf dem Tisch, jedenfalls meistens. Habe am Anfang manchmal den Fehler gemacht, mich davon verwirren und aus dem Konzept bringen zu lassen. Sofort kontern, 2 Lautstärken höher: "Wenn Sie meine Frage nicht förmlich beanstanden wollen, dann unterbrechen Sie mich bitte nicht bei meinem Fragerecht." Dann ist in der Regel auch sofort Ruhe von gegenüber.
Nachrichten in diesem Thema
Staatsanwaltschaft - von RLPler - 11.06.2019, 23:05
RE: Staatsanwaltschaft - von AnfängerHE - 11.06.2019, 23:23
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast - 12.06.2019, 00:41
RE: Staatsanwaltschaft - von RLPler - 12.06.2019, 03:21
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RE: Staatsanwaltschaft - von Buben - 18.06.2019, 18:28
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast55 - 18.06.2019, 20:41
RE: Staatsanwaltschaft - von Tony - 19.06.2019, 10:28
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RE: Staatsanwaltschaft - von RiAG - 19.06.2019, 21:12
RE: Staatsanwaltschaft - von Anfänger - 20.06.2019, 00:13
RE: Staatsanwaltschaft - von Buben - 20.06.2019, 20:59
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast - 24.06.2019, 15:24
RE: Staatsanwaltschaft - von RLPler - 25.06.2019, 13:33
RE: Staatsanwaltschaft - von RiHH - 25.06.2019, 14:47
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast - 25.06.2019, 16:04
RE: Staatsanwaltschaft - von BlnRi - 25.06.2019, 16:05
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast - 26.06.2019, 00:08
RE: Staatsanwaltschaft - von sta - 30.06.2019, 13:45
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast - 30.06.2019, 21:32
RE: Staatsanwaltschaft - von Gast - 30.06.2019, 23:25
RE: Staatsanwaltschaft - von GastBerlin - 17.10.2019, 17:09