30.05.2023, 19:51
Hallo,
ich bin angestellter RA in einer kleinen Kanzlei in Ostdeutschland (5 Anwälte). Ich verdiene ca. 45k. Nun ist das erste Jahr bald rum und ich frage mich, ob ich mehr verlangen kann. Ich habe ca. 100.000 Euro Umsatz mit meinem eigenen Dezernat gemacht, wobei man natürlich bedenken muss, dass die ersten 2-3 Monate nicht wirklich was reingekommen ist außer Erstberatungsgebuhren. Was meint ihr? Könnte ich mehr verlangen und wenn ja, wie viel? Ist es richtig, dass ich für die Kanzlei gerade Mal kostendeckend bin, wenn ich das 3-fache meines Bruttogehaltes als Umsatz generiere?
Vielen Dank schon Mal für eure zahlreichen Antworten.
Liebe Grüße
ich bin angestellter RA in einer kleinen Kanzlei in Ostdeutschland (5 Anwälte). Ich verdiene ca. 45k. Nun ist das erste Jahr bald rum und ich frage mich, ob ich mehr verlangen kann. Ich habe ca. 100.000 Euro Umsatz mit meinem eigenen Dezernat gemacht, wobei man natürlich bedenken muss, dass die ersten 2-3 Monate nicht wirklich was reingekommen ist außer Erstberatungsgebuhren. Was meint ihr? Könnte ich mehr verlangen und wenn ja, wie viel? Ist es richtig, dass ich für die Kanzlei gerade Mal kostendeckend bin, wenn ich das 3-fache meines Bruttogehaltes als Umsatz generiere?
Vielen Dank schon Mal für eure zahlreichen Antworten.
Liebe Grüße
30.05.2023, 19:58
Das Arbeitgeberbrutto zu deinem Gehalt solltest du selbst ausrechnen können. Ansonsten kommt es auf die Kostenquote der Kanzlei an und hängt damit z.B. von der zu zahlenden Miete, anderen Personalkosten, IT-Infrastruktur (inkl. Datenbanken), Strom, Goodies, Ausfallquote bzgl. Forderungen etc ab. Schließlich natürlich auch noch ganz erheblich davon, was der/die Partner übrig behalten wollen.
Über den Daumen gepeilt kann ich es mir kaum vorstellen, dass man eine Gehaltserhöhung bei 100k Umsatz mitgehen wird. Aber je nach Stimmungslage ist es den Versuch wert ;)
Über den Daumen gepeilt kann ich es mir kaum vorstellen, dass man eine Gehaltserhöhung bei 100k Umsatz mitgehen wird. Aber je nach Stimmungslage ist es den Versuch wert ;)
30.05.2023, 20:07
(30.05.2023, 19:58)Bre schrieb: Das Arbeitgeberbrutto zu deinem Gehalt solltest du selbst ausrechnen können. Ansonsten kommt es auf die Kostenquote der Kanzlei an und hängt damit z.B. von der zu zahlenden Miete, anderen Personalkosten, IT-Infrastruktur (inkl. Datenbanken), Strom, Goodies, Ausfallquote bzgl. Forderungen etc ab. Schließlich natürlich auch noch ganz erheblich davon, was der/die Partner übrig behalten wollen.
Über den Daumen gepeilt kann ich es mir kaum vorstellen, dass man eine Gehaltserhöhung bei 100k Umsatz mitgehen wird. Aber je nach Stimmungslage ist es den Versuch wert ;)
Vielen Dank für die Antwort, auch wenn es natürlich nicht das ist, was ich gern hören wollte

30.05.2023, 20:51
(30.05.2023, 20:07)Meier (MV) schrieb:(30.05.2023, 19:58)Bre schrieb: Das Arbeitgeberbrutto zu deinem Gehalt solltest du selbst ausrechnen können. Ansonsten kommt es auf die Kostenquote der Kanzlei an und hängt damit z.B. von der zu zahlenden Miete, anderen Personalkosten, IT-Infrastruktur (inkl. Datenbanken), Strom, Goodies, Ausfallquote bzgl. Forderungen etc ab. Schließlich natürlich auch noch ganz erheblich davon, was der/die Partner übrig behalten wollen.
Über den Daumen gepeilt kann ich es mir kaum vorstellen, dass man eine Gehaltserhöhung bei 100k Umsatz mitgehen wird. Aber je nach Stimmungslage ist es den Versuch wert ;)
Vielen Dank für die Antwort, auch wenn es natürlich nicht das ist, was ich gern hören wollte
Sehe es wie Bre. Du kannst mit einer Kostenquote von 25-40% rechnen, je nach Kanzlei. Großartig Gewinn machst du gerade nicht für deine Chefs und man muss ja bedenken, dass es bei einem angestellten Anwalt nicht darum geht, dass man ihm alles an Gewinn als Gehalt auskehrt, was ihm nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Sonst wäre das ja die Deluxe-Position gegenüber der Selbstständigkeit

31.05.2023, 08:47
Bei 100k Umsatz und 45k Gehalt dürftest Du aktuell gerade die Kosten hereinholen die Du verursachst. Den dreifachen Umsatz musst Du nicht unbedingt reinholen. Wenn die Kanzlei die Kosten gering hält (kein super schickes Büro in bester Lage etc.) dann kann sich der Anwalt auch mit dem doppelten Umsatz rechnen. Den braucht es dann aber auch.
Ich als Chef würde da jetzt keine Gehaltserhöhung sehen. Anders wäre es, wenn Du den Umsatz weiter steigerst. Ich würde eine Gewinnbeteiligung im nächsten Jahr für den Umsatz vorschlagen, der 100k überschreitet. Das ist dann für beide Seiten fair.
Ich als Chef würde da jetzt keine Gehaltserhöhung sehen. Anders wäre es, wenn Du den Umsatz weiter steigerst. Ich würde eine Gewinnbeteiligung im nächsten Jahr für den Umsatz vorschlagen, der 100k überschreitet. Das ist dann für beide Seiten fair.
31.05.2023, 13:51
Die ersten Monate sind ja immer Einarbeitung und wenig ergiebig. Warte doch noch, bis du 15 Monate dort warst und schau dann, was du in den letzten 12 Monaten am Umsatz gemacht hast. Vielleicht kannst du dann besser argumentieren.
31.05.2023, 14:08
(31.05.2023, 13:51)Äfes schrieb: Die ersten Monate sind ja immer Einarbeitung und wenig ergiebig. Warte doch noch, bis du 15 Monate dort warst und schau dann, was du in den letzten 12 Monaten am Umsatz gemacht hast. Vielleicht kannst du dann besser argumentieren.
Das klingt gut, so werde ich es machen
