07.05.2023, 12:30
Wenn A zu B sagt, dass C ,,voll der Hurensohn" ist, aber C nicht anwesend ist und A auch nicht davon ausgeht, dass B es dem C sagt.
Wie hat sich A strafbar gemacht?
Wie hat sich A strafbar gemacht?
07.05.2023, 12:47
Die Kundgabe der Beleidigung muss sich an einen anderen, aber nicht zwingend an den Beleidigten selbst richten (Beck Online-Kommentar, § 185 StGB Rn. 18)
07.05.2023, 15:23
Krass. Hätte ich nicht gewusst.
Danke dir
Danke dir
07.05.2023, 19:31
... es sei denn, es wäre im engsten Familienkreis o.ä. gewesen.
Oder wenn kein Werturteil abgegeben wurde, sondern die unrichtige Tatsache behauptet werden sollte, dass die Mutter des C Prostituierte sei. Dann ist es üble Nachrede bzw. Verleumdung ;)
Oder wenn kein Werturteil abgegeben wurde, sondern die unrichtige Tatsache behauptet werden sollte, dass die Mutter des C Prostituierte sei. Dann ist es üble Nachrede bzw. Verleumdung ;)