03.05.2023, 19:20
Hi,
ich würde gerne im Ref möglichst viel ins Ausland gehen. Wenn möglich möchte ich die Verwaltungs-, Anwalts- sowie Wahlstation im Ausland verbringen.
NRW scheint was das angeht sehr entspannt zu sein. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Was gibt es zu beachten?
Dass das möglicherweise nicht das beste für die Ausbildung und die Examensvorbereitung ist, ist mir bewusst.
Danke!
ich würde gerne im Ref möglichst viel ins Ausland gehen. Wenn möglich möchte ich die Verwaltungs-, Anwalts- sowie Wahlstation im Ausland verbringen.
NRW scheint was das angeht sehr entspannt zu sein. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Was gibt es zu beachten?
Dass das möglicherweise nicht das beste für die Ausbildung und die Examensvorbereitung ist, ist mir bewusst.
Danke!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
07.05.2023, 12:21
Guten Morgen,
Hessen erlaubt in der Verwaltung als außerhessische Behörde aufgrund einer Ausnahme von den Bundesbehörden / Ministerien allein das Auswärtige Amt, das ebnet aber den Weg ins Ausland. UU auch noch die AHKs.
Großes ABER: Nur zwei der vier Monate dürfen im Ausland stattfinden bzw. jedenfalls die Hälfte der Zeit, notfalls muss man die Verwaltungsstation verlängern, um seine Inlandszeit abzuleisten.
Dasselbe gilt de lege lata auch für die Anwaltsstation und für die Strafstation, wobei hier wohl nie jemand ins Ausland gegangen ist. In der Wahlstation kann man dann voll ins Ausland gehen.
In einer der Ausbildungsstationen nach Abs. 2 Nr. 2 bis 4 [Straf, Verwaltung, Anwalt] kann die Ausbildung für die Dauer von höchstens der Hälfte der auf die jeweilige Ausbildungsstation entfallenden Zeit bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt stattfinden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Dürfte wohl trotz der netten finanziellen Vorteile in diesem Einzelfall ein Gegenargument gegen Hessen sein. Viel Glück bei der Suche.
Hessen erlaubt in der Verwaltung als außerhessische Behörde aufgrund einer Ausnahme von den Bundesbehörden / Ministerien allein das Auswärtige Amt, das ebnet aber den Weg ins Ausland. UU auch noch die AHKs.
Großes ABER: Nur zwei der vier Monate dürfen im Ausland stattfinden bzw. jedenfalls die Hälfte der Zeit, notfalls muss man die Verwaltungsstation verlängern, um seine Inlandszeit abzuleisten.
Dasselbe gilt de lege lata auch für die Anwaltsstation und für die Strafstation, wobei hier wohl nie jemand ins Ausland gegangen ist. In der Wahlstation kann man dann voll ins Ausland gehen.
In einer der Ausbildungsstationen nach Abs. 2 Nr. 2 bis 4 [Straf, Verwaltung, Anwalt] kann die Ausbildung für die Dauer von höchstens der Hälfte der auf die jeweilige Ausbildungsstation entfallenden Zeit bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt stattfinden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Dürfte wohl trotz der netten finanziellen Vorteile in diesem Einzelfall ein Gegenargument gegen Hessen sein. Viel Glück bei der Suche.