26.04.2023, 13:27
Hallo,
hat hier jemand Erfahrungen mit einem schlechten Stationszeugnis gemacht? Kann man dagegen irgendwie vorgehen?
Mein Ausbilder und ich waren absolut nicht grün miteinander. Fachlich habe ich dennoch meine Leistungen erbracht. Man kann natürlich nicht von jedem Professionalität erwarten - von ihm anscheinend am aller wenigsten.
hat hier jemand Erfahrungen mit einem schlechten Stationszeugnis gemacht? Kann man dagegen irgendwie vorgehen?
Mein Ausbilder und ich waren absolut nicht grün miteinander. Fachlich habe ich dennoch meine Leistungen erbracht. Man kann natürlich nicht von jedem Professionalität erwarten - von ihm anscheinend am aller wenigsten.
26.04.2023, 15:12
(26.04.2023, 13:27)lulu23 schrieb: Hallo,
hat hier jemand Erfahrungen mit einem schlechten Stationszeugnis gemacht? Kann man dagegen irgendwie vorgehen?
Mein Ausbilder und ich waren absolut nicht grün miteinander. Fachlich habe ich dennoch meine Leistungen erbracht. Man kann natürlich nicht von jedem Professionalität erwarten - von ihm anscheinend am aller wenigsten.
Moin Moin,
schlechte Erfahrungen habe ich nicht gemacht, aber ich persönlich würde immer nach Möglichkeit das Gespräch mit dem Ausbilder suchen und meine Sicht der Dinge darlegen. Außerdem könnte man sich an den Referendarrat wenden.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du bist, jedenfalls in SH ist das Verfahren in der JAVO (§ 35) geregelt. Hier haben die Referendare das Recht zum Zeugnis Stellung zu nehmen und auch ggf. ergänzende Leistungen zu erbringen um sich zu verbessern.
Handelt es sich denn nur um die Ankündigung des Zeugnisses oder ist es schon "in der Welt"?
Rechtsbehelf dürfte im letzteren Fall der Widerspruch sein (Frist beachten!).
26.04.2023, 16:40
Falls Zeugnis schon vorliegt, würde ich das Gespräch mit dem Ausbilder suchen und darlegen, warum aus deiner Sicht eine andere Bewertung gerechtfertigt ist. Ansonsten halt Widerspruch.
26.04.2023, 20:20
Hey,
erstmal die Frage, was möchtest du denn später mal machen? Und natürlich, kannst du nachweisen, dass die dir gegebenen einzelnen Noten nicht der fachlichen Benotung entsprechen könnten?
erstmal die Frage, was möchtest du denn später mal machen? Und natürlich, kannst du nachweisen, dass die dir gegebenen einzelnen Noten nicht der fachlichen Benotung entsprechen könnten?
27.04.2023, 12:44
Das Zeugnis ist in der Welt und der Ausbilder reagiert auf E-mails nicht (er wird dem auch nicht entgegenkommen, da er mich persönlich auch nicht mag). Die Benotung wäre mir egal, jedoch zusammen mit den Bemerkungen geht das absolut nicht. Werde mir für die mündliche für den Vorsitz was einfallen lassen müssen.
27.04.2023, 18:26
(27.04.2023, 12:44)lulu23 schrieb: Das Zeugnis ist in der Welt und der Ausbilder reagiert auf E-mails nicht (er wird dem auch nicht entgegenkommen, da er mich persönlich auch nicht mag). Die Benotung wäre mir egal, jedoch zusammen mit den Bemerkungen geht das absolut nicht. Werde mir für die mündliche für den Vorsitz was einfallen lassen müssen.
Widerspruch und ggf. Anfechtungsklage. IdR wird dir aber kein neues Zeugnis ausgestellt. Das alte Zeugnis ist dann aber aus der Welt.
27.04.2023, 19:34
Ich kann es nur für Niedersachsen sagen. Bei uns kann man dann - wenn das persönliche Gespräch nicht geklappt hat mit dem Ausbilder - eine Gegendarstellung abgeben und im OLG einreichen. Dann wird die aber auch dem Ausbilder zugeleitet, der dann noch was sagen könnte. Ich hatte da mal mit Ausbildern drüber gesprochen und die meinten, sie würden immer eine Gegendarstellung abgeben. Diese ist dann Teil der Akte und wird dann auch von denjenigen gelesen, die unsere anderen Stationszeugnisse lesen. Vielleicht an den Referndarpersonalrat wenden? Wir haben uns dann immer darum versucht zu kümmern. Oder direkt ans OLG?
27.04.2023, 20:41
Aber die Zeugisse müssen ja bei der mündlichen Prüfung alle vorliegen?
27.04.2023, 20:50
Sehe dein Problem. Bei unseren Fällen hatten wir viel Zeit für die Gegendarstellung, da auch das Examen nicht bestanden wurde und sich erst der EVD anschloss. So weiß ich nicht, wie lange das bei euch geht. Aber die Gegendarstellung könntest du ja dennoch vor der mündlichen Prüfung noch schreiben sofern das bei euch zulässig ist. Ich denken wenn dann die mündliche Prüfung zeitnah ansteht, bekommt dein Ausbilder einfach eine kurze Frist ob er Stellung nehmen will und so würde die Akte ja noch vor der Prüfung vollständig sein. Aber bei uns haben wir auch z.T. längere Zeiten zwischen Zeugnis und mündlicher Prüfung.