13.11.2023, 16:12
In Hessen kam die Rechtmäßigkeit einer Streichungsverfügung bezüglich eines Zusatzes einer Tierarztpraxisbezeichnung sowie die Ablehnung des Aufstellens eines Hinweisschildes dran. Was kam in nrw dran?
13.11.2023, 16:20
(13.11.2023, 16:12)Privat10 schrieb: In Hessen kam die Rechtmäßigkeit einer Streichungsverfügung bezüglich eines Zusatzes einer Tierarztpraxisbezeichnung sowie die Ablehnung des Aufstellens eines Hinweisschildes dran. Was kam in nrw dran?
Kann mir Jemand kurz sagen, wie man das mit der fehlenden Anhörung gelöst hat?
13.11.2023, 16:25
46 vwvfg
13.11.2023, 16:55
Die Beklagte hat explizit in der Klageerwiderung am Anfang erwähnt, dass sie wegen des Vortrags der Klägerin aus der Klageschrift ihren Bescheid unabhängig vom VerwaltungsstreitV geprüft hat und trotzdem daran festhält. Damit hatte sie dann ausreichend rechtliches Gehör und die Beklagte hat die Anhörung durch dieses explizite Würdigen im Prozess nachgeholt
13.11.2023, 17:32
könnte jemand netterweise den Sachverhalt kurz schildern, inkls im Aufgabentext angegebener Normen?
13.11.2023, 17:56
Wie habt ihr das Problem mit der Klagefrist gelöst?
13.11.2023, 19:33
Der Fall lief in NRW auch.
Bzgl Zustellung: ich hab 181 ZPO aber Satz 5 ist das meine ich dann nicht eingehalten weil Datum nicht eingetragen, deshalb Heilung nach LZG NRW
Bzgl Zustellung: ich hab 181 ZPO aber Satz 5 ist das meine ich dann nicht eingehalten weil Datum nicht eingetragen, deshalb Heilung nach LZG NRW
13.11.2023, 19:34
Sachverhalt: openJur 2013, 43563
In nrw wurde auf das HeilBerG NRW verwiesen.
In nrw wurde auf das HeilBerG NRW verwiesen.
13.11.2023, 23:00
14.11.2023, 16:32
Habt ihr in NRW eigentlich noch per Hand oder schon am Laptop geschrieben?