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Stellenwechsel als Staatsanwalt
JustitiaJuris
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2023
#1
22.04.2023, 16:07
Hallo, 

Ich bin seit Anfang des Jahres Staatsanwalt in einer Großstadt und bin leider überhaupt nicht zufrieden mit meiner Arbeit. 

Ich würde daher gerne wechseln, am besten zu Gericht oder auch in die Verwaltung. Hat jemand Erfahrungen gemacht bezüglich eines solchen Wechsels? Oder auch einen Wechsel in ein ländliches Bundesland?

Viele Grüße
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 442
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#2
22.04.2023, 16:36
Moin, 

bin von der StA in die Verwaltung gewechselt, was willst du denn wissen?
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Praktiker
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Beiträge: 2.133
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
22.04.2023, 16:37
Und welches Bundesland? Ich nehme an, eines mit getrennten Laufbahnen?
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JustitiaJuris
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2023
#4
22.04.2023, 16:41
Hamburg,
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JustitiaJuris
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2023
#5
22.04.2023, 16:44
Wie erfolgt ein Wechsel in die Verwaltung? Insbesondere bezüglich der Bewerbung und des Beamtenverhältnisses? 

Und wie könnte man den Wechsel zu Gericht erreichen zu diesem Zeitpunkt?
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juraistschön
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Beiträge: 142
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#6
22.04.2023, 17:36
(22.04.2023, 16:44)JustitiaJuris schrieb:  Wie erfolgt ein Wechsel in die Verwaltung? Insbesondere bezüglich der Bewerbung und des Beamtenverhältnisses? 

Und wie könnte man den Wechsel zu Gericht erreichen zu diesem Zeitpunkt?

Ich kann hum (bundeslandübergreifenden) Wechsel StA > Verwaltung berichten:

Nach erfolgreicher Bewerbung bei der Verwaltung in BW bin ich auf meinen BL und über diesen das Justizministerium (Bayern) zugegangen und habe eine Versetzung unter gleichzeitigem Laufbahnwechsel beantragt, was unproblematisch möglich war. Probezeit, Erfahrungszeiten, etc. wurde alles angerechnet.

Achtung: Wenn Dir Dein derzeitiger Dienstherr "anbietet", einen Antrag auf Entlassung zu stellen, KEINESFALLS machen, das bringt nur Nachteile.

Eine landesinterne Versetzung dürfte i.Ü. noch unproblematischer sein.
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JustitiaJuris
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2023
#7
22.04.2023, 17:51
Konkret zu HH: Wie lange dauert der Wechsel und muss man das komplette Bewerbungsverfahren durchlaufen?
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Jura2015
Member
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Beiträge: 63
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2023
#8
22.04.2023, 21:04
(22.04.2023, 17:36)juraistschön schrieb:  
(22.04.2023, 16:44)JustitiaJuris schrieb:  Wie erfolgt ein Wechsel in die Verwaltung? Insbesondere bezüglich der Bewerbung und des Beamtenverhältnisses? 

Und wie könnte man den Wechsel zu Gericht erreichen zu diesem Zeitpunkt?

Ich kann hum (bundeslandübergreifenden) Wechsel StA > Verwaltung berichten:

Nach erfolgreicher Bewerbung bei der Verwaltung in BW bin ich auf meinen BL und über diesen das Justizministerium (Bayern) zugegangen und habe eine Versetzung unter gleichzeitigem Laufbahnwechsel beantragt, was unproblematisch möglich war. Probezeit, Erfahrungszeiten, etc. wurde alles angerechnet.

Achtung: Wenn Dir Dein derzeitiger Dienstherr "anbietet", einen Antrag auf Entlassung zu stellen, KEINESFALLS machen, das bringt nur Nachteile.

Eine landesinterne Versetzung dürfte i.Ü. noch unproblematischer sein.



Darf ich fragen in welchem Bundesland du bist ? Und in welcher RGL finde ich dazu was?
Ich möchte auch von der Verwaltung in die Justiz wechseln. Mir wurde gesagt, dass das nur gehen würde, wenn ich mich entlassen würde, was ich natürlich nicht mag…
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.133
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
23.04.2023, 13:19
(22.04.2023, 21:04)Jura2015 schrieb:  
(22.04.2023, 17:36)juraistschön schrieb:  
(22.04.2023, 16:44)JustitiaJuris schrieb:  Wie erfolgt ein Wechsel in die Verwaltung? Insbesondere bezüglich der Bewerbung und des Beamtenverhältnisses? 

Und wie könnte man den Wechsel zu Gericht erreichen zu diesem Zeitpunkt?

Ich kann hum (bundeslandübergreifenden) Wechsel StA > Verwaltung berichten:

Nach erfolgreicher Bewerbung bei der Verwaltung in BW bin ich auf meinen BL und über diesen das Justizministerium (Bayern) zugegangen und habe eine Versetzung unter gleichzeitigem Laufbahnwechsel beantragt, was unproblematisch möglich war. Probezeit, Erfahrungszeiten, etc. wurde alles angerechnet.

Achtung: Wenn Dir Dein derzeitiger Dienstherr "anbietet", einen Antrag auf Entlassung zu stellen, KEINESFALLS machen, das bringt nur Nachteile.

Eine landesinterne Versetzung dürfte i.Ü. noch unproblematischer sein.



Darf ich fragen in welchem Bundesland du bist ? Und in welcher RGL finde ich dazu was?
Ich möchte auch von der Verwaltung in die Justiz wechseln. Mir wurde gesagt, dass das nur gehen würde, wenn ich mich entlassen würde, was ich natürlich nicht mag…

Das ist Unfug. Es geht natürlich, nämlich durch Versetzung, ggf. zuvor Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Sie wollen es offenbar nicht - überhaupt nicht oder nur zur Zeit nicht? Das muss man besprechen.
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Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 442
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#10
23.04.2023, 13:29
(23.04.2023, 13:19)Praktiker schrieb:  
(22.04.2023, 21:04)Jura2015 schrieb:  
(22.04.2023, 17:36)juraistschön schrieb:  
(22.04.2023, 16:44)JustitiaJuris schrieb:  Wie erfolgt ein Wechsel in die Verwaltung? Insbesondere bezüglich der Bewerbung und des Beamtenverhältnisses? 

Und wie könnte man den Wechsel zu Gericht erreichen zu diesem Zeitpunkt?

Ich kann hum (bundeslandübergreifenden) Wechsel StA > Verwaltung berichten:

Nach erfolgreicher Bewerbung bei der Verwaltung in BW bin ich auf meinen BL und über diesen das Justizministerium (Bayern) zugegangen und habe eine Versetzung unter gleichzeitigem Laufbahnwechsel beantragt, was unproblematisch möglich war. Probezeit, Erfahrungszeiten, etc. wurde alles angerechnet.

Achtung: Wenn Dir Dein derzeitiger Dienstherr "anbietet", einen Antrag auf Entlassung zu stellen, KEINESFALLS machen, das bringt nur Nachteile.

Eine landesinterne Versetzung dürfte i.Ü. noch unproblematischer sein.



Darf ich fragen in welchem Bundesland du bist ? Und in welcher RGL finde ich dazu was?
Ich möchte auch von der Verwaltung in die Justiz wechseln. Mir wurde gesagt, dass das nur gehen würde, wenn ich mich entlassen würde, was ich natürlich nicht mag…

Das ist Unfug. Es geht natürlich, nämlich durch Versetzung, ggf. zuvor Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Sie wollen es offenbar nicht - überhaupt nicht oder nur zur Zeit nicht? Das muss man besprechen.

Naja ist nur halber Unfug. 
Die Abordnung funktioniert nur mit Zustimmung des aktuellen Dienstherrn. Die können halt schon beschließen, dich nicht abzuordnen und dann bleibt nur die Entlassung weil dagegen können die nichts machen. Wenn du das bereits mit Zusage des neuen AG machst, ist das ne klassische "Raubernennung". Manche Verwaltungen (inkl mancher Justizverwaltung) sind so doof das zu machen.
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