15.04.2023, 18:25
Hallo Leute,
ich habe mein zweites Examen bestanden, allerdings nicht so, wie ich es mir erhofft habe. Da für mich sicher feststeht, dass ich den Verbesserungsversuch machen möchte, wollte ich nebenher als WissMit in einer GK arbeiten. Auf Azur habe ich gesehen, dass WissMits mit zweitem Examen besser bezahlt werden. Gilt dies nur dann, wenn man in beiden Examina die für die GK erforderliche Punktzahl erreicht hat oder reicht es aus, dass man das zweite Examen auch nur bestanden hat? Erstes Examen war 8,xx staatlich, Ref-Stationen waren im einschlägigen Rechtsgebiet. Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
ich habe mein zweites Examen bestanden, allerdings nicht so, wie ich es mir erhofft habe. Da für mich sicher feststeht, dass ich den Verbesserungsversuch machen möchte, wollte ich nebenher als WissMit in einer GK arbeiten. Auf Azur habe ich gesehen, dass WissMits mit zweitem Examen besser bezahlt werden. Gilt dies nur dann, wenn man in beiden Examina die für die GK erforderliche Punktzahl erreicht hat oder reicht es aus, dass man das zweite Examen auch nur bestanden hat? Erstes Examen war 8,xx staatlich, Ref-Stationen waren im einschlägigen Rechtsgebiet. Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
15.04.2023, 18:36
2. Examen = 2. Examen
15.04.2023, 20:53
16.04.2023, 10:57
Wenn die GK dich als WissMit einstellt, bezahlt sie dich unabhängig von der Note auch wie jemanden mit 2. Examen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob du als WissMit genommen wirst.