05.04.2023, 12:30
Liebes Forum,
ich habe eine Frage, weil ich in eine extrem schlechte Situation geraten bin und nicht weiter weiß. Ich bin derzeit Referendar (schon eingestellt, nicht mehr im Bewerbungsverfahren).
Zu meinem riesigen Erschrecken musste ich nun vor kurzem feststellen, dass ich Beschuldigter in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren bin. Dieses wurde erst nach meiner Einstellung als Referendar eröffnet.
Nun bin ich offensichtlich aus sehr vielen verschiedenen Gründen sehr verzweifelt und am Rande meiner Nerven. An der Sache ist zwar nichts dran und ich habe die Hoffnung, das entkräften zu können, das Ermittlungsverfahren läuft ja aber trotzdem.
Weiß hier jemand, ob mich als Referendar hierbei Meldepflichten treffen, das selbstständig meinem Dienstherrn zu melden? Ob die Staatsanwaltschaft/Polizei es melden muss, ist ja nochmal eine andere Frage, dagegen könnte ich aber eh nichts tun...
Ich habe große Angst vor der Stigmatisierung, die damit einhergehen würde, dass gegen mich ermittelt wird, wenn das meinen Ausbildern, der Referendarstelle usw. bekannt wäre.
Ich habe nur das folgende Urteil gefunden: https://www.lto.de/karriere/jura-referen...strafrecht
Allerdings war dieser Referendar zum Zeitpunkt der Ermittlungen noch im Bewerbungsverfahren, wo auf jeden Fall eine Meldepflicht besteht, und noch nicht eingestellt.
Ich wäre für jede Info extrem dankbar!
ich habe eine Frage, weil ich in eine extrem schlechte Situation geraten bin und nicht weiter weiß. Ich bin derzeit Referendar (schon eingestellt, nicht mehr im Bewerbungsverfahren).
Zu meinem riesigen Erschrecken musste ich nun vor kurzem feststellen, dass ich Beschuldigter in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren bin. Dieses wurde erst nach meiner Einstellung als Referendar eröffnet.
Nun bin ich offensichtlich aus sehr vielen verschiedenen Gründen sehr verzweifelt und am Rande meiner Nerven. An der Sache ist zwar nichts dran und ich habe die Hoffnung, das entkräften zu können, das Ermittlungsverfahren läuft ja aber trotzdem.
Weiß hier jemand, ob mich als Referendar hierbei Meldepflichten treffen, das selbstständig meinem Dienstherrn zu melden? Ob die Staatsanwaltschaft/Polizei es melden muss, ist ja nochmal eine andere Frage, dagegen könnte ich aber eh nichts tun...
Ich habe große Angst vor der Stigmatisierung, die damit einhergehen würde, dass gegen mich ermittelt wird, wenn das meinen Ausbildern, der Referendarstelle usw. bekannt wäre.
Ich habe nur das folgende Urteil gefunden: https://www.lto.de/karriere/jura-referen...strafrecht
Allerdings war dieser Referendar zum Zeitpunkt der Ermittlungen noch im Bewerbungsverfahren, wo auf jeden Fall eine Meldepflicht besteht, und noch nicht eingestellt.
Ich wäre für jede Info extrem dankbar!
05.04.2023, 13:06
(05.04.2023, 12:30)wegwerf123 schrieb: Liebes Forum,
ich habe eine Frage, weil ich in eine extrem schlechte Situation geraten bin und nicht weiter weiß. Ich bin derzeit Referendar (schon eingestellt, nicht mehr im Bewerbungsverfahren).
Zu meinem riesigen Erschrecken musste ich nun vor kurzem feststellen, dass ich Beschuldigter in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren bin. Dieses wurde erst nach meiner Einstellung als Referendar eröffnet.
Nun bin ich offensichtlich aus sehr vielen verschiedenen Gründen sehr verzweifelt und am Rande meiner Nerven. An der Sache ist zwar nichts dran und ich habe die Hoffnung, das entkräften zu können, das Ermittlungsverfahren läuft ja aber trotzdem.
Weiß hier jemand, ob mich als Referendar hierbei Meldepflichten treffen, das selbstständig meinem Dienstherrn zu melden? Ob die Staatsanwaltschaft/Polizei es melden muss, ist ja nochmal eine andere Frage, dagegen könnte ich aber eh nichts tun...
Ich habe große Angst vor der Stigmatisierung, die damit einhergehen würde, dass gegen mich ermittelt wird, wenn das meinen Ausbildern, der Referendarstelle usw. bekannt wäre.
Ich habe nur das folgende Urteil gefunden: https://www.lto.de/karriere/jura-referen...strafrecht
Allerdings war dieser Referendar zum Zeitpunkt der Ermittlungen noch im Bewerbungsverfahren, wo auf jeden Fall eine Meldepflicht besteht, und noch nicht eingestellt.
Ich wäre für jede Info extrem dankbar!
Direkt zum Anwalt. Heute noch!
05.04.2023, 13:13
Aus welchem Bundesland kommst du denn (Verbeamtung ja/nein?) und kannst du vielleicht eingrenzen, um welchen Tatvorwurf es geht?
Im Zweifel würde ich es eher proaktiv mitteilen, als dass es zb durch eine Mitteilung an den Dienstherrn dann rauskommt. Aber ich verstehe natürlich deine Sorge...
Im Zweifel würde ich es eher proaktiv mitteilen, als dass es zb durch eine Mitteilung an den Dienstherrn dann rauskommt. Aber ich verstehe natürlich deine Sorge...
05.04.2023, 13:48
Ich war beim Anwalt, wir haben aber die Akte noch nicht. Er geht nicht davon aus, dass eine Meldepflicht besteht, allerdings ist das ja auch eine recht spezifische Frage, weshalb ich mich da nicht einfach nur auf eine Aussage im Erstgespräch verlassen wollte.
In meinem Bundesland erfolgt keine Verbeamtung. Nach dem Tatvorwurf der Ermittlungsbehörden wäre wohl das Schöffengericht zuständig.
In meinem Bundesland erfolgt keine Verbeamtung. Nach dem Tatvorwurf der Ermittlungsbehörden wäre wohl das Schöffengericht zuständig.
05.04.2023, 14:00
Wir mussten gerade (einige Monate vor dem zweiten Staatsexamen) mit dem Meldebogen unter anderem das hier unterschreiben:
"Ich erkläre, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist."
Und ich erinnere mich daran, dass wir zu Beginn des Referendariats (natürlich neben vielen anderen Dingen) u.a. darüber belehrt worden sind, dass wir verpflichtet wären, so etwas unverzüglich zu melden. Das Papier habe ich aber gerade nicht zur Hand.
"Ich erkläre, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist."
Und ich erinnere mich daran, dass wir zu Beginn des Referendariats (natürlich neben vielen anderen Dingen) u.a. darüber belehrt worden sind, dass wir verpflichtet wären, so etwas unverzüglich zu melden. Das Papier habe ich aber gerade nicht zur Hand.
05.04.2023, 14:04
(05.04.2023, 14:00)LawLove schrieb: Wir mussten gerade (einige Monate vor dem zweiten Staatsexamen) mit dem Meldebogen unter anderem das hier unterschreiben:
"Ich erkläre, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist."
Und ich erinnere mich daran, dass wir zu Beginn des Referendariats (natürlich neben vielen anderen Dingen) u.a. darüber belehrt worden sind, dass wir verpflichtet wären, so etwas unverzüglich zu melden. Das Papier habe ich aber gerade nicht zur Hand.
In welchem Bundesland bist du?
05.04.2023, 18:01
(05.04.2023, 14:00)LawLove schrieb: Wir mussten gerade (einige Monate vor dem zweiten Staatsexamen) mit dem Meldebogen unter anderem das hier unterschreiben:
"Ich erkläre, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist."
Und ich erinnere mich daran, dass wir zu Beginn des Referendariats (natürlich neben vielen anderen Dingen) u.a. darüber belehrt worden sind, dass wir verpflichtet wären, so etwas unverzüglich zu melden. Das Papier habe ich aber gerade nicht zur Hand.
Wäre das Ref damit erledigt?
05.04.2023, 19:29
Mich hat damals im Ref ein rachsüchtiger Ex angezeigt. Kann mich an Anzeigepflicht nicht erinnern, aber mag sein, dass sich das geändert hat. Die StA KANN es aber dem Ausbilder anzeigen.
Ich habe es nicht gemeldet. Es ging um intime Details und mir war das Ganze extrem unangenehm. Hat schon gereicht, dass ich diese Details meiner Anwältin schildern musste.
Kurz vor dem Ende des Refs erhielt ich dann die Meldung, dass es nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Ich weiß ja nicht, was dir vorgeworfen wird. Bei mir hat kein öffentliches Interesse im prozessualen Sinn bestanden, aber für uns als Organ der Rechtspflege sieht das praktisch ja noch wieder etwas anders aus. Wenn es keine Kleinigkeit ist, würde ich es auf jeden Fall ansprechen.
Passieren darf 'eigentlich' nicht viel, wobei ich das Gefühl habe, man legt bei Referendaren bei Straftaten besonders strenge Maßstäbe an. Zulassungsrelevant sind grundsätzlich Vermögensstraftaten. Weniger Körperverletzungsdelikte.
Ein ehemaliger Kommilitone von mir ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er hat sich während des Studiums mit einem anderen geprügelt. Anwalt durfte er trotzdem werden.
Im Zweifel ist hier Ehrlichkeit am besten. Bei dem Fall, denn du zitierest, war das Problem vor allem, dass der Referendar gelogen hat.
Ich habe es nicht gemeldet. Es ging um intime Details und mir war das Ganze extrem unangenehm. Hat schon gereicht, dass ich diese Details meiner Anwältin schildern musste.
Kurz vor dem Ende des Refs erhielt ich dann die Meldung, dass es nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Ich weiß ja nicht, was dir vorgeworfen wird. Bei mir hat kein öffentliches Interesse im prozessualen Sinn bestanden, aber für uns als Organ der Rechtspflege sieht das praktisch ja noch wieder etwas anders aus. Wenn es keine Kleinigkeit ist, würde ich es auf jeden Fall ansprechen.
Passieren darf 'eigentlich' nicht viel, wobei ich das Gefühl habe, man legt bei Referendaren bei Straftaten besonders strenge Maßstäbe an. Zulassungsrelevant sind grundsätzlich Vermögensstraftaten. Weniger Körperverletzungsdelikte.
Ein ehemaliger Kommilitone von mir ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er hat sich während des Studiums mit einem anderen geprügelt. Anwalt durfte er trotzdem werden.
Im Zweifel ist hier Ehrlichkeit am besten. Bei dem Fall, denn du zitierest, war das Problem vor allem, dass der Referendar gelogen hat.
05.04.2023, 19:47
(05.04.2023, 18:01)Max Sauer schrieb:(05.04.2023, 14:00)LawLove schrieb: Wir mussten gerade (einige Monate vor dem zweiten Staatsexamen) mit dem Meldebogen unter anderem das hier unterschreiben:
"Ich erkläre, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist."
Und ich erinnere mich daran, dass wir zu Beginn des Referendariats (natürlich neben vielen anderen Dingen) u.a. darüber belehrt worden sind, dass wir verpflichtet wären, so etwas unverzüglich zu melden. Das Papier habe ich aber gerade nicht zur Hand.
Wäre das Ref damit erledigt?
In dem zitierten Fall habe ich gelesen, dass das Ref dann unterbrochen worden wäre. Da wurde aber, soweit ich mich erinnere (habe den Link nicht nochmal angeschaut), wegen Vergewaltigung ermittelt. Evtl. wird bei der Schwere der Taten ein Unterschied gemacht.
Mir wurde Körperverletzung (keine sichtbaren Spuren) und Freiheitsberaubung (Streit, bei dem ich vor der Tür stand) vorgeworfen. Gefühlt habe ich mich wie bei RTL II (sehr peinlich), aber ob es sonst jemand interessiert hätte, keine Ahnung.
05.04.2023, 20:10
(05.04.2023, 19:29)Egal schrieb: Mich hat damals im Ref ein rachsüchtiger Ex angezeigt. Kann mich an Anzeigepflicht nicht erinnern, aber mag sein, dass sich das geändert hat. Die StA KANN es aber dem Ausbilder anzeigen.
Ich habe es nicht gemeldet. Es ging um intime Details und mir war das Ganze extrem unangenehm. Hat schon gereicht, dass ich diese Details meiner Anwältin schildern musste.
Kurz vor dem Ende des Refs erhielt ich dann die Meldung, dass es nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Ich weiß ja nicht, was dir vorgeworfen wird. Bei mir hat kein öffentliches Interesse im prozessualen Sinn bestanden, aber für uns als Organ der Rechtspflege sieht das praktisch ja noch wieder etwas anders aus. Wenn es keine Kleinigkeit ist, würde ich es auf jeden Fall ansprechen.
Passieren darf 'eigentlich' nicht viel, wobei ich das Gefühl habe, man legt bei Referendaren bei Straftaten besonders strenge Maßstäbe an. Zulassungsrelevant sind grundsätzlich Vermögensstraftaten. Weniger Körperverletzungsdelikte.
Ein ehemaliger Kommilitone von mir ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er hat sich während des Studiums mit einem anderen geprügelt. Anwalt durfte er trotzdem werden.
Im Zweifel ist hier Ehrlichkeit am besten. Bei dem Fall, denn du zitierest, war das Problem vor allem, dass der Referendar gelogen hat.
Ich habe meinen Anwalt nochmal gebeten, das zu prüfen. Bei mir geht es leider auch um eine sehr unangenehme Situation und nicht etwas "Bagatellhafteres" wie einen Hausfriedensbruch oder eine Beleidigung. Entsprechend würde ich das extrem gerne vermeiden, dass die Ermittlungen publik werden, da Personen, die mich nicht kennen, dadurch ein sehr sehr falsches Bild von mir bekommen würden.