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Drei-Tage-Regelung Urlaub Brückentage
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Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2022
#1
24.03.2023, 10:59
Hallo, 

im Merkblatt von meinem OLG steht folgendes zum Thema Urlaub: In jedem Kalenderjahr(01.01.bis31.12.)steht dem RechtsreferendarErholungsurlaub zu. Urlaub kann nur in Blöcken von mindestens 3 Tagen gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann Urlaub von lediglich 1 Tag gewährt werden. Es kommen hier nur besonders wichtige persönliche Gründe in Betracht.

Ist es dann nicht möglich Brückentage zu nehmen?!
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#2
24.03.2023, 14:37
Mein Ref ist schon etwas länger her, aber nach so etwas hat kein Hahn gekräht.

Wenn du in einer Station bist, wo du vor Ort sein musst (z.B. Anwaltskanzlei), wird es das OLG sowieso nicht interessieren ob du den einen Tag Urlaub nimmst oder nicht, d.h. sie werden vermutlich nichts dagegen haben.
Bist du gerade in einer Station des öffentlichen Dienstes, haben die meist selbst Urlaub, also interessiert es auch da niemanden, ob der Referendar erreichbar ist.
Und bist du in einer Station wie der Staatsanwaltschaft oder Zivilgericht, wirst du, wenn du nicht gerade an dem Tag Sitzungsdienst hast, im Home Office deine Urteile und Verfügungen schreiben. D.h. auch dann wird es keinen interessieren.


Ich gehe also davon aus, dass dein Brückentag kein Problem darstellt. Sollte dir an so einem Tag wirklich jemand den Urlaub verweigern, machst du halt 2 Stunden Home Office und den Rest frei.

Und mal ganz "unter uns": wenn du nicht gerade Präsenzpflicht hast, teilst du dir im Ref deine Zeit komplett frei ein. Ob du das Urteil an einem Freitag erstellst, am Samstag oder am Montag, interessiert deinen Ausbilder am Gericht nicht, solange er das Urteil wie vereinbart, z.B. am Mittwoch von dir bekommt. Ich erinnere mich nicht, dass wir im Ref irgendwelche Arbeitszeiten vorgeschrieben bekommen haben, außer natürlich in den Stationen, die extern waren oder wenn wir AG/Termin beim Ausbilder hatten. Du musst also nicht jeden Tag arbeiten und ein schlechtes Gewissen haben, wenn du einen Tag frei machst. Es gab nicht umsonst vor ein paar Jahren ein Urteil zum noch nicht verbrauchten Urlaub eines Referendars, der ihm nach dem Ref ausgezahlt werden musste.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2023, 14:44 von Egal.)
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Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2022
#3
24.03.2023, 17:26
Vielen Dank für die so ausführliche Antwort!
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