24.03.2023, 10:55
(23.03.2023, 18:04)ArbRi schrieb: Ich bin auch in die Justiz gewechselt. Beim Versorgungswerk NRW scheint es die Möglichkeit der Beitragserstattung nur zu geben, wenn man sehr kurz (wenige Monate) zugelassen war. Kennt sich damit jemand aus? Will die Beiträge da nicht drin lassen für eine Mini-Rente irgendwann aus dem Versorgungswerk.
Das müsste in der Satzung stehen. Beim Versorgungswerk Berlin sind es 2 Jahre. Man hat dann aber auch nur innerhalb einer kurzen Zeit (hier z.B. 6 Monate nach Austritt) die Möglichkeit, die Auszahlung zu beantragen. Schau in die Satzung deines Versorgungswerks, ob da mehr drin steht. Ich gehe davon aus, dass sich die Auszahlung etwas an die Bedingungen bei der DRV orientiert. Falls das gänzlich ausgeschlossen sein soll, müsstest du überlegen, ob sich der Rechtsweg dagegen lohnt.
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Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:05
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:24
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:41
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:51
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von Egal - 17.03.2023, 14:08
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 15:56
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 20.03.2023, 09:37
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 23.03.2023, 18:04
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 24.03.2023, 10:55
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 25.03.2023, 12:59