23.03.2023, 18:04
Ich bin auch in die Justiz gewechselt. Beim Versorgungswerk NRW scheint es die Möglichkeit der Beitragserstattung nur zu geben, wenn man sehr kurz (wenige Monate) zugelassen war. Kennt sich damit jemand aus? Will die Beiträge da nicht drin lassen für eine Mini-Rente irgendwann aus dem Versorgungswerk.
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Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:05
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:24
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:41
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:51
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von Egal - 17.03.2023, 14:08
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 15:56
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 20.03.2023, 09:37
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 23.03.2023, 18:04
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 24.03.2023, 10:55
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 25.03.2023, 12:59