17.03.2023, 12:51
(17.03.2023, 12:41)NewStA23 schrieb:(17.03.2023, 12:24)BlnBrb schrieb: Ich habe das gleiche Thema, habe aber zumindest auf deine Fragen eine Antwort.
1. Es wird nicht versteuert.
2. Die DRV darf nicht nachversichern, weil du dann ja nicht rentenversicherungspflichtig in der DRV bist. Wenn du bisher auch da eingezahlt hast, kannst du zumindest deine AN-Teile auch daraus erstattet bekommen.
Vielen Dank für deine Antwort. Das wäre ja richtig stark. Hab vorm Ref zwei Jahre als WissMit in ner GK gearbeitet. Da könnte ich mir dann auch die Beiträge aus der DRV erstatten lassen? Das ist ja fast zu schön, um wahr zu sein
Wenn du die 60 Monate nicht voll hast, geht das. Allerdings bekommt man wirklich nur den AN-Teil auf Antrag ausgezahlt und kann den Antrag (wohl formlos) erst 2 Jahre nach Befreiung stellen. Da du aber in die Justiz gehst, kann es auch hier eine Ausnahme geben.
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Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:05
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:24
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:41
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:51
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von Egal - 17.03.2023, 14:08
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 15:56
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 20.03.2023, 09:37
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 23.03.2023, 18:04
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 24.03.2023, 10:55
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 25.03.2023, 12:59