15.07.2020, 15:33
(15.07.2020, 09:49)Gast schrieb:(15.07.2020, 03:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 15:59)Gast schrieb: Welche Note(n) braucht man dafür in Nds? Da scheint das ja recht verbreitet zu sein
In Sachsen-Anhalt (Magdeburg) suchen sie Volljuristen als Amtsanwälte mit 2 x 6,5.
Sonst kann man immer noch Rechtspfleger in Düsseldorf oder Köln werden. Dafür reichen 2 x 4.
Sachsen-Anhalt stellt doch schon ab 16 in Summe für die Justiz ein, sogar mit möglichen Abweichungen nach unten bei Berufserfahrung. Da finde ich 13 in Summe für Amtsanwalt schon relativ dreist...
Ja, in Sachsen-Anhalt müssen viele arbeitslose Juristen sein, dass sie sich für E10 so eine Grenze leisten können...
15.07.2020, 18:34
(15.07.2020, 15:33)Gast schrieb:(15.07.2020, 09:49)Gast schrieb:(15.07.2020, 03:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 15:59)Gast schrieb: Welche Note(n) braucht man dafür in Nds? Da scheint das ja recht verbreitet zu sein
In Sachsen-Anhalt (Magdeburg) suchen sie Volljuristen als Amtsanwälte mit 2 x 6,5.
Sonst kann man immer noch Rechtspfleger in Düsseldorf oder Köln werden. Dafür reichen 2 x 4.
Sachsen-Anhalt stellt doch schon ab 16 in Summe für die Justiz ein, sogar mit möglichen Abweichungen nach unten bei Berufserfahrung. Da finde ich 13 in Summe für Amtsanwalt schon relativ dreist...
Ja, in Sachsen-Anhalt müssen viele arbeitslose Juristen sein, dass sie sich für E10 so eine Grenze leisten können...
Amtsanwälte bekommen A12
15.07.2020, 18:37
Entscheider ist E12 plus Bamf Zuschlag ohne Notengrenze...wer geht denn da nach Magdeburg?
15.07.2020, 18:41
höchstens Leute ohne Führerschein, denn seit Corona braucht man für Entscheider Führerschein wegen Dienstreisen (vorher nicht)
15.07.2020, 20:35
(15.07.2020, 07:14)Gast schrieb:(15.07.2020, 03:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 15:59)Gast schrieb: Welche Note(n) braucht man dafür in Nds? Da scheint das ja recht verbreitet zu sein
In Sachsen-Anhalt (Magdeburg) suchen sie Volljuristen als Amtsanwälte mit 2 x 6,5.
Sonst kann man immer noch Rechtspfleger in Düsseldorf oder Köln werden. Dafür reichen 2 x 4.
Ich bezweifle dass man in Nds 6,5 braucht. Das ist ja schon die untere Formalgrenze für die StAs.
Bei mir im Ref. in Osnabrück hatte man gesagt, dass das Ausnahmen von besonders guten und langjährigen Amtsanwälten sind und ein solcher Karriereweg grds. nicht gewünscht wird bzw. gefördert ist.
Dieser Hinweis mit der Formalgrenze ist doch wieder Augenwischerei. Im Ausnahmefall kann von den 8 Punkten abgewichen werden. Viele tun hier so, als ob diese 8 Punkte Vorgabe nicht existiert, sondern 6,5 Punkte im Prinzip ausreichen. Das ist Unsinn. Das ist eine ausnahmsweise mögliche Abweichungsoption, wenn es wirklich zu wenig Bewerber gibt (z.B. für einen bestimmten Ort) oder er sich mit einem herausragenden ersten Examen oder irgendwelchen besonderen Extras qualifiziert. Ansonsten ist man mit 6,5-7,5 genauso draußen wie in NRW, auch wenn es in NDS keinen Erlass mit mind. 7,76 Punkten gibt. Insoweit ist der Hinweis auf die 6,5 Punkte Grenze für Staatsanwälte, so dass es für Amtsanwälte deutlich niedriger sein müsste, sinnlos.
Aber abgesehen davon, gilt m.W. eben obige Aussage, dass es grds. keinen Track Amtsanwalt => Staatsanwalt geben soll.
15.07.2020, 20:36
Was habt ihr immer mit BAMF-Entscheidern? Das ist doch wirklich der räudigste Job überhaupt, da wäre ich ja selbst fürs halbe Geld lieber AA.
15.07.2020, 20:45
16.07.2020, 08:53
16.07.2020, 08:55
(15.07.2020, 20:35)Gast schrieb:(15.07.2020, 07:14)Gast schrieb:(15.07.2020, 03:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 15:59)Gast schrieb: Welche Note(n) braucht man dafür in Nds? Da scheint das ja recht verbreitet zu sein
In Sachsen-Anhalt (Magdeburg) suchen sie Volljuristen als Amtsanwälte mit 2 x 6,5.
Sonst kann man immer noch Rechtspfleger in Düsseldorf oder Köln werden. Dafür reichen 2 x 4.
Ich bezweifle dass man in Nds 6,5 braucht. Das ist ja schon die untere Formalgrenze für die StAs.
Bei mir im Ref. in Osnabrück hatte man gesagt, dass das Ausnahmen von besonders guten und langjährigen Amtsanwälten sind und ein solcher Karriereweg grds. nicht gewünscht wird bzw. gefördert ist.
Dieser Hinweis mit der Formalgrenze ist doch wieder Augenwischerei. Im Ausnahmefall kann von den 8 Punkten abgewichen werden. Viele tun hier so, als ob diese 8 Punkte Vorgabe nicht existiert, sondern 6,5 Punkte im Prinzip ausreichen. Das ist Unsinn. Das ist eine ausnahmsweise mögliche Abweichungsoption, wenn es wirklich zu wenig Bewerber gibt (z.B. für einen bestimmten Ort) oder er sich mit einem herausragenden ersten Examen oder irgendwelchen besonderen Extras qualifiziert. Ansonsten ist man mit 6,5-7,5 genauso draußen wie in NRW, auch wenn es in NDS keinen Erlass mit mind. 7,76 Punkten gibt. Insoweit ist der Hinweis auf die 6,5 Punkte Grenze für Staatsanwälte, so dass es für Amtsanwälte deutlich niedriger sein müsste, sinnlos.
Aber abgesehen davon, gilt m.W. eben obige Aussage, dass es grds. keinen Track Amtsanwalt => Staatsanwalt geben soll.
Was du sagst, ergibt keinen Sinn. Die Laufbahn Amtsanwalt ist nur für langjährige Amtsanwälte? Außerdem sprachen wir von der FORMALgrenze. Niemand mit 6,5 wird StA, aber sie können nicht offiziell sagen befr. reicht für die StA aber gleichzeitig braucht man das mindestens für die AA. Macht keinen Sinn.
16.07.2020, 09:16
(16.07.2020, 08:55)Gast schrieb:Theoretisch hast Du die Befähigung zum Richteramt 4 Punkten. Nach Deiner Logik müsstest Du für AA dann ja noch weniger brauchen. Es ist(15.07.2020, 20:35)Gast schrieb:(15.07.2020, 07:14)Gast schrieb:(15.07.2020, 03:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 15:59)Gast schrieb: Welche Note(n) braucht man dafür in Nds? Da scheint das ja recht verbreitet zu sein
In Sachsen-Anhalt (Magdeburg) suchen sie Volljuristen als Amtsanwälte mit 2 x 6,5.
Sonst kann man immer noch Rechtspfleger in Düsseldorf oder Köln werden. Dafür reichen 2 x 4.
Ich bezweifle dass man in Nds 6,5 braucht. Das ist ja schon die untere Formalgrenze für die StAs.
Bei mir im Ref. in Osnabrück hatte man gesagt, dass das Ausnahmen von besonders guten und langjährigen Amtsanwälten sind und ein solcher Karriereweg grds. nicht gewünscht wird bzw. gefördert ist.
Dieser Hinweis mit der Formalgrenze ist doch wieder Augenwischerei. Im Ausnahmefall kann von den 8 Punkten abgewichen werden. Viele tun hier so, als ob diese 8 Punkte Vorgabe nicht existiert, sondern 6,5 Punkte im Prinzip ausreichen. Das ist Unsinn. Das ist eine ausnahmsweise mögliche Abweichungsoption, wenn es wirklich zu wenig Bewerber gibt (z.B. für einen bestimmten Ort) oder er sich mit einem herausragenden ersten Examen oder irgendwelchen besonderen Extras qualifiziert. Ansonsten ist man mit 6,5-7,5 genauso draußen wie in NRW, auch wenn es in NDS keinen Erlass mit mind. 7,76 Punkten gibt. Insoweit ist der Hinweis auf die 6,5 Punkte Grenze für Staatsanwälte, so dass es für Amtsanwälte deutlich niedriger sein müsste, sinnlos.
Aber abgesehen davon, gilt m.W. eben obige Aussage, dass es grds. keinen Track Amtsanwalt => Staatsanwalt geben soll.
Was du sagst, ergibt keinen Sinn. Die Laufbahn Amtsanwalt ist nur für langjährige Amtsanwälte? Außerdem sprachen wir von der FORMALgrenze. Niemand mit 6,5 wird StA, aber sie können nicht offiziell sagen befr. reicht für die StA aber gleichzeitig braucht man das mindestens für die AA. Macht keinen Sinn.
aber in NDS gerade nicht vorgesehen, dass Volljuristen AA werden (weil sie nicht die Punktzahl für die StA erfüllen) und dann darüber den Weg in die STA gehen.
Es mag ja Volljuristen geben, die tatsächlich aus einem bestimmten Grund AA sein wollen z.B. die begrenzte Zuständigkeit.
Warum sollten die das nicht machen dürfen. Um zu verhindern, dass versucht wird, bei schlechteren Noten den Track AA=> StA zu gehen, ist es sogar sinnvoll, für AA dann nicht deutlich geringere Anforderungen zu haben . Diese Ausnahme, dass aus dem AA dann später eventuell ein StA wird, hat man dann zum einen deutlich seltener, weil mit den passenden Noten kaum einer AA werden will; mit schlechteren hingegen einige.
Zum anderen hat er aber auch Noten, die bei einer späteren Beförderung zu StA kein Problem sind, weil sie (theoretisch) direkt zum STA gereicht hätten. D.h. die Behörde muss sich nicht rechtfertigen, dass Leute mit zu geringer Punktzahl StA werden. Unabhängig davon hat man bei uns aber eben in der Station auch gesagt, dass dieser Weg in Nds. nicht gewünscht/gefördert wird und dass man entweder die Noten für die StA hat oder was anderes machen soll.