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Strafrichter werden
GastStaatsdienst
Unregistered
 
#1
26.04.2019, 16:19
Ist es möglich, nach dem 2. StEx direkt Strafrichter zu werden oder wird man tatsächlich zuerst Richter für Zivilsachen? Ich würde mich beruflich gerne ausschließlich dem Strafrecht widmen.

Danke im Voraus und liebe Grüße!
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GastNRW23
Unregistered
 
#2
26.04.2019, 17:45
Ich kann nur für NRW sprechen, wo die meisten beim LG anfangen und hier für 6-12 Monate in Zivilkammern eingesetzt werden. Danach folgt ein Wechsel zum AG, wo je nach Bedarf ein Einsatz als Strafrichter möglich ist. Fängt man direkt beim AG an, bekommt man, soweit ich weiß, eine Abteilung für Zivilsachen. Im weiteren Verlauf der Probezeit kann es sein, dass man in einer Strafkammer eingesetzt wird. Wie es als Planrichter ist, weiß ich (noch) nicht, soweit ich das von Kollegen mitbekommen habe, geht es aber auch hier je nach Bedarf. Wünsche werden teilweise wohl berücksichtigt, soweit möglich. Nur Strafrecht zu machen, dürfte also zumindest am Anfang ausgeschlossen sein.
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Gast2
Unregistered
 
#3
26.04.2019, 20:37
(26.04.2019, 16:19)GastStaatsdienst schrieb:  Ist es möglich, nach dem 2. StEx direkt Strafrichter zu werden oder wird man tatsächlich zuerst Richter für Zivilsachen? Ich würde mich beruflich gerne ausschließlich dem Strafrecht widmen.

Danke im Voraus und liebe Grüße!

Leider wird man idR erst Zivilrichter in einer Kammer
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Gast_neu
Unregistered
 
#4
28.04.2019, 19:40
(26.04.2019, 20:37)Gast2 schrieb:  
(26.04.2019, 16:19)GastStaatsdienst schrieb:  Ist es möglich, nach dem 2. StEx direkt Strafrichter zu werden oder wird man tatsächlich zuerst Richter für Zivilsachen? Ich würde mich beruflich gerne ausschließlich dem Strafrecht widmen.

Danke im Voraus und liebe Grüße!

Leider wird man idR erst Zivilrichter in einer Kammer

"IdR" dürfte für die meisten Länder gelten, in NRW habe ich bspw. noch nie etwas Gegenteiliges gehört. In Rheinland-Pfalz ist dies zB anders, dort kann man tatsächlich als Strafrichter beginnen. Allerdings kann es in der nächsten Verwendung dann auch wieder ans AG/LG in Zivilsachen gehen.

Nach meiner Kenntnis ist man in den ersten Jahren diesbezüglich der Planung von "oben" ausgeliefert.

In NRW gibt es allerdings die Möglichkeit, als Staatsanwalt mit einem Richter in Strafsachen zu "tauschen". Vielleicht können Foristen ja darüber berichten.
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Gast NRW
Unregistered
 
#5
29.04.2019, 05:28
(28.04.2019, 19:40)Gast_neu schrieb:  
(26.04.2019, 20:37)Gast2 schrieb:  
(26.04.2019, 16:19)GastStaatsdienst schrieb:  Ist es möglich, nach dem 2. StEx direkt Strafrichter zu werden oder wird man tatsächlich zuerst Richter für Zivilsachen? Ich würde mich beruflich gerne ausschließlich dem Strafrecht widmen.

Danke im Voraus und liebe Grüße!

Leider wird man idR erst Zivilrichter in einer Kammer

"IdR" dürfte für die meisten Länder gelten, in NRW habe ich bspw. noch nie etwas Gegenteiliges gehört. In Rheinland-Pfalz ist dies zB anders, dort kann man tatsächlich als Strafrichter beginnen. Allerdings kann es in der nächsten Verwendung dann auch wieder ans AG/LG in Zivilsachen gehen.

Nach meiner Kenntnis ist man in den ersten Jahren diesbezüglich der Planung von "oben" ausgeliefert.

In NRW gibt es allerdings die Möglichkeit, als Staatsanwalt mit einem Richter in Strafsachen zu "tauschen". Vielleicht können Foristen ja darüber berichten.



Dieser "Tausch" (Laufbahnwechsel) ist ja immer nur für ein Jahr.Die Richter, die zu uns kommen (StA),sind auch vorher oft noch nicht mit Strafrecht befasst gewesen soweit ich  das weiß. Dass man nach dem Tausch an der jeweiligen anderen Stelle bleibt, ist eher der absolute Ausnahmefall. Ich habe das noch nie gehört.Nach einem Jahr gehts wieder zurück ans Gericht/an die StA.
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gastir
Unregistered
 
#6
06.06.2019, 15:55
berlin sucht leute, die dauerhaft strafrichter werden wollen. siehe webseite der senatsverwaltung für justiz
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