26.04.2019, 08:54
Hallo ihr Lieben,
Gibt es in der Wahlstation in NRW auch zu absolvierende Pflichtaufgaben?
Ich finde nur Ausbildungspläne für die sonstigen Stationen, heißt das im Umkehrschluss dass in der Wahlstation keine Pflichtaufgaben getätigt werden müssen? Mein Ausbilder bittet um Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus
Gibt es in der Wahlstation in NRW auch zu absolvierende Pflichtaufgaben?
Ich finde nur Ausbildungspläne für die sonstigen Stationen, heißt das im Umkehrschluss dass in der Wahlstation keine Pflichtaufgaben getätigt werden müssen? Mein Ausbilder bittet um Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus
26.04.2019, 20:38
JAO oder Ausbildungspläne geben nichts her. Außerdem ist die Wahlstation insoweit kaum planbar. Das gilt wegen der großen Wahlfreiheit zwar auch zB für die RA-Station, aber der Referendar kann nun halt fast überall hin und nicht überall gibt es typisierbare Aufgaben, aus denen zB ein schriftlicher Output hervorgeht. Allenfalls könnte man die Bestimmungen aus den Ausbildungsplänen der anderen Pläne entsprechend nutzen... aber wozu die künstliche Mühe und so ein Eifer nach den schriftlichen Prüfungen? Das Land hätte schon etwas gesagt, wenn es auch noch in der Wahlstation irgendwelche Pflichtarbeiten haben wollte.
Im Zweifel kann man ja alle paar Wochen irgendeinen Referendar-Output dokumentieren, und sei es nachträglich. Aber herrjeh...
Im Zweifel kann man ja alle paar Wochen irgendeinen Referendar-Output dokumentieren, und sei es nachträglich. Aber herrjeh...