• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Vertretung einer gelöschten Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter
Antworten

 
Vertretung einer gelöschten Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter
Eyelashes
Member
***
Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#1
23.02.2023, 21:59
Hallo allerseits, 

nach welcher Grundlage kann ein Insolvenzverwalter nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister immer noch ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen?
Suchen
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
24.02.2023, 20:43
(23.02.2023, 21:59)Eyelashes schrieb:  Hallo allerseits, 

nach welcher Grundlage kann ein Insolvenzverwalter nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister immer noch ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen?

Wohl gar nicht, wenn das Verfahren beendet ist. Ausnahme: 203 InsO. Zudem ein Nachtragsliquidator, 74 GmbHG
Suchen
Zitieren
Eyelashes
Member
***
Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#3
26.02.2023, 10:35
(24.02.2023, 20:43)Drin schrieb:  
(23.02.2023, 21:59)Eyelashes schrieb:  Hallo allerseits, 

nach welcher Grundlage kann ein Insolvenzverwalter nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister immer noch ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen?

Wohl gar nicht, wenn das Verfahren beendet ist. Ausnahme: 203 InsO. Zudem ein Nachtragsliquidator, 74 GmbHG

Danke! Aber dann kann der Verwalter ja nach 203 InsO jederzeit auch als Gläubiger einen Antrag stellen?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus