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  5. Hilfsmittelbekanntmachung Berlin
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Hilfsmittelbekanntmachung Berlin
ExBayer
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2019
#1
18.04.2019, 18:14
Hallo Liebe Berliner Refs und vor allem Nach-Berlin-Wechsler, 

ich fange in 2 Wochen mein Ref in Berlin an und bin eben gerade mal so zufällig über die zulässigen Hilfsmittel gestoßen. (ich weiß, leider etwas zu spät - Meine Ausrede: ich habe im letzten Jahr meinen LLM im Ausland gemacht). 


Ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass weder Unterstreichungen, noch Paragraphen am Rand erlaubt sind. 

Mit einem blanken Gesetz ins Examen? Das klingt nach einem Albtraum - habe ich mir doch meine Paragraphenverweise über Jahre mühsam in München erarbeitet. 

Ich bin so verzweifelt, dass ich echt überlege kurzfristig wieder hinzuschmeißen und noch mal 6 monate auf einen anderen Platz irgendwo zu warten. 

Gibt es hier Leute, die auch nach Berlin wechseln oder vllt schon gewechselt sind? 

Koennt ihr mir etwas Mut machen? Wie haltet ihr das mit den Kommentierungen? 


Vielen Dank!
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Berliner Betrüger
Unregistered
 
#2
18.04.2019, 18:40
Hey! Habe mein erstes Examen auch in einem Bundesland absolviert, das Unterstreichungen und Verweise auf andere §§ zu gelassen hat und dann mein Ref in Berlin gemacht. Glaub mir: Es ist alles halb so wild. Du reagierst da völlig über! Im ÖR stehen die ganzen Normen ohnehin im Sachverhalt. Für die StPO und ZPO wäre es sicher praktisch, aber nach genügend Vorbereitung wirst du ein Gefühl für die Systematik (selbst in der StPO...) haben und alles finden, was Du für die Lösung brauchst. Es ist (nach meiner Erfahrung) auch materiell-rechtlich nicht alles mehr so anspruchsvoll wie es im ersten Examen war. Du wirst klar kommen, so wie alle anderen Wechsler vor Dir auch. Entspann Dich und genieß das geniale Wetter in Berlin :)
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ExBayer
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2019
#3
18.04.2019, 18:59
oh man! das zu lesen tut echt gut!! Vielen Dank für deine schnelle Antwort. 
Vielleicht hast du Recht... Es kommt wohl eh mehr auf den prozessualen Kram an.. Im Prozessrecht war ich auch immer ganz gut. Ich hab halt Angst vor den Anspruchsgrundlagen und davor, dass ich die ohne Paragraphenverweise weder finde noch gescheit durchlösen kann.
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Berlin_Dez_2018
Unregistered
 
#4
18.04.2019, 19:31
Erlaubt sind allerdings farbige Klebezettel ohne Beschriftung, davon so viele du willst. Es gibt Leute, die es schaffen, sich damit erfolgreich ein System anzulegen. Aber sei wirklich beruhigt: es geht auch ohne. ?
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Gast
Unregistered
 
#5
20.04.2019, 15:26
(18.04.2019, 18:14)ExBayer schrieb:  Hallo Liebe Berliner Refs und vor allem Nach-Berlin-Wechsler, 

ich fange in 2 Wochen mein Ref in Berlin an und bin eben gerade mal so zufällig über die zulässigen Hilfsmittel gestoßen. (ich weiß, leider etwas zu spät - Meine Ausrede: ich habe im letzten Jahr meinen LLM im Ausland gemacht). 


Ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass weder Unterstreichungen, noch Paragraphen am Rand erlaubt sind. 

Mit einem blanken Gesetz ins Examen? Das klingt nach einem Albtraum - habe ich mir doch meine Paragraphenverweise über Jahre mühsam in München erarbeitet. 

Ich bin so verzweifelt, dass ich echt überlege kurzfristig wieder hinzuschmeißen und noch mal 6 monate auf einen anderen Platz irgendwo zu warten. 

Gibt es hier Leute, die auch nach Berlin wechseln oder vllt schon gewechselt sind? 

Koennt ihr mir etwas Mut machen? Wie haltet ihr das mit den Kommentierungen? 


Vielen Dank!


Satire? Wie soll man denn sonst ein Examen schreiben? Das frag ich mich grad als NRW‘ler.
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Gast
Unregistered
 
#6
20.04.2019, 15:55
Wenn man das Examen nicht besteht, weil man sich nichts unterstreichen darf, hat man aber ein massives Problem.
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Gast
Unregistered
 
#7
20.04.2019, 17:45
Mach Dir keine Sorgen. Ich hab im ersten in BW gnadenlos markiert und  massig Paragraphen als Querverweis ins Gesetz geschrieben (durfte man dort); bin dann nach NRW gewechselt und hatte erst die gleichen Bedenken wie du. Am Ende muss ich sagen, es ist viel Besser wenn keine Markierungen und Verweise erlaubt sind, da alle Referendare gleiche Bedingungen haben und der Wettbewerb um „die Beste“ Markierungstechnik wegfällt. Im Examen habe  ich sogar besser abgeschnitten
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Nrw
Unregistered
 
#8
20.04.2019, 18:34
Dabei behaupten die Bayern doch immer es sei kein Vorteil und überhaupt und tralala...
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