06.12.2019, 17:15
Woher kommen die 2000 euro und die 12.000??
06.12.2019, 17:16
06.12.2019, 17:19
Zum Anspruch auf Löschung lese ich hier viel nach § 1004 I analog oder § 823. Ich habe ihn aber über pVV, also §§ 433, 280, 241 II BGB geprüft, meine dies irgendwo im Kaiser-Skript gelesen zu haben. Geht wahrscheinlich alles oder?
06.12.2019, 17:21
(06.12.2019, 17:19)Jurcing schrieb: Zum Anspruch auf Löschung lese ich hier viel nach § 1004 I analog oder § 823. Ich habe ihn aber über pVV, also §§ 433, 280, 241 II BGB geprüft, meine dies irgendwo im Kaiser-Skript gelesen zu haben. Geht wahrscheinlich alles oder?
Stimmt. Bin auch über dann gegangen. Dann umgeändert, weil ich mir in der rechtsfolge leider unsicher war, da ja beseitigung verlangt wurde, kein schadensersatz ?
06.12.2019, 17:27
In nrw lag der Kaufpreis bei 20.000 Euro.
Die Fälschung war 200 Euro wert.
Hat jemand eine Fundstelle, wegen „Keine Vorwegnahme der HS“?
Die Fälschung war 200 Euro wert.
Hat jemand eine Fundstelle, wegen „Keine Vorwegnahme der HS“?
06.12.2019, 17:28
06.12.2019, 17:30
(06.12.2019, 17:28)Gast schrieb:Konnte man auch beseitigung beantragen?(06.12.2019, 17:27)Nrw schrieb: In nrw lag der Kaufpreis bei 20.000 Euro.
Die Fälschung war 200 Euro wert.
Hat jemand eine Fundstelle, wegen „Keine Vorwegnahme der HS“?
Ich hab einfach beantragt: einstweilen anzuordnen ... zu unterlassen. Damit ist doch die Hauptsache nicht vorweggenommen oder?
06.12.2019, 17:30
(06.12.2019, 17:28)Gast schrieb:(06.12.2019, 17:27)Nrw schrieb: In nrw lag der Kaufpreis bei 20.000 Euro.
Die Fälschung war 200 Euro wert.
Hat jemand eine Fundstelle, wegen „Keine Vorwegnahme der HS“?
Ich hab einfach beantragt: einstweilen anzuordnen ... zu unterlassen. Damit ist doch die Hauptsache nicht vorweggenommen oder?
mhh es ging ja um die Löschung (also Beseitigung). Da hatte ich das Problem
06.12.2019, 17:32
(06.12.2019, 17:30)Gast schrieb:(06.12.2019, 17:28)Gast schrieb:Konnte man auch beseitigung beantragen?(06.12.2019, 17:27)Nrw schrieb: In nrw lag der Kaufpreis bei 20.000 Euro.
Die Fälschung war 200 Euro wert.
Hat jemand eine Fundstelle, wegen „Keine Vorwegnahme der HS“?
Ich hab einfach beantragt: einstweilen anzuordnen ... zu unterlassen. Damit ist doch die Hauptsache nicht vorweggenommen oder?
ich hätte jetzt gesagt, dass den post im internet zu lassen eine "Dauerstörung" ist, die in dem Unterlassen inbegriffen ist. hab ich natürlich nicht diskutiert :s
06.12.2019, 17:32
(06.12.2019, 17:30)Gast schrieb:(06.12.2019, 17:28)Gast schrieb:(06.12.2019, 17:27)Nrw schrieb: In nrw lag der Kaufpreis bei 20.000 Euro.
Die Fälschung war 200 Euro wert.
Hat jemand eine Fundstelle, wegen „Keine Vorwegnahme der HS“?
Ich hab einfach beantragt: einstweilen anzuordnen ... zu unterlassen. Damit ist doch die Hauptsache nicht vorweggenommen oder?
mhh es ging ja um die Löschung (also Beseitigung). Da hatte ich das Problem
Ich hab ne Leistungsverfügung angenommen, dann ist die Vorwegnahme ja erstmal kein Problem wenn man das begründet bekommt oder?