02.12.2019, 16:36
(02.12.2019, 16:30)Nrw007 schrieb:(02.12.2019, 16:26)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
Das Ergebnis hatte ich bei der Klage auch. Hätte man dann nicht zur Widerklage kommen dürfen?
Es gab bei uns noch einen weiteren Antrag plus Hilfsantrag in der Klage, die habe ich dann erstmal abgearbeitet. Zu der Widerklage kommt man danach natürlich noch, wobei ich meine, dass man egal welches Ergebnis man zur Erledigungserklärung hatte, nach oben verweisen konnte. Denn wenn die schon unbegründet/begründet war, dann muss die Widerklage ja unbegründet/begründet gewesen sein, oder?
Das mit dem VU in der Widerklage habe ich in zwei Sätzen abgehandelt, auf die Wiedereinsetzung kam es mMn nicht an. Aber ich hatte vielleicht noch 10 Minuten für die Widerklage, deshalb habe ich das so runtergeklatscht...
02.12.2019, 16:37
(02.12.2019, 16:26)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
Ich hab auch, das er weiter zahlen muss, aber eben nicht aus dem Testament, sondern aus Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Deswegen war bei mir Erledigung (+), wobei man auch noch hätte überlegen können, ob durch die Preisanpassungsklausel die Widerklage überhaupt der positive Leistungsantrag ist. Aber das fiel mir erst beim Schreiben auf, also hab ich einfach gesagt das ändert nix.
Und zur Widerklage musste man so oder so kommen. Da die nicht auf das Testament beschränkt war musste man da dann m.E. eben schauen ob die Rente woanders herkommen könnte. Hab dann 328, 330, 765 genommen und entspannt mit vier Sätzen begründet. Zu wenig Zeit und man muss ja fertig werden.
02.12.2019, 16:39
(02.12.2019, 16:26)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
Ich habe schon bei der prüfung der voraussetzungen der eins. e-erklärung im obersatz die zulässigkeit der änderung verneint, da ich eben kein erledigendes ereignis sehen konnte. daher bin ich gar nicht zur änderung gekommen und habe den ursprünglichen antrag geprüft und durchgehen lassen.
02.12.2019, 16:41
(02.12.2019, 16:37)GastNRW628 schrieb:auf diese normenkette bin ich er gar nicht gekommen :((02.12.2019, 16:26)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
Ich hab auch, das er weiter zahlen muss, aber eben nicht aus dem Testament, sondern aus Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Deswegen war bei mir Erledigung (+), wobei man auch noch hätte überlegen können, ob durch die Preisanpassungsklausel die Widerklage überhaupt der positive Leistungsantrag ist. Aber das fiel mir erst beim Schreiben auf, also hab ich einfach gesagt das ändert nix.
Und zur Widerklage musste man so oder so kommen. Da die nicht auf das Testament beschränkt war musste man da dann m.E. eben schauen ob die Rente woanders herkommen könnte. Hab dann 328, 330, 765 genommen und entspannt mit vier Sätzen begründet. Zu wenig Zeit und man muss ja fertig werden.
02.12.2019, 16:42
(02.12.2019, 16:36)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:30)Nrw007 schrieb:(02.12.2019, 16:26)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
Das Ergebnis hatte ich bei der Klage auch. Hätte man dann nicht zur Widerklage kommen dürfen?
Es gab bei uns noch einen weiteren Antrag plus Hilfsantrag in der Klage, die habe ich dann erstmal abgearbeitet. Zu der Widerklage kommt man danach natürlich noch, wobei ich meine, dass man egal welches Ergebnis man zur Erledigungserklärung hatte, nach oben verweisen konnte. Denn wenn die schon unbegründet/begründet war, dann muss die Widerklage ja unbegründet/begründet gewesen sein, oder?
Das mit dem VU in der Widerklage habe ich in zwei Sätzen abgehandelt, auf die Wiedereinsetzung kam es mMn nicht an. Aber ich hatte vielleicht noch 10 Minuten für die Widerklage, deshalb habe ich das so runtergeklatscht...
Ja, das habe ich auch so gemacht. Das VU hab ich wg der ursprünlgich gestellten Feststellungsklage abgewimmelt (keine Ahnung ob das stimmt) bzw. er hat den Antrag auf Klageabweisung ja noch in der Mündlichen gestellt. Ich hab dann noch nen beschluss zur Zurückweisung des VUs geschrieben, keine Ahnung ob das richtig und notwendig war, hatte keine Zeit mehr....
02.12.2019, 16:42
mein Ergebnis:
Klageantrag zu 1. (Erledigungsfeststellungsklageantrag): begründet, weil Klage durch Widerklage wg Sub der FK unzulässig (RSB minus). Zuvor begründet, weil Testament unwirksam, weil Widerspruch zu Erbvertrag
Klageantrag zu 2. unbegründet, weil keine reine Schenkung und auch kein auffälliges Missverhältnis zw den Leistungen.
Hilfsklageantrag zu 3 begründet, weil Schenkung und Benachteiligung obj + subj.
Widerklageantrag zu 1. nur teilweise begründet, weil Rente wie Unterhalt grds nicht für Vergangenheit
Widerklageantrag zu 2. vollends begründet, weil durch privatschriftliche Erklärung Leibvertragsrentenanspruch aus 759 BGB.
Klageantrag zu 1. (Erledigungsfeststellungsklageantrag): begründet, weil Klage durch Widerklage wg Sub der FK unzulässig (RSB minus). Zuvor begründet, weil Testament unwirksam, weil Widerspruch zu Erbvertrag
Klageantrag zu 2. unbegründet, weil keine reine Schenkung und auch kein auffälliges Missverhältnis zw den Leistungen.
Hilfsklageantrag zu 3 begründet, weil Schenkung und Benachteiligung obj + subj.
Widerklageantrag zu 1. nur teilweise begründet, weil Rente wie Unterhalt grds nicht für Vergangenheit
Widerklageantrag zu 2. vollends begründet, weil durch privatschriftliche Erklärung Leibvertragsrentenanspruch aus 759 BGB.
02.12.2019, 16:45
(02.12.2019, 16:20)Gast schrieb:(02.12.2019, 16:14)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:12)GastNRW628 schrieb:(02.12.2019, 16:11)GJPA schrieb: Die Klausur war absolute scheiße, bei uns kam niemand damit klar.Hattet ihr die Version mit oder ohne VU?
Hier ein Urteil zu einem Teil der Klausur:
OLG DÜSSELDORF I-7 U 12/16
Immerhin war diesbezüglich mein Ergebnis richtig..
Mit VU, teilweise einseitige Erledigungserklärung etc. Volles Programm.
Aber kein Tatbestand, oder? :D
In BaWü war, wenn ich mich korrekt erinnere der Tatbestand erlassen. Ebenso wie Rubrum.
02.12.2019, 16:47
Ich hab auch den 759, allerdings bei mir unbegründet, mit der Begründung, dass das Grundgeschäft, hier das Testament bereits unwirksam sei ?
02.12.2019, 16:49
02.12.2019, 16:50
(02.12.2019, 16:42)NRWGastXYZ schrieb: mein Ergebnis:
Klageantrag zu 1. (Erledigungsfeststellungsklageantrag): begründet, weil Klage durch Widerklage wg Sub der FK unzulässig (RSB minus). Zuvor begründet, weil Testament unwirksam, weil Widerspruch zu Erbvertrag
Klageantrag zu 2. unbegründet, weil keine reine Schenkung und auch kein auffälliges Missverhältnis zw den Leistungen.
Hilfsklageantrag zu 3 begründet, weil Schenkung und Benachteiligung obj + subj.
Widerklageantrag zu 1. nur teilweise begründet, weil Rente wie Unterhalt grds nicht für Vergangenheit
Widerklageantrag zu 2. vollends begründet, weil durch privatschriftliche Erklärung Leibvertragsrentenanspruch aus 759 BGB.